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Zum Ende der Seite springen Namensrecht
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goldrakebauer
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Themenstarter Thema begonnen von goldrakebauer
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Ok danke für die tollen Tippssmile

Also ich werde vllt. lieber nen anderen Namen nehmen,vllt nenne ich es dan goldrakebauer design,wen man mal nach goldrakebauer googelt kommt man nur zu den Foren wo ich mit goldrakebauer andemeldet bin,ist glaube mal das sichereAugenzwinkern
15.03.06 21:22 goldrakebauer ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Hanver Hanver ist männlich
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nimm lieber was innovatives, praktisches und themenbezogenes :-) Das sollte die ( Neue Rechtschreigungsmile Fantasie hergeben. Auf dem Foto diehst du doch sehr kreativ aus :-) Kurz und knackig halt....das ist die Kunst der Erfolges.

Mach doch ne Umfrage großes Grinsen wobei ich deinen Namen da nichtmal annähernd schreiben könnte, wenn ich diesen höre...lach

Können ja wischi waschi machen ich helf Dir bei nen Namen und überlege mal mit, und du kannst Deine Kreativität freien lauf lassen und mir 2 Bannerchen machen Zunge raus
15.03.06 21:28 Hanver ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
mc_connor
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Zitat:
Original von Hanver
Auf dem Foto diehst du doch sehr kreativ aus :-)


...auf dem foto ist keine männliche person zu sehen! Augenzwinkern
daher glaube ich nicht, dass ER das auf dem foto ist. hehe... smile

gruß, mc_connor
15.03.06 22:02 mc_connor ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
Hanver Hanver ist männlich
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 haha :-) Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

ick weiss, kenn den ausm mygen24 Forum was meinste warum ich das gepostet haben -> Zunge raus <-

Zudem steht es im Profil *tipp

Grins ein bissel Spass mus sein..
15.03.06 22:21 Hanver ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
mc_connor
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 RE: haha :-) Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Zitat:
Original von Hanver
Zudem steht es im Profil *tipp


...daher sagte ich es! Augenzwinkern
genau! ein bissel spass muss sein!!! smile großes Grinsen

viele grüße, mc_connor
15.03.06 22:54 mc_connor ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
kokolores kokolores ist männlich
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TIP:

Google doch mal nach "Wortmarke" und "Bildmarke"... da kommste dann schon eher hin....

da gehts um das Schützen von Begriffen, Claims und Bildern.

Augenzwinkern

__________________
Gruß

pauel

Besucht doch mal Das Schweinchenforum.... großes Grinsen



16.03.06 01:32 kokolores ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
Doc.Teddy
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 RE: Urheberrecht Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Zitat:
Original von Hanver
Doc deine Aussage ist falsch!


Nein, ist sie nicht. Deine Ausführungen sind vollkommen wirr und gehen an dem vorbei, was der Threadersteller wissen wollte.


1. Es gibt in Deutschland kein Copyright - das ist ein Fakt, den Du nicht wegdiskutieren kannst. Es gibt in Deutschland das Urheberrecht! Das ist aber von der rechtstechnischen Konstruktion her etwas anderes als das ursprünglich anglo-amerikanische Copyright. Wenn dich die Unterschiede interessieren, dann findest Du einen ersten Einstieg dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright

2. Das Patentrecht hat mit dem Urheberrecht erstmal nicht wirklich viel zu tun. Das Urheberrecht besteht kraft Schöpfung eines Werkes - das Patentrecht erst nach Anmeldung und Prüfung. Das Patentrecht dient außerdem im Wesentlichen dem wirtschaftlichen Schutz vor Plagiaten und Nachahmungen.

3. Im vorliegenden Fall geht es in erster Linie um die Verwendung einer Domainbezeichnung. Das hat NICHTS mit Urheberrecht oder Patentschutz zu tun. Das ist ausschließlich eine Frage das Marken- (wenn die Domain als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist) oder des allgemeinen Namenssschutz (wenn ddie Domain nicht eingetragen ist) nach § 12 BGB.

4. Was den Rechtsschutz angeht: Urheberrechtsverletzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen nach §§ 106ff. UrhG strafrechtlich relevante Verstöße/ Straftaten. Straftaten werden durch Anzeige bei der Polizei/ Staatsanwaltschaft zur Verfolgung gebracht - und da zahlt man kein Geld, bevor die Ermittlungen losgehen. Die Polizei/ Staatsanwaltschaft ist nach dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet zu ermitteln - ohne Zahlung von irgendwelchem Geld.
Was Du wiederum meinst, ist die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, die auf Unterlassung und/oder Schadensersatz gerichtet ist. Da hast Du recht, dass man als Kläger da einen gerichtskostenvorschuß zahlen muss, bevor die Klage zugestellt und damit rechtshängig gemacht wird. Vollkommen grenzdebilen Schwachsinn wiederum erzählst du, wenn Du sagst, dass der Streitwert 500 Euro übersteigen muss, damit ein Gericht tätig wird. Du kannst auch 3,52 Euro gerichtlich einklagen, wenn Du das möchtest.

5. Dein Vorschlag, etwas aufzuschreiben, an sich selber zu schicken und dann liegen zu lassen, um damit irgendetwas zu beweisen, ist vollkommen Quark. Was willst du damit beweisen, was willst du damit erreichen? Du erreichst damit gar nichts!

6. Du bist kein Volljurist - das glaube ich sofort, ja. Ich bin es übrigens auch nicht ... aber nach dem, was Du hier so erzählst und wie Du es erzählst, gehe ich mal jede Wette ein, dass ich erheblich näher dran bin als Du! Du solltest dir nochmal sehr genau überlegen, was Du hier so alles erzählst und wie richtig das alles ist (und woher deine Kenntnisse stammen).

Gruß,
Doc

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Doc.Teddy: 16.03.06 15:50.

16.03.06 08:34 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
Hanver Hanver ist männlich
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 RE: Urheberrecht Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Lieber Doc,

du hast Recht und ich werde nichts zu dem Thema mehr schreiben...

Wenn du meinst, dass das mit dem Brief völliger Quatsch ist so ist es deine Unwissenheit nicht meine.

Mit dem Brief belegt man eine schriftliche Idee die demnach unter dem Urheberrecht fällt. Und ist eine sehr nützliche Hilfe zur Beweissicherung für das Urheberrecht.

Weiterhin lieber Doc, habe ich lediglich aufgezählt welche Rechte es gibt nachdem man sagte das es Copyright sei.

Und ich habe auch alle drei erläutert. Damit man sich ein Bild machen kann worüber hier geredet wird.

Aber da ich nun persönlich angegriffen werde, klinke ich mich aus. Doch eins möchte ich Dir noch mit auf dem Weg geben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe nichts anders geschrieben als Du.

Zum Schluss redest du von Urheberrechtsverletzungen die Du Strafrechtlich verfolgen möchtest! Ich frage mich nur, was man verfolgen will laut deiner Aussage wenn man doch nichts beweisen kann oder es in Deutschland kein Urheberrecht gibt. ( Siehe dein ersten Thread ) wenn schon ein Schriftstück mit Inhalten zur Grafik, Musikstück oder zur einer geistigen Entstehungszeitpunkt nichts nutzt.

Hier widersprichst du dir selbst!

Nochmal zu dem Brief und dieser Art zur Sicherung der Grundidee würde ich mal deinen zuständigen Fachreferenten fragen Belehr .

Dort kommt es in erster Linie auf den EINGANGSSTEMPEL AUF DEM BRIEF AN. Somit den Entstehungszeitpunkt! Nochmal: Der Brief muss verschlossen bleiben!

Im Grunde macht ein Notar oder ein Anwalt nichts anderes nur man muss dafür zahlen.

Wie beweist man denn eine Urheberschaft?

1) Die Urheberschaft selbst. Inhalt, innovation und Ausführungsabläufe, Grafikentwürfe oder Texte

2) Den ENTSTEHUNGSZEITPUNKT dieser Idee.

Und wie wir alle wissen, der Poststempel zählt.

Im übrigen ist ein Testament denn ja auch völliger quatsch laut deiner Aussage großes Grinsen Auch hier gilt, dass Testament muss handschriftlich unterschrieben sein und WICHTIG MIT DATUM und man muss im besitz seiner geistigen Kräfte sein. Keinen Vormund haben usw. Sonst ist es nichtig.

Zurück zum Thread

Ausserdem ist Eigentum an "persönlichen geistigen Schöpfungen" in Deutschland automatisch geschützt! Mit dem Brief wie o.g. setze ich ein weiters Indiz auf den Entstehungszeitpunkt dieser Schöpfung.

Mit der Aussage " Doc deine Aussage ist falsch" bezog ich mich auf diesen Text:

Mir wird schlecht, wenn ich das lese ...


Auf den Namen "Affen-Grafik" kann er keinen "Copyright-Schutz" erheben (abgesehen davon - Erwähnung zum 351.583sten Mal - das es in Deutschladn kein Copyright gibt) ... auch keinen Urheberrechts-Schutz übrigens.

Diese Aussage ist FALSCH!


Hier zählt der §1 und §7, §11

http://www.internetrecht-rostock.de/urhe...esellschaft.htm

§ 11

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes

Wir reden immer noch von der "affen-Grafik" ?! Richtig!


Zum Einklagen:

Reiche doch ne Klage für 3,52 EUR ein.
Ich halte alles aufrecht, dass dein Verfahren eingestellt wird. Denn der Richter hat was anderes zu tun als über deine 3,52 EUR sich einen Kopf zu machen. Es ist zwar sein Job, aber wenn er so eine Akte sieht lacht er nur.

beste Beispiel: OWiG

Ausgeklammert : Straftaten wobei es auch hier wieder zu 88 % eine Verfahrenseiunstellung bei einer Summe von 3,52 kommt.

Wie dem auch sei, wenn man schon Jura studiert wünsche ich Dir das du nach deinen 6 Jahren deine Prüfung schaffst, so ein Auftritt und ich sehe schwarz. Dennoch viel Glück!

Zur Aussage Patent hat nichts mit Urheberrecht zu tun:

BEDINGT Falsch die Aussage!

§ 138
Register anonymer und pseudonymer Werke

(1) Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die Eintragungen, ohne die Berechtigung des Antragstellers oder die Richtigkeit der zur Eintragung angemeldeten Tatsachen zu prüfen.

Siehe auch hier Urheberrecht § 2 ff. Man redet von Werken.

Denn habe ich in meinem Text von Gebrauchsmuster gesprochen! Auch hier hast du gesagt es ist völliger Quatsch. Es hat nichts damit zu tun. Da wir uns aber hier im Bereich Grafik, Webdesign befinden folgendes:

Ich zitiere einen Rechtsanwalt:


Schutz von Webdesign

Auch bei der Frage nach der Schutzfähigkeit von Webdesign steht der Werkbegriff im Vordergrund. Auch wenn Einigkeit darüber herrscht, dass Websites grundsätzlich Schutz genießen können (vgl. etwa Schricker/Löwenheim, § 2, Rz. 93, vgl. eingehend zu der Thematik auch Leistner/Bettinger, Creating Cyberspace, CR 1999, Sonderbeilage S. 1-32) wird in der Praxis der Schutz des Designs einer Seite häufig an der erforderlichen Gestaltungshöhe scheitern. In diesem Zusammenhang muß allerdings streng zwischen dem Design an sich und der Einarbeitung vorbestehender Gestaltungselemente unterscheiden werden, die (wie Logos und Bilder) für sich gesehen Schutz genießen können. Die meisten Designer werden schwerlich nachweisen können, dass sie bei der Gestaltung eines Web-Designs den Bereich der handwerklichen Durchschnittleistung überschritten haben. In diesem Zusammenhang kann freilich über die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ein Schutz erreicht werden.

Quelle: http://www.new-media-law.net/ger/medienr...erkbegriff.html

Also als angehender Jurist solltest du deine Aussagen das ich falsch liegen würde nochmals überdenken, Zudem bitte ich das wir alle die Boardregeln einhalten :

Versuche nie, anderen Benutzern deine Meinung aufzuzwingen

Wie dem auch sei, wie o.g klinke ich mich nun raus, und überlasse Alber Einstein das Wort...oder wer auch immer.

Grüße
Hanver
16.03.06 17:11 Hanver ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
SNap! SNap! ist männlich
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ich lach mich schlapp ...

btw: auch du solltest dich an deine eigenen letzten Worte halten ....
Das nur so am Rande ....
16.03.06 22:59 SNap! ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
Doc.Teddy
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 RE: Urheberrecht Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

So, Freunde,

nicht das hier einer meint, mir mache das Spass - ich lasse hier nur rechtlichen Unfug nicht stehen, damit sich keiner hier auf falsche Aussagen verlässt und deswegen möglicherwesie eines übergezogen bekommt.

Zitat:

Original von Hanver
Versuche nie, anderen Benutzern deine Meinung aufzuzwingen

Tue ich nicht - ich stelle lediglich den rechtlichen Unfug klar, den Du hier schreibst. Du kannst bei deiner Meinung bleiben, das interessiert mich nicht. Ich lasse aber deinen Unsinn hier nicht stehen, damit sich niemand drauf verlässt und dann ggf. Nachteile dadurch erleidet.

Fangen wir mal an:

Zitat:

Original von Hanver
Mit dem Brief belegt man eine schriftliche Idee die demnach unter dem Urheberrecht fällt. Und ist eine sehr nützliche Hilfe zur Beweissicherung für das Urheberrecht.
...
Nochmal zu dem Brief und dieser Art zur Sicherung der Grundidee würde ich mal deinen zuständigen Fachreferenten fragen

Dort kommt es in erster Linie auf den EINGANGSSTEMPEL AUF DEM BRIEF AN. Somit den Entstehungszeitpunkt! Nochmal: Der Brief muss verschlossen bleiben!

Du solltest dir mal überlegen, ob Du mit deinen rudimentären Halbkenntnissen wirklich in der Position bist, mich zu belehren - aber sei es drum:

Der Brief beweist rein gar nichts und ist vollkommen unwichtig.
- wenn Du es urheberrechtlich betrachtest - wenn Du niemandem mitteilst, dass Du ein Werk erschaffen hast (wenn Du es einfach in den Umschlag liegen lässt), dann brauchst Du auch keinen Beweis. Das Werk kann dann nämlich niemand plagiieren. Und wenn Du es nicht veröffentlichst, dann hast Du auch keinen Schutz gegen jemanden anders, der evtl. etwas sehr ähnliches produziert, weil er dein Werk mangels Veröffentlichung nicht plagiieren kann.
- wenn es sich um ein veröffentlichtes Werk handelt, dann wissen asureichend Leute, dass Du derjenige bist, der es veröffentlicht/ erschaffen hat. Dann hilft dir der Umschlag auch gar nichts.
- wenn es um eine Idee/ eine Erfindung geht, dann hilft es dir auch nichts, weil dir dieser Beweis nichts hilft. Eine Erfindung musst du patentrechtlich schützen, denn damit verhinderst Du auch die wirtschaftliche Nutzung "ähnlicher Nacherfindungen", die du mit deinem Brief nicht verhinderst. Wenn jemand die gleiche Erfindung, wie Du sie in dem Brief stehen hast, noch mal macht und du keinen Patentschutz hast, dann nützt dir dein Brief genau NULL.


Zitat:

Original von Hanver
Auf den Namen "Affen-Grafik" kann er keinen "Copyright-Schutz" erheben (abgesehen davon - Erwähnung zum 351.583sten Mal - das es in Deutschladn kein Copyright gibt) ... auch keinen Urheberrechts-Schutz übrigens.

Diese Aussage ist FALSCH!

Nein, ist sie nicht - du solltest mal lesen, was ich schreibe. Ich habe gesagt, dass der Name "Affen-Grafik" weder einen Copyright-Schutz noch einen Urheberrechts-Schutz besitzt. Und das ist absolut richtig. Ein Werk muss eine Schöpfungshöhe erreichen, § 2 Abs. 2 UrhG. Eine lediglich aus zwei Worten bestehende Zusammensetzung erfüllt diese bedingung nicht. Außerdem ist die Bezeichnung "Affen-Grafik" hier als Name anzusehen und unterliegt damit nicht dem Urheberrechtsschutz, sondern dem Marken bzw. Namensschutz.


Zitat:

Original von Hanver
Zum Schluss redest du von Urheberrechtsverletzungen die Du Strafrechtlich verfolgen möchtest!

Sicher möchte ich das - wird ja auch gemacht. §§ 106ff. UrhG eröffnen urheberrechtliche Straftatbestände und ermöglichen die strafrechtliche Verfolgung derselben, was nach Anzeige oder durch Amtsermittlung durch Polizei und Staatsanwaltschaft erledigt wird.
Und vielleicht solltest Du noch mal lesen, was ich geschrieben habe - ich habe nie geschrieben, dass es in Deutschland kein Urheberrecht gibt. Es gibt in Deutschland kein Copyright (weil es eine anglo-amerikanische Rechtskonstruktion ist), aber selbnstverständlich ein Urheberrecht (das Urheberrechtsgesetz legt das ziemlich deutlich fest). Aber ich mache nicht nur grundsätzliche Ausführungen, sondern gehe hin und wieder auch auf das ein, was konkret gefragt ist.



Zitat:

Original von Hanver
Auch hier gilt, dass Testament muss handschriftlich unterschrieben sein und WICHTIG MIT DATUM und man muss im besitz seiner geistigen Kräfte sein. Keinen Vormund haben usw. Sonst ist es nichtig.

Stimmt, muss es - aber das hat SEHR wenig mit Urheberrecht zu tun ....



Zitat:

Original von Hanver
Reiche doch ne Klage für 3,52 EUR ein.
Ich halte alles aufrecht, dass dein Verfahren eingestellt wird. Denn der Richter hat was anderes zu tun als über deine 3,52 EUR sich einen Kopf zu machen. Es ist zwar sein Job, aber wenn er so eine Akte sieht lacht er nur.

Du hast genau NULL Kenntnisse von Zivilprozessrecht - dann äußere dich auch nicht dazu. Mag ja sein, dass der Richter über die Klage lacht - er wird sie dennoch entscheiden (müssen). Im übrigen werden ständig solche Klagen eingereicht und durchprozessiert.
Der Richter wird eine solche Klage definitv nicht einstellen - er darf und kann es nämlich gar nicht einstellen. Im Zivilprozeß gilt der Grundsatz, dass die Parteien "Herrin des Verfahrens" sind und entscheiden, worum gestritten wird ... und wenn die sagen, dass um 3,52 Ezuro gestritten wird, dann wird es das - Punkt Aus!



Zitat:

Original von Hanver
Reiche doch ne Klage für 3,52 EUR ein.
Ich halte alles aufrecht, dass dein Verfahren eingestellt wird. Denn der Richter hat was anderes zu tun als über deine 3,52 EUR sich einen Kopf zu machen. Es ist zwar sein Job, aber wenn er so eine Akte sieht lacht er nur.

beste Beispiel: OWiG

Ausgeklammert : Straftaten wobei es auch hier wieder zu 88 % eine Verfahrenseiunstellung bei einer Summe von 3,52 kommt.

Du beweist hier, dass Du die Trennung von Zivilprozeß und Straf- bzw. Owi-Prozeß nicht verstanden hast. Owi's sind etwas ganz anderes als die von mir als Beispiel angeführte Klage auf Zahlung von 3,52 Euro.




Zitat:

Original von Hanver
Wie dem auch sei, wenn man schon Jura studiert wünsche ich Dir das du nach deinen 6 Jahren deine Prüfung schaffst, so ein Auftritt und ich sehe schwarz. Dennoch viel Glück!

Tja, weißt du - mein 1. Staatsexamen, mit dem ich das Studium abgeschlossen habe, habe ich bereits seit einigen Jahren bestanden. Ich habe dann einige Jahre an der Uni gearbeitet und anderen Studenten Jura beigebracht - und alle Studenten wie auch meine Kollegen und meine Chefs sind derAnsicht, dass ich die Materie ziemlich gut beherrsche. Inzwischen bin ich im Referendariat (Praxisausbildung) - und wieder sind alle meine Ausbilder/ Chefs davon überzeugt, dass ich die Materie ziemlich gut beherrsche und mir keine Sorgen um mein zweites Staatsexamen machen muss.
Aber vielleicht legst Du mal dar, woher Du deine "profunden Rechtskentnnisse" hast.




Zitat:

Original von Hanver
Ich zitiere einen Rechtsanwalt:

Schutz von Webdesign

Auch bei der Frage nach der Schutzfähigkeit von Webdesign steht der Werkbegriff im Vordergrund. Auch wenn Einigkeit darüber herrscht, dass Websites grundsätzlich Schutz genießen können (vgl. etwa Schricker/Löwenheim, § 2, Rz. 93, vgl. eingehend zu der Thematik auch Leistner/Bettinger, Creating Cyberspace, CR 1999, Sonderbeilage S. 1-32) wird in der Praxis der Schutz des Designs einer Seite häufig an der erforderlichen Gestaltungshöhe scheitern. In diesem Zusammenhang muß allerdings streng zwischen dem Design an sich und der Einarbeitung vorbestehender Gestaltungselemente unterscheiden werden, die (wie Logos und Bilder) für sich gesehen Schutz genießen können. Die meisten Designer werden schwerlich nachweisen können, dass sie bei der Gestaltung eines Web-Designs den Bereich der handwerklichen Durchschnittleistung überschritten haben. In diesem Zusammenhang kann freilich über die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ein Schutz erreicht werden.


Du hast nicht verstanden, was der Anwalt da geschrieben hat, nicht wahr? Webdesigns sind, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG erreichen, nach Urheberrecht geschützt. Meistens dürfte es aber schwerfallen, die erforderliche Schöpfungshöhe nachzuweisen, so dass dann ein urheberrechtlicher Schutz wegfällt und eine Grafik zB frei verwendet werden darf.
Um in diesem Fall eben gerade nicht schutzlos darzustehen, sollte eine Anmeldung als Gebrauchsmuster erwogen werden, weil man damit dennoch einne gewissen Schutz zumindest erreichen kann.

Das macht ziemlich deutlich, dass Urheberrecht und Gebrauchsmuster-/ Marken-/ Patentschutz eben allenfalls sehr rudimentär miteinander zu tun haben.




Zitat:

Original von Hanver
Also als angehender Jurist solltest du deine Aussagen das ich falsch liegen würde nochmals überdenken,


Danke für den Hinweis - aber vielleicht solltest Du mal überlegen, woher Du deine "rechtskenntnisse" hast und inwiefern diese Kenntnisse geeignet sind, hier einen Juristen zu korrigieren ...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Doc.Teddy: 16.03.06 23:35.

16.03.06 23:34 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
engelchen97 engelchen97 ist weiblich
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was hast du darüber gelernt als nicht anwalt, rechtliche auskunft geben zu wollen!!!

gruß engelchen

__________________
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16.03.06 23:56 engelchen97 ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
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Sorry ich kann mir sowas nicht verkneifen...wieder nur Aussagen die mir die Tränen in die Augen schweifen..

Das mit dem Brief hat er immer noch nicht verstanden. Was ist denn wenn ich etwas veröffentliche und meine Idee wird durch Trittbrett-fahrer nachgefahren?

Oder der Trittbrettfahrer sagt es wäre seine Idee denn steht erstmal Aussage gegen Aussage....

Wenn ich aber denn einen Brief habe wo meine Idee und Funktion beschrieben ist glaube ich kaum das du mit deiner Ausführung recht bekommst. Den Brief muss ich auch nicht veröffentlichen nur meine Idee! LOL

Was zu dem Webdesign...Natürlich ist dein erstellte Grafik geschützt...so ein Quatsch.

Denn es ist meine Schöpfung nicht die Deine wenn du es nutzt.


Zum Schluss nen Brüller....

Jeder handelt bei eBay....und schon mindesten 1 mal von jemand betrogen worden. Was macht man man stellt Strafanzeige.

Jetzt sollen sich mal alle melden bei denen die Ermittlung eingestellt wurden. So was dummes ne ne.

Aber das dürfen die ja nicht.... Belehr


Zum Schluss für alle die ein toller Anwalt werden möchten:

Zitat:

Es gibt in Deutschland kein Urheberrecht

Frage ich mich nur warum der Bundesgerichtshof sich damit befasst:

http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/e...dungen/bgh.html

Oh man, dass muss man sich nochmal durchlesen...

Hatte ich erwähnt das die Bilder von Picasso mir gehören....?!

großes Grinsen

Prima das du ein in (nahe) Zukunft ein Anwalt werden möchtest. Ich selbst arbeite als Unternehmer in der Medienbranche und habe hier meine Firma. Wenn ich so einen Rechtsreferendar hätte ich würde ich direkt feuern. Ich weiss es interessiert keinen....

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Hanver: 17.03.06 01:31.

17.03.06 00:18 Hanver ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
Samwan Samwan ist männlich
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Ich finde die zwei lustig... wer ist der bessere Rechtsverdreher? fröhlich

__________________
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Samwan


Bitte keine Fragen zu Hacks und Addons per PN, denn ich code nur ins Klo!

17.03.06 00:30 Samwan ist offline WWW Finden Als Freund hinzufügen
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Hey Sam ich bin kein Rechtsverdreher...lach Möchte ich auch nicht sein, denn die haben von nix ne Ahnung. *grins

Ein dreistufiges Mahnverfahren bekommen die gerade noch hin..*fg

Ich kann nur aus meiner Firmenerfahrung reden und was meinen Kunden passiert ist. Und vorallem mit welchen Fragen man bombadiert wird. Das kommt schon wie aus der Pistole geschossen..*fg

Ich räume mir gerne Fehler ein..denn geht es auf meine Kappe...aber lesen kann ich noch.... großes Grinsen
17.03.06 00:42 Hanver ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
Doc.Teddy
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Nur um das von meiner Seite zum Abschluss zu bringen:

@ hanver:

- ein Werk, dass Du schaffst, ist nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es nach § 2 Abs. 2 UrhG eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Das ist bei weitem nicht bei jedem Werk der Fall. Wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, dann besteht kein Urheberrechtsschutz. Da gibt es eine Menge und interessante Gerichtsurteile dazu.

- du solltest dir nochmal die Unterschiede zwischen Zivil- und Straprozeß anschauen. Ein Ebay-Betrug ist Strafrecht und Strafprozeß - da wird selbstverständlich eine Menge eingestellt. Wenn ich jemanden auf Zahlung von 3,52 Euro verklage, dann ist das Zivilprozeß - und da wird nichts eingestellt.

- ich habe nie behauptet, dass es in Deutschland kein Urheberrecht gibt. ich habe einige Punkte angeführt, wo kein Urheberrecht greift. Ich weiß ausreichend gut, dass es in Deutschland ein Urheberrecht gibt, ich kenne allerdings auch seine Grenzen - vermutlich, weil ich selber schon Urheberrechtsverstöße bearbeitet habe.


@ engelchen: Danke für den Hinweis, aber was ich hier mache (gemacht habe), ist eine allgemeine rechtliche Auskunft zu geben. Das darf ich. Was ich nach Rechtsberatungsgesetz nicht darf, ist rechtliche Beratung im Einzelfall - das habe ich aber auch nicht gemacht.

@ Samwan: Ich habe keinen Bedarf daran mich hier zu messen, wer der bessere Rechtsverdreher ist - das mache ich beruflich schon ausreichend. Es ging mir hier nur darum, dass Hanver jede Menge rechtlich unhaltbare Dinge schreibt, und die wollte ich klarstellen, damit sich keiner der User hier darauf verlässt und dadurch möglicherweise dann später einen Schaden erleidet.
17.03.06 08:12 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
Hanver Hanver ist männlich
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Du bist also noch immer der Meinung das ist Müll was ich schreiben? Du bleibst bei Deiner Aussage ?

Ich glaube eher Du weißt selbst nicht mehr was Du schreibst....Ich würde mal deine Threads lesen!

Ich weiß auch sehrwohl was Zivil und Strafrecht ist.
Nur da sieht man wieder wie Schlau doch so NICHT betitelte Anwälte sind.

Beim Zivilverfahren geht meist ein Klageverfahren oder auch die Klage voraus. Wenn ich von Dir 3,52 EUR bekommen will muß ich diesen Schritt tun. Nur meine AUssage wahr, dass ich schrieb neben meinen Anwalts und Gerichtskosten sind die 3,52 EUR eine Lachnummer und damit ich Deine 3,52 EUR bekomme, muss ich mindesten 700 EUR bezahlen! Ähnlich ist auch das Mahnverfahren. Toller Antrieb Doc, setzt jedem die Fluse ins Ohr, auch bei einem geringen Streitwet sein Recht durch zu setzen.

Zudem kenne ich es zum Teil von meinen Kunden. Du kannst diesen Prozess führen keine Frage...aber wenn der Beklagte zB. insolvent ist oder das private Insolvenzverfahren besser noch ne E. V. hat bekommste bestimmt 3,52 EUR Rabatt auf deine Rechnung der Anwalts u. Prozesskosten großes Grinsen - Man-oh-Man

Toller Prozess!

Vielleicht sollte man denn Herren mal vorlegen, was du hier verzapfst.

Übrigens: Die Schöpfungshöhe wird indessen tendenziell niedrig angesetzt.
Texte - nicht als literarische Werke einzustufen sind, sondern einem praktischen Gebrauchszweck dienen, werden die Schutzuntergrenzen höher angesetzt. Da hast Du Recht!

Sobald aber ein einen kommerziellen Hintergrund betrifft oder angeht, ist diese Höhe erreicht und ein "Guter" Anwalt lässt das Wettbewerbsrecht einfliessen. ( Für: design, Text und Systemabläufe )

Nur meine Aussage hast du nicht verstanden.....ich kann mir auch vorstellen warum. Tut mir Leid Doc, aber die Rechtsabteilung die für mich Dinge prüft, hat nicht so viel Zeit verdrehte Dinge zu schreiben und dazu noch Fehlerhaft.

Es bringt einfach nichts. Für alle Designer dadraus gesagt...selbst wenn das Markenrecht, Namens-, bzw. teilweise das Domainrecht nicht greift, macht Euch nichts daraus Urheberschutz auf Design, Grafik und Programmierung gibt es auch nicht, denn Ihr werden nie die Schöpfungshöhe erreichen. ( Aussage Doc )

Zitat Doc:

- ein Werk, dass Du schaffst, ist nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es nach § 2 Abs. 2 UrhG eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Das ist bei weitem nicht bei jedem Werk der Fall. Wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, dann besteht kein Urheberrechtsschutz. Da gibt es eine Menge und interessante Gerichtsurteile dazu.


Ich habe auch echt nun keine Lust mehr .

Ich dehe nun die Musik an.....oh ....BERNHARD BRINK - Ich Wär' So Gern Wie Du !

Thread close.... ?!
17.03.06 14:32 Hanver ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
Doc.Teddy
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Zitat:
Original von Hanver
Ich habe auch echt nun keine Lust mehr .


Ich auch nicht mehr, bei dem Unsinn und den Zitatverfälschungen, den/ die Du schreibst ...

Zitat:
Original von Hanver
Thread close.... ?!


Jupp!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Doc.Teddy: 17.03.06 14:40.

17.03.06 14:39 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
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Zitat:
Original von Hanver
Ich dehe nun die Musik an.....oh ....BERNHARD BRINK - Ich Wär' So Gern Wie Du !


Und ich denke gerade an DIETER NUHR .... großes Grinsen
18.03.06 13:00 SNap! ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
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