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Zum Ende der Seite springen Bannen ?!
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Impulse Impulse ist männlich
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 Bannen ?! Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

So, ich hab ein Problem und zwar ist es folgendes.

Ich hab einen User bei mir aufm Board der der Meinung ist sich immer wieder zu reggen um mich zu "ärgern" wie er es nennt.
Nun, ich Sperre ihn immer wieder, aber es bringt nichts.
IP sowie Mail Sperre bringen ebenso wenig.

Kann ich ihn trotzdem irgendwie komplett bannen?
13.10.05 19:34 Impulse ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge Impulse in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Impulse anzeigen
Samwan Samwan ist männlich
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Nein Augenzwinkern

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15.10.05 10:35 Samwan ist offline WWW Finden Als Freund hinzufügen
W00tkaeppi W00tkaeppi ist männlich
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 RE: Bannen ?! Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Zitat:
Original von Impulse
So, ich hab ein Problem und zwar ist es folgendes.

Ich hab einen User bei mir aufm Board der der Meinung ist sich immer wieder zu reggen um mich zu "ärgern" wie er es nennt.
Nun, ich Sperre ihn immer wieder, aber es bringt nichts.
IP sowie Mail Sperre bringen ebenso wenig.

Kann ich ihn trotzdem irgendwie komplett bannen?


Aus der Sicht des Systems nicht, aus juristischer Sicht schon. Erteile dem Benutzer doch ein virtuelles Hasuverbot, zuvor solltest Du jedoch Strafanzeige bei der Polizei stellen.

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15.10.05 10:53 W00tkaeppi ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge W00tkaeppi in deine Kontaktliste ein
Samwan Samwan ist männlich
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Genau, damit rettest du den Polizisten den Tag... sie werden sich bei der Aufnahme der Anzeige weglachen. fröhlich

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15.10.05 10:55 Samwan ist offline WWW Finden Als Freund hinzufügen
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Das ist egal und gehüpft wie gesprungen. Fakt ist doch: Er hat die Möglichkeit dazu, Strafanzeige zu stellen, sofern er direkt beleidigt worden ist oder sobald ein Benutzer seine Plattform ‚zweckentfremdet' hat. Wie sich dabei nun die Polizisten kaputt lachen oder wie gewichtig die ‚Härte’ aus juristischer Sicht ist, sei dahin gestellt. Dazu kommt das Recht eines Seitenbetreibers, ein virtuelles Hausverbot zu verhängen – Anbei möchte ich anmerken, dass die Justiz in der wahrscheinlich folgenden Verurteilung immer ‚konsequenzer’ und ‚härter’ durchgreift.

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15.10.05 11:00 W00tkaeppi ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge W00tkaeppi in deine Kontaktliste ein
Samwan Samwan ist männlich
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Wo nimmst du deine Informationen her? Virtuelles Hausverbot? Das ist allein schon ein Brüller wert. fröhlich

Immer wieder witzig wie Gerüchte sich verbreiten und manche sowas auch noch glauben. großes Grinsen

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15.10.05 11:07 Samwan ist offline WWW Finden Als Freund hinzufügen
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Zitat:
Original von Samwan
Wo nimmst du deine Informationen her? Virtuelles Hausverbot? Das ist allein schon ein Brüller wert. fröhlich

Immer wieder witzig wie Gerüchte sich verbreiten und manche sowas auch noch glauben. großes Grinsen


Bevor Du Dich über etwaige Situationen lustig zu machen scheinst, solltest Du Dich vorab informieren.

http://www.google.de/search?hl=de&q=%22v...gle-Suche&meta=
http://www.recht.de/index.php3?menue=For...e=22&aid=462635

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15.10.05 11:14 W00tkaeppi ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge W00tkaeppi in deine Kontaktliste ein
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Dann zeig mir mal ein Urteil, bei dem einem User der Besuch einer Seite unter Strafandrohung verwehrt wird. Virtueller Hausfriedensbruch? Was ist, wenn ein anderes Familienmitglied den PC benutzt und die Webseite besucht? Dieser hätte ja die gleiche IP. Am besten auch grad in den Kerker, wa? fröhlich

Und dann schreibst du weiter oben, dass man Strafanzeige stellen solte - weil er den Seitenbetreiber mit erneuten Anmeldungen ärgert!? Ist das in deinen Augen ein Strafbestand?

Sorry, aber ich lache weiterhin. Bitte verklag mich jetzt nicht Müde

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Samwan


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15.10.05 11:24 Samwan ist offline WWW Finden Als Freund hinzufügen
W00tkaeppi W00tkaeppi ist männlich
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Zitat:
Original von Samwan
Dann zeig mir mal ein Urteil, bei dem einem User der Besuch einer Seite unter Strafandrohung verwehrt wird. Virtueller Hausfriedensbruch? Was ist, wenn ein anderes Familienmitglied den PC benutzt und die Webseite besucht? Dieser hätte ja die gleiche IP. Am besten auch grad in den Kerker, wa? fröhlich

Und dann schreibst du weiter oben, dass man Strafanzeige stellen solte - weil er den Seitenbetreiber mit erneuten Anmeldungen ärgert!? Ist das in deinen Augen ein Strafbestand?

Sorry, aber ich lache weiterhin. Bitte verklag mich jetzt nicht Müde


Ich schreibe Dir nicht vor Rechtsmittel anzuwenden, genauso bleibt mir das Recht zur Entscheidung, sie doch zu verwenden.

Zitat:
VIII. LG Bonn: Virtuelles Hausverbot
Urteil vom 16. November 1999 - 10 O 457/99; nicht rechtskräftig

Hinsichtlich des Hausrechts ist derjenige, der im Internet eine Chat-Software zur generellen Nutzung anbietet, einem Eigentümer gleichzustellen, der sein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet. Grundsätzlich besteht bei rechtswidriger Nutzung daher auch ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB. Ein Nutzungsverbot kann aber nicht willkürlich ausgesprochen werden; es wäre aufgrund des Verbots widersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB unwirksam.


Zitat:
Rechtstipp

Als Chat-Anbieter müssen Sie in Anlehnung an das Urteil des LG Bonn darauf achten, Ihr "virtuelles Hausrecht" gesetzeskonform auszuüben. Das kann vor allem dadurch geschehen, dass Sie in Nutzungsbedingungen konkret festlegen, was Sie von den Nutzern erwarten und welche Sanktionen bei welchen Verstößen in Kraft treten. Die Nutzer müssen vorab (z.B. durch Aktivieren eines Kontrollfeldes) bestätigen, dass sie auf die Geltung der Nutzungsbedingungen ausdrücklich hingewiesen wurden und die Bedingungen entweder gelesen haben oder zumindest die Möglichkeit hatten, davon Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie zudem den Chat nicht für jedermann, sondern nur für bestimmte Nutzergruppen öffnen wollen, sollten Sie bei der Registrierung dafür sorgen, dass die Nutzer ihren bürgerlichen Namen und nach Möglichkeit eine Adresse und weitere für die Auswahl der Nutzergruppe wichtige Daten angeben. Dies ist ohnehin generell zu empfehlen. In Missbrauchsfällen haben Sie dann eine zusätzliche Handhabe. Sie können dann z.B. auch dafür sorgen, dass jedem Namen nur ein Pseudonym zugeordnet werden kann.


http://www.flick-sass.de/chat.html
http://www.beckmannundnorda.de/hausrecht1.html

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15.10.05 11:39 W00tkaeppi ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge W00tkaeppi in deine Kontaktliste ein
Samwan Samwan ist männlich
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Zitat:
Grundsätzlich besteht bei rechtswidriger Nutzung daher auch ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB.


Grundsätzlich kann ich auch Angela Merkel verklagen, weil ich mich durch ihren Gesichtsausdruck genötigt fühle weg zu schauen. Aber ob ich mit der Klage Erfolg haben werde. Nachdenken

Wie pflegten weise Menschen zu sagen? Immer schön die Kirche im Dorf lassen und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen...

Um dem jetzt aber (aus meiner sicht) ein Ende zu machen:

Soll er halt eine Strafanzeige bei der Polizei einreichen. Er kann ja hier posten was anschließend dabei rauskam. smile

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mfG
Samwan


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15.10.05 11:49 Samwan ist offline WWW Finden Als Freund hinzufügen
KleenMicha KleenMicha ist männlich
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Ähm haste dir dein Tolles Urteil auch durchgelesen?

Zitat:
Der Antrag hat aber in der Sache keinen Erfolg


ist nur ein Auszug, aus dem netten text.

Es wird immerwieder gesagt dieser Auschluss hat keine Berechtigung weil es in die Funktion des Chats nicht eingreift.

Immerwieder schön zu lesen wie vorschnell Urteile kopiert werden, siehe Haftung für externe Links, im Bezug augs LG Hamburg. Versagt

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Gruß Micha
15.10.05 12:22 KleenMicha ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge KleenMicha in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von KleenMicha anzeigen
El-Fred
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boah, ich fass es nich, das w00tkaeppie meint mal wieder er kenne sich in rechtlichen fragen bestens aus großes Grinsen

Es ist wahrlich, wie beschrieben, ein drugschluss, dass man virtuelle hausverbote erteilen kann.

Das ganze ist in den USA sehr populär geworden und wird von einigen deutschen anwälten als "der beste weg" beschrieben.
Das dies aber völliger nonsense ist und nicht zum gewünschten Ziel wirkt, wird den klienten oft verschwiegen.

Im deutschen Rechtssystem gibt es noch keine ausgeweitete Form des "virtuellen Hausverbots".
Es kann jedoch bei Verstoßes gegen soziale Grundgesetze, wie zb nationalsozialisitische, sexistische oder ähnliche parolen eine Sperrung erfolgen, die dann dem Netzbetreiber angeordnet wird.

Und ja, die Polizisten auf der heimischen Wache werden sich garantiert kaputt lachen, wenn jmd kommt und sagt, mich ärgert jemand auf meinem forum.
Sie nehmen den Fall, ohne disskussion selbstverständlich an, doch wird er meist bald in akten verschwinden und zur seite gelegt.

lg Fred

PS: ja, W00tkaeppi, ich weiß das du mir nicht glaubst fröhlich
15.10.05 20:46
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