Namensrecht |
N!tro*
The One and Only
Dabei seit: 01.02.06
Beiträge: 3.264
Fähigkeiten: WBB3 Profi; WBB3 Fortgeschritten; WBB3 Anfänger; WBB2 Profi Forenversion: 3.1; 3.0
|
|
Jo der kann dich dann anzeigen.
Wegen der Copyright
__________________ Nicht das Internet macht wahnsinnig, sondern die Wahnsinnigen machen das Internet.
|
|
15.03.06 16:13 |
E-Mail
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
goldrakebauer
Mitglied
Dabei seit: 23.02.06
Beiträge: 61
Themenstarter
|
|
Und wen ich die seite einfach affen-grafik.de.tc und die seite einfach nicht affen-grafik sonder affengrafik.de.tc nenne und es auch auf die Banner so schreibe?
Ist das dan immer noch verboten?
|
|
15.03.06 16:15 |
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
Doc.Teddy
Mitglied
Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479
|
|
Zitat: |
Original von Racer2005
Jo der kann dich dann anzeigen.
Wegen der Copyright
|
Mir wird schlecht, wenn ich das lese ...
Auf den Namen "Affen-Grafik" kann er keinen "Copyright-Schutz" erheben (abgesehen davon - Erwähnung zum 351.583sten Mal - das es in Deutschladn kein Copyright gibt) ... auch keinen Urheberrechts-Schutz übrigens.
Er kann aber - wenn er "Affen-Grafik" als Marke hat schützen lassen, einen markenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen dich ggf. durchsetzen.
Wenn er das nicht als Marke hat eintragen lassen, dann kann er imme rnoch via allgemeinem Namensrecht (§ 12 BGB) gegen dich vorgehen und dich ggf. zur Unterlassung der Nutzung des Namens zwingen.
|
|
15.03.06 16:20 |
E-Mail
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
goldrakebauer
Mitglied
Dabei seit: 23.02.06
Beiträge: 61
Themenstarter
|
|
Und wen ich die Seite halt nich affen-grafik nenne sondern affen-grafik.de.tc und auch auf den banner nur affen-grafik.de.tc nenne,kan er dan auh klagen?
und wen er den namen als marke eingetragen hat und ich wie oben alles nur affen-grafik.de.tc nenne,verstößt das dan auch gegen das recht?
|
|
15.03.06 16:25 |
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
N!tro*
The One and Only
Dabei seit: 01.02.06
Beiträge: 3.264
Fähigkeiten: WBB3 Profi; WBB3 Fortgeschritten; WBB3 Anfänger; WBB2 Profi Forenversion: 3.1; 3.0
|
|
Zitat: |
Original von Doc.Teddy
Zitat: |
Original von Racer2005
Jo der kann dich dann anzeigen.
Wegen der Copyright
|
Mir wird schlecht, wenn ich das lese ...
Auf den Namen "Affen-Grafik" kann er keinen "Copyright-Schutz" erheben (abgesehen davon - Erwähnung zum 351.583sten Mal - das es in Deutschladn kein Copyright gibt) ... auch keinen Urheberrechts-Schutz übrigens.
Er kann aber - wenn er "Affen-Grafik" als Marke hat schützen lassen, einen markenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen dich ggf. durchsetzen.
Wenn er das nicht als Marke hat eintragen lassen, dann kann er imme rnoch via allgemeinem Namensrecht (§ 12 BGB) gegen dich vorgehen und dich ggf. zur Unterlassung der Nutzung des Namens zwingen. |
Hm ok dann muss ich meinem Onkel (Anwalt) sagen das er nicht recht gehabt hat
__________________ Nicht das Internet macht wahnsinnig, sondern die Wahnsinnigen machen das Internet.
|
|
15.03.06 16:29 |
E-Mail
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
XeRanoN
Mitglied
Dabei seit: 23.04.04
Beiträge: 1.298
Fähigkeiten: WBB Lite 1 Profi Forenversion: Lite 1.0
|
|
Ja, wenn er das gemacht hätte würde ein sciherlcih etwas auf der Seite stehen, z.B. "Affen-Grafik ist eine eingetragene Marke ....." oder so. Ich bin mir ned sicher ob dann auch das Trademark-Symbol (das "TM") angebracht werden kann/soll/muss.
Mitt eine so allgmein gehaltenen Namen wie jetz im Beispiel "Affen-Grafik" wirst du aber keine Probleme bekommen... Wenn du aber z.B. "Fanta-Grafik" haben wollen würdest, könnte es in die Richtung Probleme geben (da "Fanta" eine eingetragene Marke der Coca-Cola-Company ist). In diesem Falle steht aber auch unten auf der Fanta-Homepage "Fanta und die Fanta Splash Bottle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company."
Aber frag den Betreiber der Seite mit der TLD doch eifnach ob es ihn stört, wenn du die .de.vu-Domain mit dem gleichen Namen nutzt *g*
|
|
15.03.06 16:47 |
E-Mail
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
goldrakebauer
Mitglied
Dabei seit: 23.02.06
Beiträge: 61
Themenstarter
|
|
Also der Name den ich nutzen will ist eigentlich Pixel Design,müsste doch klar gehen oder?
Jo ich werde mal den mit der TLD fragen
|
|
15.03.06 16:50 |
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
XeRanoN
Mitglied
Dabei seit: 23.04.04
Beiträge: 1.298
Fähigkeiten: WBB Lite 1 Profi Forenversion: Lite 1.0
|
|
Ja, also ich schwör jetz auf nichts, aber so ganz spontan würde ich sagen das der Name in ordnung gehen würde
|
|
15.03.06 16:52 |
E-Mail
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
24Bytes
Der Coolste
Dabei seit: 19.07.06
Beiträge: 2.909
Fähigkeiten: WBB3 Anfänger; WBB2 Profi; WBB Lite 2 Anfänger; WBB Lite 1 Fortgeschritten Forenversion: 3.0; 2.3
|
|
|
15.03.06 17:02 |
E-Mail
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
N!tro*
The One and Only
Dabei seit: 01.02.06
Beiträge: 3.264
Fähigkeiten: WBB3 Profi; WBB3 Fortgeschritten; WBB3 Anfänger; WBB2 Profi Forenversion: 3.1; 3.0
|
|
Zitat: |
Original von gigafan
@Racer: Doc.Teddy ist auch Anwalt o.ä.
|
dann können die zwei sich mal treffen und reden
__________________ Nicht das Internet macht wahnsinnig, sondern die Wahnsinnigen machen das Internet.
|
|
15.03.06 17:30 |
E-Mail
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
24Bytes
Der Coolste
Dabei seit: 19.07.06
Beiträge: 2.909
Fähigkeiten: WBB3 Anfänger; WBB2 Profi; WBB Lite 2 Anfänger; WBB Lite 1 Fortgeschritten Forenversion: 3.0; 2.3
|
|
|
15.03.06 17:45 |
E-Mail
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
Hanver
Mitglied
Dabei seit: 11.07.04
Beiträge: 183
Herkunft: Willich
|
|
Doc deine Aussage ist falsch!
Also das mit dem Urheberrecht das siehste ein wenig falsch. sicher ist da ein Schutz drauf auch wenn du es patentieren möchtest. Hier musst du wieder unterscheiden zwischen
Schutzvoraussetzung:
Patent - Erfindungen mit neuen technischen Merkmalen, die Erfindungshöhe aufweisen und gerwerblich anwendbar sind.
Gebrauchsmuster - Erfindungen (keine Verfahren) mit neuen technischen Merkmalen, die Erfindungsqualität aufweisen und gewerblich anwendbar sind
oder einem
Gebrauchsmuster
hier übernimmt man eine Idee oder schützt diese von 3 Jahren bis max 10 Jahren
- Es gibt im Gegensatz zum Patentrecht keinen Schutz für Verfahren
- Die Schutzfrist beträgt nur 3 Jahre und ist maximal auf 10 Jahre zu verlängern (im Abstand von 3, 3, 2 und weiteren 2 Jahren)
und es gibt das Urheberrecht
Das Urheberrecht wird auf bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen, Werke genannt, angewendet, zum Beispiel auf literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, Gebäude und Skulpturen
- Personlichkleitsrecht
- Verwendungsrecht
So nun sage mir wieso es sowas nicht in Deutschland gibt?
Im übrigen auch ohne Patent kann man Dinge Urheberrechtlich schützen lassen.
Schreibe deine Idee einfach in einem hangeschrieben Brief die Inhalte deiner Idee und Grunsteine deiner Idee.
Schicke diesen Brief den Du selbst an dich adressierst an deinen Namen und hebe diesen auf bis du Ihn mal brauchst. Wichtig ist hierbei das der Brief verschlossen wird.
Zum Schluss noch folgendes....ich höre immer ich verklage Dich du verstößt gegen mein Urheberrecht usw.....
Das kann man in erster Linie auch machen...aber eins sei gesagt, bevor eine Gericht arbeitet, muss der Streitwert ersteinmal die 500 EURO übersteigen. Denn kommen die Anwalts und Gerichtskosten hinzu. Somit ist man locker bei 2000-3000 Euro.
Nach der Klage musst du denn das Patent bzw Gebrauchsmuster fest einschreiben lassen. das kostet denn ca nochmals 5000 EURO denn man muss es ja für mindesten 10 Jahre festschreiben.
Fazit...der der Klag der zahlt auch erstmal! Wenn die Chancen gut stehen das man gewinnt, denn kann man klagen. Sonst rate ich davon ab. Aber wer will, der kann es testen
|
|
15.03.06 20:50 |
E-Mail
WWW
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
Hanver
Mitglied
Dabei seit: 11.07.04
Beiträge: 183
Herkunft: Willich
|
|
Sorry ich bin kein voll Jurist und es gibt da Spezialisten auf dem Gebiet.
Deswegen möchte ich hier keine Rechtsberatung geben.
Aber sagen wir es mal so.
Nach meiner Kenntnis wenn du ein ebay Logo hast nur in anderen Farben und darunter schreibst
ebay= e= erika b=Berger= a = and = y = youngstar halt mit dienen persönlichen Daten drin und ebay passt das nicht....bekommste dennoch einen über den Sack, denn der Kapitalismus ist Stärker als ein kleinen Mensch.
Hier ist eben aber auch Strafanzeige gefallen....viele erhoffen das große geld das ist leider auch falsch, denn eine Strafanzeige wird von den Staatsanwaltschaft verfolgt und sollte es noch im Bereich einer Geldstrafe liegen, so kassiert der Staat das geld nicht Du al geschädigter
Strafanzeige = Ich möchte das mein Gegner bestraft wird.
Willst du ggf. Kohle sehen musst du Zivilrechtlich klagen. Das kostet denn nochmal extra Geld :-)
ein Weiteres Beispiel:
es gibt die Autos....
Opel
BMW
Ford.
So es gibt Themen und Gebiete sowie es auch hier oft der Fall ist mit den Themenboard.
Wenn ich ein Auto-Hersteller bin, bin ich kein Straftäter. Wenn ich diesen Auto beschreiben muss, kann ich nicht schreiben es brennt. Es hat also wie bei Ford,Opel oder BMW 4 reifen ein Kofferaum usw.
Wenn nun alle 4 Hersteller das Auto beschreiben müssten, wäre die Beschreibung bei allen Herstellern identisch. Hast du ein Themenboard zB. über Handy und hier eröffnet ein anderer ein Handyboard wird e fast die selben Themen haben die Du auch hast.
Ich finde dieses immer witzig hier zu lesen, wenn man denn liest, das Board ist von da und da kopiert....
Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber denen das zu beweisen ...
Nochmal:
Kann man Ideen schützen - Ja
Zwar ist das Eigentum an "persönlichen geistigen Schöpfungen" in Deutschland automatisch geschützt - auf (Geschäfts-)Ideen gibt es aber weder Urheberrecht noch Patent- oder Markenschutz.
Hier das ist das was ich mit dem Brief sagte, in diesem Fall kann ich meine Idee beweisen:
Wir geben Tipps zum Umgang mit Geistesblitzen - und wie Sie im Zweifelsfall Ihre Urheberschaft und den Entstehungszeitpunkt beweisen können.
Somit ist automatisch wieder ein Urheberrecht auf die Idee....
Nimm doch statt "affen Grafik" "Tierisches-Design.de" oder sowas...
|
|
15.03.06 21:15 |
E-Mail
WWW
Finden
Als Freund hinzufügen
|
|
|