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Zum Ende der Seite springen Impressumpflicht
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XXLChristine4U XXLChristine4U ist weiblich
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Hallöchen,

mich würde jetzt mal die eindeutige rechtliche Seite interessieren. Man hört von Impressumspflicht nur für Gewerbliche, dann heisst es, dass private Seiten kein Impressum brauchen. Dann wieder, dass jede Seite ein Impressum braucht, dann wieder, dass Hilfeforen keins brauchen usw.

Was ist nun richtig? Ich habe ein Impressum drin, weil ich auf der sicheren Seite stehen will, aber mich interessiert das jetzt allgemein mal
04.06.06 09:17 XXLChristine4U ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
|Nemo| |Nemo| ist männlich
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Benutz doch mal die Suchfunktion! Augenzwinkern
Das Thema wurde hier schon 100 Mal diskutiert!
Am sichersten ist es, wenn du ein Impressum hast, ob das jede Seite braucht, ist strittig!

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04.06.06 12:28 |Nemo| ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
boeserwolf
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Hallo

Lies dir mal im Internet den Text zu § 6 TDG durch, dort stehen alle Dinge drinnen die du wissen musst. Es muss nicht immer eine gewerbliche Seite sein, um ein Impressum zu benötigen. Im Teledienstgesetz steht folgendes:"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste..." Geschäftsmäßig ist eine Seite/Forum/Blog bereits, wenn du mit Nachdruck daran arbeitest. Sprich wenn du eine Seite zu PC-Spielen hast und immer die neuesten News schreibst, ist das geschäftsmäßig, wenn in deinem Forum diskutiert wird, und es die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst (Teledienst) ist dies ebenfalls geschäftsmäßig.

Folgende Angaben müssen im Impressum vorhanden sein:

1.)
Den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten

2.) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
--> Telefonnummer und E-Mail Adresse, E-Mail für die elektronische, Telefon für die unmittelbare Kontaktaufnahme.

3.)
Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4.)
Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html


Wenn du noch Fragen hast, kannst du die gerne stellen.


lg


Markus

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04.06.06 12:47 boeserwolf ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
Doc.Teddy
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Zitat:
Original von boeserwolf
Geschäftsmäßig ist eine Seite/Forum/Blog bereits, wenn du mit Nachdruck daran arbeitest. Sprich wenn du eine Seite zu PC-Spielen hast und immer die neuesten News schreibst, ist das geschäftsmäßig, wenn in deinem Forum diskutiert wird, und es die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst (Teledienst) ist dies ebenfalls geschäftsmäßig.


Sagen wir mal: Es ist umtritten, ob das bereits für einen geschäftsmäßigen Teledienst ausreicht. Meiner Ansicht nach reicht das nicht aus ... ich halte es da eher mit den RAe Härting, die schreiben
Zitat:

Vielmehr wird man von einem geschäftsmäßigem Teledienst sprechen müssen, wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird. Das wirtschaftliche Interesse kann etwa darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus. Wirtschaftliches Interesse heißt dabei nicht Gewinnerzielungsinteresse. Vielmehr ist damit gemeint, dass man sich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verhält. Also in erster Linie Kosten und Nutzen bewusst im Gleichgewicht zu halten versucht.

http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_...we_objectID=341

Allerdingsrate ich jedem, ein den Anforderungen des § 6 TDG entsprechendes Impressum auf der Seite zu haben - rein aus Sicherheitsgründen.
05.06.06 10:32 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
BreiteSeite BreiteSeite ist männlich
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Ich finde den Impressumsgenerator von Net & Law recht empfehlenswert...

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05.06.06 12:18 BreiteSeite ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge BreiteSeite in deine Kontaktliste ein AIM-Name von BreiteSeite: dackelheinz53 YIM-Name von BreiteSeite: dackelheinz53 MSN Passport-Profil von BreiteSeite anzeigen
Doc.Teddy
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Zitat:
Original von BreiteSeite
Ich finde den Impressumsgenerator von Net & Law recht empfehlenswert...


Jupp, ist er auch - nur beantwortet auch der nicht die Frage, wann gesetzlich ein Impressum vorgeschrieben ist großes Grinsen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Doc.Teddy: 05.06.06 13:11.

05.06.06 13:10 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
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Zitat:
Original von Doc.Teddy
[...]nur beantwortet auch der nicht die Frage, wann gesetzlich ein Impressum vorgeschrieben ist großes Grinsen


Klar, klickt man auf "Zurück zum Kleingedruckten" steht im ersten Absatz:

Zitat:
Wer braucht ein Webimpressum?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen - egal, ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private[...]


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05.06.06 13:29 BreiteSeite ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge BreiteSeite in deine Kontaktliste ein AIM-Name von BreiteSeite: dackelheinz53 YIM-Name von BreiteSeite: dackelheinz53 MSN Passport-Profil von BreiteSeite anzeigen
boeserwolf
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Hallo

Ich habe mit RA GvG diskutiert darüber. § 6 TDG könnte man boshaft auch als Gummiparagraph bezeichnen, da man die Auslegung wirklich sehr weit dehnen kann, und es in sehr vielen Fällen tatsächlich Auslegungssache des RA bzw. Gerichts ist.

Der Absatz beim Impressumsgenerator:

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen

könnte für einige RA bereits Anlass zur Sorge geben, da die im § 6 TDG beschriebenen geschäftsmäßig betrieben Teledienste nicht unbedingt kommerziell sein müssen.

Und selbst da wird spekuliert was das Zeug hält. Das Argument vieler Webmaster sie nutzen z.B. Ad-Sense nur zur Deckung der Kosten und sind deshalb nicht kommerziell zieht nicht. Es gibt bereits Entscheidungen, wo Betreiber abgemahnt wurden, da sie nur einen kommerziellen Banner hatten. Damals kam man bereits zur Auffassung, dass es sich um eine kommerzielle Seite handelt.


lg


Markus

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von boeserwolf: 05.06.06 14:33.

05.06.06 14:32 boeserwolf ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
Doc.Teddy
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Zitat:
Original von boeserwolf
§ 6 TDG könnte man boshaft auch als Gummiparagraph bezeichnen,


Wieso boshaft? Es ist ein Gummiparagraph ... aber das ist für einen Juristen nicht wirklich ein Problem. Damit kann man umgehen.

Und die Meinung, dass ein Werbebanner bereits reicht, um geschäftsmäßig zu sein, die ist nun wirklich nicht neu - die wird von ausreichend Leuten schon seit jeher vertreten.
05.06.06 15:17 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
boeserwolf
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Hallo

Das ist es was ich damit ausdrücken wollte. Boshaft deswegen, weil man immer wieder von RA hört, dass es ohnehin so klar ist, und man sich ohnehin alles aus § 6 TDG ableiten kann.


lg


Markus

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05.06.06 15:43 boeserwolf ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
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