YourWBB


yourWBB » yourWBB Misc * » Off-Topic » Taverne » Bis wieviel € werden Verfahren eingestellt? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag 2.438 Views | | Thema zu Favoriten hinzufügen

Neues Thema erstellen Antwort erstellen

Zum Ende der Seite springen Bis wieviel € werden Verfahren eingestellt?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Cashhunter
unregistriert
 Bis wieviel € werden Verfahren eingestellt? Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Hallo,

ich habe bei eBay vor langer Zeit einen Artikel für 40 € ersteigert.
Nach langer Zeit habe ich mich entschlossen den Verkäufer anzuzeigen, weil die Ware nicht ankam.

Jetzt wurde das Verfahren eingetstellt.

Mir wurde gesagt, weil 40 € einfach zu wenig waren....

HALLO?!

Wieviel € müssen denn mindestens "geklaut" werden?

Danke!
Das würde mich wirklich mal interessieren...
09.03.06 21:20
Achim Achim ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-4475.gif

Dabei seit: 18.01.04
Beiträge: 1.134
Herkunft: Schwelm / NRW
Forenversion: 3.1; 3.0

Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Das hat nichts mit der Summe zu tun ....

Bestimmt stand dabei das "kein öffentliches Interesse" besteht, dir aber die Zivilklage offen steht ....

... kann das sein ?

__________________
Gruss Achim
09.03.06 21:27 Achim ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge Achim in deine Kontaktliste ein AIM-Name von Achim: hajoap YIM-Name von Achim: hajo1807 MSN Passport-Profil von Achim anzeigen
Cashhunter
unregistriert
Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Soweit ich mich erinnere, das Schreiben habe ich gerade nicht zur Hand stand da ersteres, mit dem 2. weiß ich nich...
09.03.06 21:31
Ahlener
Mitglied


Dabei seit: 31.10.05
Beiträge: 20

Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Nimm dir einen Anwalt .. ganz einfach!

Ich kenne einen der wurde schonmal für 30 Euro angezeigt und kam vors gericht.. auch ne ebay sache.. Also normal ist das nicht
09.03.06 22:23 Ahlener ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
Doc.Teddy
Mitglied


Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479

Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

1. Es steht witerhin der Zivilrechtsweg offen, um die Summe als Rückzahlung/ Schadensersatz einzuklagen. Das wäre aber sowieso erforderlich gewesen, weil der Strafprozeß dir nicht zu deinem Geld verholfen hätte.

2. Ein Betrug - und darum geht es hier rechtstechnisch - ist kein Privatklagedelikt. Es staht also nicht der strafrechtliche Privatklageweg offen.

3. Bei einem Betrug mit einem Schaden von €40,- bei einem Ersttäter ist eine Einstellung nach § 153 StPO (wegen fehlendem öffentlichen Interesse) durchaus normal. Es kommt aber auch darauf an, was in dem Schreiben drin steht - wenn da steht "eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO, dann konnte in den Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden und das Verfahren ist sowieso einzustellen.

4. Es gibt keine definierten Grenzen, bis zu welchem Schadensbetrag ein Verfahren eingestellt wird - das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
10.03.06 08:17 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:

Neues Thema erstellen Antwort erstellen

yourWBB » yourWBB Misc * » Off-Topic » Taverne » Bis wieviel € werden Verfahren eingestellt?