was muss ich löschen bei Abmeldung? |
Sonni
Mitglied
Dabei seit: 19.09.06
Beiträge: 80
Forenversion: Lite 1.0
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Hi zusammen,
ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen:
in einem meiner Foren hat sich eine Userin abgemeldet. Da ich aber keine User lösche (aus nachweisgründen, und damit mir die IP für evtl. neuanmeldungen erhalten bleibt), habe ich sie auf inaktiv gesetzt, und all ihre persönlichen Daten gelöscht.
Nun verlangt sie von mir, das ich ihre veröffentlichten Bilder ebenfalls lösche. Muss ich das?
Ich denke 1. hat sie die Fotos ja zur verfügung gestellt und 2. liegen sie auf IHREM Server - von daher kann sie es ja auch selbst tun.
Kann mir dazu jemand was sagen?
Danke schonmal.
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27.10.06 12:51 |
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24Bytes
Der Coolste
Dabei seit: 19.07.06
Beiträge: 2.909
Fähigkeiten: WBB3 Anfänger; WBB2 Profi; WBB Lite 2 Anfänger; WBB Lite 1 Fortgeschritten Forenversion: 3.0; 2.3
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sind diese Fotos in beträgen oder wo ?
d.h. sie hat jetzt z.b. ein Bild auf ihren Server hochgeladen und ein Beitrag erstellt mit dem Link dazu ?
Nein, musst du nich
a) sie kanns auf ihrem server löschen
b) sie kann beiträge selber bearbeiten
__________________ Online Passwort Generator
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27.10.06 19:12 |
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Sonni
Mitglied
Dabei seit: 19.09.06
Beiträge: 80
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Themenstarter
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hi,
ja genau - bilder liegen auf ihrem server und sind nur in Beiträgen verlinkt.
Ihre Beiträge kann sie nicht bearbeiten: a) ist diese Funktion gesperrt und b) ist sie ja eh inaktiv gesetzt.
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27.10.06 21:01 |
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El-Fred unregistriert
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schön, dass du so toll bilderrechte studierst, aber wenn ich irgendwo was verlinke, hat der Link substanz, er bleibt bestehen und wer damit nicht klarkommt ist im Internet irgendwie falsch.
Ich würde da garnichts löschen, im Zweifelsfalle die Sache einfach meinen Anwalt regeln lassen - bin halt nen durchtriebenes Arschloch
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27.10.06 22:09 |
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El-Fred unregistriert
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üble nachrede?
Steht irgendwo geschrieben, dass ich Forenbeiträge zu löschen habe, wenn es irgendein dahergelaufener User so wünscht?
Ich habs schon des öfteren drauf ankommen lassen, die meisten haben ihren schwanz eingezogen, die anderen aufn deckel bekommen..
Aber was erzähl ich das gerade der First Lady des wBB's -.-
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27.10.06 22:49 |
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Doc.Teddy
Mitglied
Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479
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Zitat: |
Original von Sonni
Nun verlangt sie von mir, das ich ihre veröffentlichten Bilder ebenfalls lösche. |
Das kann sie doch selber machen, oder? Sie muss eifanch nur die verlinkten Bilder auf ihrem eigenen Webspace löschen - oder sehe ich das jetzt falsch?
Ich würde erstmal in Frage stellen, ob Du überhaupt die Bilder veröffentlichst ... schließlich hat sie die auf ihrem eigenen Webspace vorhandenen Bilder verlinkt ... was hat der admin damit zu tun?
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27.10.06 23:26 |
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Sonni
Mitglied
Dabei seit: 19.09.06
Beiträge: 80
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Themenstarter
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Hallol Ihr Lieben,
erstmal vielen Danke für Eure Antworten. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, und den Text aus Chamäleon´s Link auszugsweise mitgeschrieben und auch bei mir im Forum veröffentlicht.
Übrigens; ich hab die Beiträge in denen Bilder des Ex-Mitglieds waren verschoben, so das sie für die Öffentlichkeit nicht mehr sichtbar sind, und habe beschlossen, wenn ihr das nicht reicht, muss sie den Rest selbst machen und sie von ihrem Server löschen.
Für jeden den es interessiert, hier ist der Text nochmal:
hier ein Auszug aus der gesetzlichen Vorschrift:
Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds
Es gibt Hunderttausende von unterschiedlichen Foren im Internet zu den unterschiedlichsten Themen und Problemen. Gerade in Foren wird häufig kontrovers und streitbar diskutiert. Es ist daher keine Seltenheit, dass nach einem heftigen Streit ein Mitglied eines Forums dieses verlässt. Der Ausscheidende verlangt dann nicht selten die Löschung seines Foren-Accounts und seiner sämtlichen Postings.
Das Interesse des Forum-Betreibers ist genau entgegengesetzt: Es kostet nur Zeit und Aufwand, die Daten des Mitglieds zu löschen. Vor allem das Beseitigen einzelner Postings würde manchen Thementhread zerstören und kaum mehr lesbar werden lassen. Reicht es daher nicht einfach aus, das ausgeschiedende Mitglied zu deaktivieren?
Wie hat sich nun ein Forum-Betreiber zu verhalten, wenn ein Ex-Mitglied solche Forderungen gegen ihn stellt?
Bei der Betrachtung gilt es, zwischen den Daten es Ex-Mitglieds auf der einen Seite, und dem Inhalt seiner Postings auf der anderen Seite zu unterscheiden:
Die Daten des Ex-Mitglieds:
Meist sind hier Loggin-Name, Nickname, Emailadresse, ICQ-Nummer und vergleichbare Informationen gespeichert. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes. Der Betroffene hat ein Anrecht, dass nach Ende des Speicherungszwecks -dem Nutzen des Internetforums- seine Daten wieder gelöscht werden. Hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch, den der Forenbetreiber grundsätzlich erfüllen muss.
Das Gesetz sieht von dieser Löschungspflicht zwei wichtige Ausnahmen vor:
1. unverhältnismäßig hoher Aufwand (ist im Anti-Zicken-Forum nicht der Fall!)
2. wenn ein wichtiger sachlicher Grund für die weitere Aufbewahrung der Daten vorhanden ist.
In beiden Fällen tritt dann anstelle der Löschung die Sperrung der Daten.
Das heißt; der Forumadministrator darf zwar intern die Daten speichern, sie dürfen jedoch nicht weiter öffentlich angezeigt werden.
......
Kommen wir zum 2. Grund:
Ein solcher wird nur dann gegeben sein, wenn der Forumbetreiber eine Wiederanmeldung des Ex-Mitglieds unterbinden will.....
In diesen Fällen ist der Forumbetreiber berechtigt bestimmte Daten, z.b. Name und Emailadresse intern zu speichern, um so Neuanmeldungen zu überprüfen.
Inhalte der einzelnen Postings
Kommen wir nun zum 2. großen Bereich; den einzelnen Postings. Hat auch hier das ausgeschieden Mitglied einen Löschunsanspruch?
Die Antwort hängt entscheident vom Inhalt der Postings ab:
Enthalten zum Beispiel die Anmerkungen personenbezogene Daten des Mitglieds - das heißt Infos die das Mitglied indentifizierbar machen - sind auch diese zu löschen.
Darüber hinaus besteht unter Umständen auch ein urheberrechtlicher Löschungsanspruch. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, das das Urheberrecht überhaupt anwendbar ist. Das ist dann der Fall, wenn das Posting das vom Gesetz erforderliche individuelle geistige Schöpfungshöhe überschreitet. Ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen; dürften grob geschätzt 95% aller im Internet veröffentlichten Postings diese Grenze nicht überschreiten. Daher wird ein urheberrechtlicher Löschungsanspruch in der Praxis so gut wie kaum vorkommen.
Der Forumbetreiber kann zudem einen solchen urheberrechlichen Anspruch von vorne herein so gut wie ausschließen: mittels der Nutzungsbedingungen lässt er sich von jedem Forumuser ein einfaches Nutzungsrecht an den Texten einräumen.
.....
Selbst wenn ein Löschunsanspruch - aus welchem Rechtsgrund auch immer- bestünde, so ist zu beachten, das hier wichtige Interessen des Forumbetreibers mit zu berücksichtigen sind. In jedem Fall wäre somit eine Abwägung der einzelnen betroffenen Rechtsgüter vorzunehmen......
Fazit:
Ein Forumbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet die Daten eines ausgeschiedenen Mitglieds zu löschen. Lediglich dort wo eine Wiederanmeldung ausgeschlossen werden soll, tritt an die Stelle der Löschung die bloße Sperrung. In einem solchen Fall dürfen die Daten jedoch nur intern und nicht öffentlich angezeigt werden.
Einzelne Postings dagegen brauchen nicht gelöscht zu werden, wenn sie nicht personenbezogene Daten enthalten, oder die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen.
Quelle: http://www.law-podcasting.de/loeschungsp...forum-mitglieds
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29.10.06 14:00 |
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