Impressumpflicht |
XXLChristine4U
Mitglied
Dabei seit: 16.01.04
Beiträge: 94
Forenversion: 2.3
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Hallöchen,
mich würde jetzt mal die eindeutige rechtliche Seite interessieren. Man hört von Impressumspflicht nur für Gewerbliche, dann heisst es, dass private Seiten kein Impressum brauchen. Dann wieder, dass jede Seite ein Impressum braucht, dann wieder, dass Hilfeforen keins brauchen usw.
Was ist nun richtig? Ich habe ein Impressum drin, weil ich auf der sicheren Seite stehen will, aber mich interessiert das jetzt allgemein mal
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04.06.06 09:17 |
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boeserwolf
Mitglied
Dabei seit: 02.02.04
Beiträge: 357
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Hallo
Lies dir mal im Internet den Text zu § 6 TDG durch, dort stehen alle Dinge drinnen die du wissen musst. Es muss nicht immer eine gewerbliche Seite sein, um ein Impressum zu benötigen. Im Teledienstgesetz steht folgendes:"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste..." Geschäftsmäßig ist eine Seite/Forum/Blog bereits, wenn du mit Nachdruck daran arbeitest. Sprich wenn du eine Seite zu PC-Spielen hast und immer die neuesten News schreibst, ist das geschäftsmäßig, wenn in deinem Forum diskutiert wird, und es die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst (Teledienst) ist dies ebenfalls geschäftsmäßig.
Folgende Angaben müssen im Impressum vorhanden sein:
1.)
Den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten
2.) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
--> Telefonnummer und E-Mail Adresse, E-Mail für die elektronische, Telefon für die unmittelbare Kontaktaufnahme.
3.)
Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.)
Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html
Wenn du noch Fragen hast, kannst du die gerne stellen.
lg
Markus
__________________ Die Zeit ist das Feuer in dem wir verbrennen
Das Forum rund um Nordic-Walking
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04.06.06 12:47 |
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Doc.Teddy
Mitglied
Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479
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Zitat: |
Original von boeserwolf
Geschäftsmäßig ist eine Seite/Forum/Blog bereits, wenn du mit Nachdruck daran arbeitest. Sprich wenn du eine Seite zu PC-Spielen hast und immer die neuesten News schreibst, ist das geschäftsmäßig, wenn in deinem Forum diskutiert wird, und es die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst (Teledienst) ist dies ebenfalls geschäftsmäßig.
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Sagen wir mal: Es ist umtritten, ob das bereits für einen geschäftsmäßigen Teledienst ausreicht. Meiner Ansicht nach reicht das nicht aus ... ich halte es da eher mit den RAe Härting, die schreiben
Zitat: |
Vielmehr wird man von einem geschäftsmäßigem Teledienst sprechen müssen, wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird. Das wirtschaftliche Interesse kann etwa darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus. Wirtschaftliches Interesse heißt dabei nicht Gewinnerzielungsinteresse. Vielmehr ist damit gemeint, dass man sich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verhält. Also in erster Linie Kosten und Nutzen bewusst im Gleichgewicht zu halten versucht.
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http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_...we_objectID=341
Allerdingsrate ich jedem, ein den Anforderungen des § 6 TDG entsprechendes Impressum auf der Seite zu haben - rein aus Sicherheitsgründen.
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05.06.06 10:32 |
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BreiteSeite
ETIESETIERB
Dabei seit: 02.10.04
Beiträge: 1.420
Fähigkeiten: WBB3 Anfänger; WBB2 Fortgeschritten Herkunft: Sachsen Forenversion: 3.0
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Zitat: |
Original von Doc.Teddy
[...]nur beantwortet auch der nicht die Frage, wann gesetzlich ein Impressum vorgeschrieben ist
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Klar, klickt man auf "Zurück zum Kleingedruckten" steht im ersten Absatz:
Zitat: |
Wer braucht ein Webimpressum?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen - egal, ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private[...] |
__________________ Mit freundlichen Grüßen
BreiteSeite
» Mancher Mensch hat ein großes Feuer in seiner Seele, und niemand kommt, um sich daran zu wärmen. «
BreiteSeites sysProfile
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05.06.06 13:29 |
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Doc.Teddy
Mitglied
Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479
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Zitat: |
Original von boeserwolf
§ 6 TDG könnte man boshaft auch als Gummiparagraph bezeichnen, |
Wieso boshaft? Es ist ein Gummiparagraph ... aber das ist für einen Juristen nicht wirklich ein Problem. Damit kann man umgehen.
Und die Meinung, dass ein Werbebanner bereits reicht, um geschäftsmäßig zu sein, die ist nun wirklich nicht neu - die wird von ausreichend Leuten schon seit jeher vertreten.
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05.06.06 15:17 |
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