N!tro*
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Jo der kann dich dann anzeigen.
Wegen der Copyright
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15.03.06 16:13 |
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Doc.Teddy
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Zitat: |
Original von Racer2005
Jo der kann dich dann anzeigen.
Wegen der Copyright
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Mir wird schlecht, wenn ich das lese ...
Auf den Namen "Affen-Grafik" kann er keinen "Copyright-Schutz" erheben (abgesehen davon - Erwähnung zum 351.583sten Mal - das es in Deutschladn kein Copyright gibt) ... auch keinen Urheberrechts-Schutz übrigens.
Er kann aber - wenn er "Affen-Grafik" als Marke hat schützen lassen, einen markenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen dich ggf. durchsetzen.
Wenn er das nicht als Marke hat eintragen lassen, dann kann er imme rnoch via allgemeinem Namensrecht (§ 12 BGB) gegen dich vorgehen und dich ggf. zur Unterlassung der Nutzung des Namens zwingen.
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15.03.06 16:20 |
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N!tro*
The One and Only
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Zitat: |
Original von Doc.Teddy
Zitat: |
Original von Racer2005
Jo der kann dich dann anzeigen.
Wegen der Copyright
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Mir wird schlecht, wenn ich das lese ...
Auf den Namen "Affen-Grafik" kann er keinen "Copyright-Schutz" erheben (abgesehen davon - Erwähnung zum 351.583sten Mal - das es in Deutschladn kein Copyright gibt) ... auch keinen Urheberrechts-Schutz übrigens.
Er kann aber - wenn er "Affen-Grafik" als Marke hat schützen lassen, einen markenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen dich ggf. durchsetzen.
Wenn er das nicht als Marke hat eintragen lassen, dann kann er imme rnoch via allgemeinem Namensrecht (§ 12 BGB) gegen dich vorgehen und dich ggf. zur Unterlassung der Nutzung des Namens zwingen. |
Hm ok dann muss ich meinem Onkel (Anwalt) sagen das er nicht recht gehabt hat
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15.03.06 16:29 |
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goldrakebauer
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Und wen ich die seite einfach affen-grafik.de.tc und die seite einfach nicht affen-grafik sonder affengrafik.de.tc nenne und es auch auf die Banner so schreibe?
Ist das dan immer noch verboten?
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15.03.06 16:15 |
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goldrakebauer
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Und wen ich die Seite halt nich affen-grafik nenne sondern affen-grafik.de.tc und auch auf den banner nur affen-grafik.de.tc nenne,kan er dan auh klagen?
und wen er den namen als marke eingetragen hat und ich wie oben alles nur affen-grafik.de.tc nenne,verstößt das dan auch gegen das recht?
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15.03.06 16:25 |
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XeRanoN
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Ja, wenn er das gemacht hätte würde ein sciherlcih etwas auf der Seite stehen, z.B. "Affen-Grafik ist eine eingetragene Marke ....." oder so. Ich bin mir ned sicher ob dann auch das Trademark-Symbol (das "TM") angebracht werden kann/soll/muss.
Mitt eine so allgmein gehaltenen Namen wie jetz im Beispiel "Affen-Grafik" wirst du aber keine Probleme bekommen... Wenn du aber z.B. "Fanta-Grafik" haben wollen würdest, könnte es in die Richtung Probleme geben (da "Fanta" eine eingetragene Marke der Coca-Cola-Company ist). In diesem Falle steht aber auch unten auf der Fanta-Homepage "Fanta und die Fanta Splash Bottle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company."
Aber frag den Betreiber der Seite mit der TLD doch eifnach ob es ihn stört, wenn du die .de.vu-Domain mit dem gleichen Namen nutzt *g*
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15.03.06 16:47 |
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goldrakebauer
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Also der Name den ich nutzen will ist eigentlich Pixel Design,müsste doch klar gehen oder?
Jo ich werde mal den mit der TLD fragen
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15.03.06 16:50 |
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XeRanoN
Mitglied
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Ja, also ich schwör jetz auf nichts, aber so ganz spontan würde ich sagen das der Name in ordnung gehen würde
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15.03.06 16:52 |
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Der Coolste
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15.03.06 17:02 |
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N!tro*
The One and Only
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Zitat: |
Original von gigafan
@Racer: Doc.Teddy ist auch Anwalt o.ä.
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dann können die zwei sich mal treffen und reden
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15.03.06 17:30 |
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Der Coolste
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15.03.06 17:45 |
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Hanver
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Dabei seit: 11.07.04
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Doc deine Aussage ist falsch!
Also das mit dem Urheberrecht das siehste ein wenig falsch. sicher ist da ein Schutz drauf auch wenn du es patentieren möchtest. Hier musst du wieder unterscheiden zwischen
Schutzvoraussetzung:
Patent - Erfindungen mit neuen technischen Merkmalen, die Erfindungshöhe aufweisen und gerwerblich anwendbar sind.
Gebrauchsmuster - Erfindungen (keine Verfahren) mit neuen technischen Merkmalen, die Erfindungsqualität aufweisen und gewerblich anwendbar sind
oder einem
Gebrauchsmuster
hier übernimmt man eine Idee oder schützt diese von 3 Jahren bis max 10 Jahren
- Es gibt im Gegensatz zum Patentrecht keinen Schutz für Verfahren
- Die Schutzfrist beträgt nur 3 Jahre und ist maximal auf 10 Jahre zu verlängern (im Abstand von 3, 3, 2 und weiteren 2 Jahren)
und es gibt das Urheberrecht
Das Urheberrecht wird auf bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen, Werke genannt, angewendet, zum Beispiel auf literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, Gebäude und Skulpturen
- Personlichkleitsrecht
- Verwendungsrecht
So nun sage mir wieso es sowas nicht in Deutschland gibt?
Im übrigen auch ohne Patent kann man Dinge Urheberrechtlich schützen lassen.
Schreibe deine Idee einfach in einem hangeschrieben Brief die Inhalte deiner Idee und Grunsteine deiner Idee.
Schicke diesen Brief den Du selbst an dich adressierst an deinen Namen und hebe diesen auf bis du Ihn mal brauchst. Wichtig ist hierbei das der Brief verschlossen wird.
Zum Schluss noch folgendes....ich höre immer ich verklage Dich du verstößt gegen mein Urheberrecht usw.....
Das kann man in erster Linie auch machen...aber eins sei gesagt, bevor eine Gericht arbeitet, muss der Streitwert ersteinmal die 500 EURO übersteigen. Denn kommen die Anwalts und Gerichtskosten hinzu. Somit ist man locker bei 2000-3000 Euro.
Nach der Klage musst du denn das Patent bzw Gebrauchsmuster fest einschreiben lassen. das kostet denn ca nochmals 5000 EURO denn man muss es ja für mindesten 10 Jahre festschreiben.
Fazit...der der Klag der zahlt auch erstmal! Wenn die Chancen gut stehen das man gewinnt, denn kann man klagen. Sonst rate ich davon ab. Aber wer will, der kann es testen
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15.03.06 20:50 |
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Doc.Teddy
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Dabei seit: 22.01.04
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Zitat: |
Original von Hanver
Doc deine Aussage ist falsch!
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Nein, ist sie nicht. Deine Ausführungen sind vollkommen wirr und gehen an dem vorbei, was der Threadersteller wissen wollte.
1. Es gibt in Deutschland kein Copyright - das ist ein Fakt, den Du nicht wegdiskutieren kannst. Es gibt in Deutschland das Urheberrecht! Das ist aber von der rechtstechnischen Konstruktion her etwas anderes als das ursprünglich anglo-amerikanische Copyright. Wenn dich die Unterschiede interessieren, dann findest Du einen ersten Einstieg dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright
2. Das Patentrecht hat mit dem Urheberrecht erstmal nicht wirklich viel zu tun. Das Urheberrecht besteht kraft Schöpfung eines Werkes - das Patentrecht erst nach Anmeldung und Prüfung. Das Patentrecht dient außerdem im Wesentlichen dem wirtschaftlichen Schutz vor Plagiaten und Nachahmungen.
3. Im vorliegenden Fall geht es in erster Linie um die Verwendung einer Domainbezeichnung. Das hat NICHTS mit Urheberrecht oder Patentschutz zu tun. Das ist ausschließlich eine Frage das Marken- (wenn die Domain als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist) oder des allgemeinen Namenssschutz (wenn ddie Domain nicht eingetragen ist) nach § 12 BGB.
4. Was den Rechtsschutz angeht: Urheberrechtsverletzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen nach §§ 106ff. UrhG strafrechtlich relevante Verstöße/ Straftaten. Straftaten werden durch Anzeige bei der Polizei/ Staatsanwaltschaft zur Verfolgung gebracht - und da zahlt man kein Geld, bevor die Ermittlungen losgehen. Die Polizei/ Staatsanwaltschaft ist nach dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet zu ermitteln - ohne Zahlung von irgendwelchem Geld.
Was Du wiederum meinst, ist die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, die auf Unterlassung und/oder Schadensersatz gerichtet ist. Da hast Du recht, dass man als Kläger da einen gerichtskostenvorschuß zahlen muss, bevor die Klage zugestellt und damit rechtshängig gemacht wird. Vollkommen grenzdebilen Schwachsinn wiederum erzählst du, wenn Du sagst, dass der Streitwert 500 Euro übersteigen muss, damit ein Gericht tätig wird. Du kannst auch 3,52 Euro gerichtlich einklagen, wenn Du das möchtest.
5. Dein Vorschlag, etwas aufzuschreiben, an sich selber zu schicken und dann liegen zu lassen, um damit irgendetwas zu beweisen, ist vollkommen Quark. Was willst du damit beweisen, was willst du damit erreichen? Du erreichst damit gar nichts!
6. Du bist kein Volljurist - das glaube ich sofort, ja. Ich bin es übrigens auch nicht ... aber nach dem, was Du hier so erzählst und wie Du es erzählst, gehe ich mal jede Wette ein, dass ich erheblich näher dran bin als Du! Du solltest dir nochmal sehr genau überlegen, was Du hier so alles erzählst und wie richtig das alles ist (und woher deine Kenntnisse stammen).
Gruß,
Doc
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Doc.Teddy: 16.03.06 15:50.
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16.03.06 08:34 |
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Hanver
Mitglied
Dabei seit: 11.07.04
Beiträge: 183
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Lieber Doc,
du hast Recht und ich werde nichts zu dem Thema mehr schreiben...
Wenn du meinst, dass das mit dem Brief völliger Quatsch ist so ist es deine Unwissenheit nicht meine.
Mit dem Brief belegt man eine schriftliche Idee die demnach unter dem Urheberrecht fällt. Und ist eine sehr nützliche Hilfe zur Beweissicherung für das Urheberrecht.
Weiterhin lieber Doc, habe ich lediglich aufgezählt welche Rechte es gibt nachdem man sagte das es Copyright sei.
Und ich habe auch alle drei erläutert. Damit man sich ein Bild machen kann worüber hier geredet wird.
Aber da ich nun persönlich angegriffen werde, klinke ich mich aus. Doch eins möchte ich Dir noch mit auf dem Weg geben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe nichts anders geschrieben als Du.
Zum Schluss redest du von Urheberrechtsverletzungen die Du Strafrechtlich verfolgen möchtest! Ich frage mich nur, was man verfolgen will laut deiner Aussage wenn man doch nichts beweisen kann oder es in Deutschland kein Urheberrecht gibt. ( Siehe dein ersten Thread ) wenn schon ein Schriftstück mit Inhalten zur Grafik, Musikstück oder zur einer geistigen Entstehungszeitpunkt nichts nutzt.
Hier widersprichst du dir selbst!
Nochmal zu dem Brief und dieser Art zur Sicherung der Grundidee würde ich mal deinen zuständigen Fachreferenten fragen
.
Dort kommt es in erster Linie auf den EINGANGSSTEMPEL AUF DEM BRIEF AN. Somit den Entstehungszeitpunkt! Nochmal: Der Brief muss verschlossen bleiben!
Im Grunde macht ein Notar oder ein Anwalt nichts anderes nur man muss dafür zahlen.
Wie beweist man denn eine Urheberschaft?
1) Die Urheberschaft selbst. Inhalt, innovation und Ausführungsabläufe, Grafikentwürfe oder Texte
2) Den ENTSTEHUNGSZEITPUNKT dieser Idee.
Und wie wir alle wissen, der Poststempel zählt.
Im übrigen ist ein Testament denn ja auch völliger quatsch laut deiner Aussage
Auch hier gilt, dass Testament muss handschriftlich unterschrieben sein und WICHTIG MIT DATUM und man muss im besitz seiner geistigen Kräfte sein. Keinen Vormund haben usw. Sonst ist es nichtig.
Zurück zum Thread
Ausserdem ist Eigentum an "persönlichen geistigen Schöpfungen" in Deutschland automatisch geschützt! Mit dem Brief wie o.g. setze ich ein weiters Indiz auf den Entstehungszeitpunkt dieser Schöpfung.
Mit der Aussage " Doc deine Aussage ist falsch" bezog ich mich auf diesen Text:
Mir wird schlecht, wenn ich das lese ...
Auf den Namen "Affen-Grafik" kann er keinen "Copyright-Schutz" erheben (abgesehen davon - Erwähnung zum 351.583sten Mal - das es in Deutschladn kein Copyright gibt) ... auch keinen Urheberrechts-Schutz übrigens.
Diese Aussage ist FALSCH!
Hier zählt der §1 und §7, §11
http://www.internetrecht-rostock.de/urhe...esellschaft.htm
§ 11
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes
Wir reden immer noch von der "affen-Grafik" ?! Richtig!
Zum Einklagen:
Reiche doch ne Klage für 3,52 EUR ein.
Ich halte alles aufrecht, dass dein Verfahren eingestellt wird. Denn der Richter hat was anderes zu tun als über deine 3,52 EUR sich einen Kopf zu machen. Es ist zwar sein Job, aber wenn er so eine Akte sieht lacht er nur.
beste Beispiel: OWiG
Ausgeklammert : Straftaten wobei es auch hier wieder zu 88 % eine Verfahrenseiunstellung bei einer Summe von 3,52 kommt.
Wie dem auch sei, wenn man schon Jura studiert wünsche ich Dir das du nach deinen 6 Jahren deine Prüfung schaffst, so ein Auftritt und ich sehe schwarz. Dennoch viel Glück!
Zur Aussage Patent hat nichts mit Urheberrecht zu tun:
BEDINGT Falsch die Aussage!
§ 138
Register anonymer und pseudonymer Werke
(1) Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die Eintragungen, ohne die Berechtigung des Antragstellers oder die Richtigkeit der zur Eintragung angemeldeten Tatsachen zu prüfen.
Siehe auch hier Urheberrecht § 2 ff. Man redet von Werken.
Denn habe ich in meinem Text von Gebrauchsmuster gesprochen! Auch hier hast du gesagt es ist völliger Quatsch. Es hat nichts damit zu tun. Da wir uns aber hier im Bereich Grafik, Webdesign befinden folgendes:
Ich zitiere einen Rechtsanwalt:
Schutz von Webdesign
Auch bei der Frage nach der Schutzfähigkeit von Webdesign steht der Werkbegriff im Vordergrund. Auch wenn Einigkeit darüber herrscht, dass Websites grundsätzlich Schutz genießen können (vgl. etwa Schricker/Löwenheim, § 2, Rz. 93, vgl. eingehend zu der Thematik auch Leistner/Bettinger, Creating Cyberspace, CR 1999, Sonderbeilage S. 1-32) wird in der Praxis der Schutz des Designs einer Seite häufig an der erforderlichen Gestaltungshöhe scheitern. In diesem Zusammenhang muß allerdings streng zwischen dem Design an sich und der Einarbeitung vorbestehender Gestaltungselemente unterscheiden werden, die (wie Logos und Bilder) für sich gesehen Schutz genießen können. Die meisten Designer werden schwerlich nachweisen können, dass sie bei der Gestaltung eines Web-Designs den Bereich der handwerklichen Durchschnittleistung überschritten haben. In diesem Zusammenhang kann freilich über die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ein Schutz erreicht werden.
Quelle: http://www.new-media-law.net/ger/medienr...erkbegriff.html
Also als angehender Jurist solltest du deine Aussagen das ich falsch liegen würde nochmals überdenken, Zudem bitte ich das wir alle die Boardregeln einhalten :
Versuche nie, anderen Benutzern deine Meinung aufzuzwingen
Wie dem auch sei, wie o.g klinke ich mich nun raus, und überlasse Alber Einstein das Wort...oder wer auch immer.
Grüße
Hanver
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16.03.06 17:11 |
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