Kleine Homepages für andere erstellen - Gewerbe anmelden? |
NeLL
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Oder geht das auch "so", ohne?
Oder ist das sonst verboten, in irgendeiner Weise?
Mal ganz, ganz dumm dahergefragt - sorry wenn da jetzt einer von euch so
rumsitzt.
Frage deshalb, bevor ich da vll. dicken Stress anner Backe hab' und das doch hätte machen müssen ... wat weiß ich.
Nur kurz für alle die reinen Bhf verstehen:
Ich bin kein ausgebildeter Webdesigner o. ä., mach's nur hobbymäßig und nicht all zu schlecht, aber eben auch alles andere als 'n Profi ... Möchte 'ne kleine Seite aufmachen die 'ne Art Netzwerk darstellt, wo ich also alle meine Seiten aufzähle, die ICH gemacht hab'/mache, also MEINE Projekte; und dann ggf. andere ansprechen und ihnen das Angebot machen, eine eigens für sie von mir erstelle Seite zu bekommen ... und daraus dann eben für weitere "Kunden" 'nen Portfolio machen. Natürlich für 'nen bisschen Entgeld. 'Nen bisschen halt. Will mir damit weiß Gott keine goldene Nase verdienen, um Himmels Willen ...
Kann ich das getrost so machen, oder gibt's da irgendwie Ärger und das geht nur mit Gewerbekram?
Nacht Nacht und danke schon mal
NeLL*
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18.05.07 00:38 |
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Achim
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Dabei seit: 18.01.04
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Zitat: |
Original von Lordy20
Hallo
Sobald du in irgendeiner Form Gewinn erzielst, brauchst du einen Gewerbeschein.
Ein "kleines Entgelt" gehört wohl schon leider dazu.
grüsse
Lordy20 |
Falsch .... bis 400 Euro kann ein normaler "Arbeiter" jderzeit "steuerfrei" dazu verdienen ...
Jedoch sollte ein Anfrage beim zuständigen Finanzamt sicherlich für weit mehr Klarheit sorgen ...
Und ich betone, dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft !!
__________________ Gruss Achim
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18.05.07 01:07 |
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[kamui]
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Dabei seit: 27.04.05
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Achim, mir wurde bei unserem FA die Auskunft gegeben, dass man _immer_ ein Gewerbe anmelden muss - egal bei welchem Betrag.
@NeLL: am besten gehst du zu deinem Finanzamt, die können dir da am besten weiterhelfen
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18.05.07 01:44 |
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Achim
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Dabei seit: 18.01.04
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Zitat: |
Original von [kamui]
Achim, mir wurde bei unserem FA die Auskunft gegeben, dass man _immer_ ein Gewerbe anmelden muss - egal bei welchem Betrag.
@NeLL: am besten gehst du zu deinem Finanzamt, die können dir da am besten weiterhelfen
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Was anderes habe ich auch nicht gesagt ...
Und bis 400 Euro darf/kann ein "Arbeitnehmer" steuerfrei hinzuverdienen ...!!
Man muss ein Gewerbe anmelden, wenn man eine Gewinnabsicht anstrebt - was soviel heisst wie;
Ich kann davon ausgehen, jeden Monat mindestens *** Euro zu erwirtschaften, dann muss ich anmelden
__________________ Gruss Achim
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18.05.07 01:57 |
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badbug11
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Dabei seit: 31.03.07
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Zitat: |
Was anderes habe ich auch nicht gesagt ...
Und bis 400 Euro darf/kann ein "Arbeitnehmer" steuerfrei hinzuverdienen ...!!
Man muss ein Gewerbe anmelden, wenn man eine Gewinnabsicht anstrebt - was soviel heisst wie;
Ich kann davon ausgehen, jeden Monat mindestens *** Euro zu erwirtschaften, dann muss ich anmelden
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Super die 400 sind Reingewinn, solltest du aber noch einen Nebenjob oder Sonstiges haben.. bei dem du alleine schon 400 Euro bekommst, dann noch sagen wir mal 80 Gewinn durch deine "Firma".. sind dann 480 ( oder ; )
Dann sagen wir du hast Ausgaben von 60 Euro dann bleiben 420 Euro - 19% MwStr. sind 352,** stimmsts oder habe ich Recht ^^
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18.05.07 08:46 |
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NeLL
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Dabei seit: 20.10.05
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Zitat: |
Original von badbug11
Zitat: |
Was anderes habe ich auch nicht gesagt ...
Und bis 400 Euro darf/kann ein "Arbeitnehmer" steuerfrei hinzuverdienen ...!!
Man muss ein Gewerbe anmelden, wenn man eine Gewinnabsicht anstrebt - was soviel heisst wie;
Ich kann davon ausgehen, jeden Monat mindestens *** Euro zu erwirtschaften, dann muss ich anmelden
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Super die 400 sind Reingewinn, solltest du aber noch einen Nebenjob oder Sonstiges haben.. bei dem du alleine schon 400 Euro bekommst, dann noch sagen wir mal 80 Gewinn durch deine "Firma".. sind dann 480 ( oder ; )
Dann sagen wir du hast Ausgaben von 60 Euro dann bleiben 420 Euro - 19% MwStr. sind 352,** stimmsts oder habe ich Recht ^^ |
Öhm öhm öhm,, langsam ... was hat jetzt der Nebenjob hier verloren? Tut mir leid, ich komme besonders gern' morgens ganz schön durcheinander ...
Geht ja nun wirklich nur um diese Sache. Oder wieso wirfst du das jetzt zusammen? Ich komm' nicht mit, sorry.
Ich bin noch keine 18 (ab Mitte Juli erst), aber das spielt ja keine Rolle, weiß ich ... verdiene so aber auch noch gar nichts, Ausbildung steht erst noch an.
Also kurze Zusammenfassung, bevor ich total tüddelig zum FA tanz', ... Gewerbe anmelden, aber Steuer muss ich nicht bezahlen (- da ich nie und nimmer monatlich 400 € damit einnehmen werde)? (Ich hab' Angst vor Steuererklärungen, btw
)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von NeLL: 18.05.07 09:24.
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18.05.07 09:23 |
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[kamui]
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Dabei seit: 27.04.05
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Also NeLL, die Leute beim Finanzamt sind keine Monster (zumindest nicht die, mit denen ich bisher gesprochen habe [und ich bin 15])
Wenn du ein Gewerbe hast, darfst du bis ~17.000€ Profit im Jahr *glaub* Umsatzsteuerfrei einnehmen.
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18.05.07 09:52 |
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NeLL
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Dabei seit: 20.10.05
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Na SO hab' ich das auch nicht gesagt und gemeint ... Monster, pah.
Danke dir!
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18.05.07 10:19 |
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[kamui]
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Dabei seit: 27.04.05
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*gg* ich habe auch erst gedacht, weil ich 15 bin, nehmen die mich nicht ernst. Aber, wie gesagt, die sind alle sehr freundlich und helfen sehr kompetent bei deinen Anliegen (hab z.B. auch Brochüren (< schreibt man das so?) bekommen ;).
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18.05.07 11:19 |
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Lordy20
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Dabei seit: 03.06.04
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Hallo
Zitat: |
Original von [kamui]
Achim, mir wurde bei unserem FA die Auskunft gegeben, dass man _immer_ ein Gewerbe anmelden muss - egal bei welchem Betrag.
@NeLL: am besten gehst du zu deinem Finanzamt, die können dir da am besten weiterhelfen
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Genau dasselbe habe ich ebenfalls zu hören bekommen. Sobald in irgendeiner Form Gewinn erzielt wird, benötigt man einen Gewerbeschein. Ab dem 1. Euro ...
Wir reden hier aber immer noch vom Gewerbe und nicht vom Nebenjob. Das ist ein ganz anderer Schuh.
grüsse
Lordy20
__________________ PC-Hilfe-MK
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18.05.07 11:38 |
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Achim
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Dabei seit: 18.01.04
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Zitat: |
Original von [kamui]
Also NeLL, die Leute beim Finanzamt sind keine Monster (zumindest nicht die, mit denen ich bisher gesprochen habe [und ich bin 15])
Wenn du ein Gewerbe hast, darfst du bis ~17.000€ Profit im Jahr *glaub* Umsatzsteuerfrei einnehmen. |
Nicht so ganz, denn die 17.500 Euro Grenze ist für Kleinunternehmer und auch nur dann, wenn;
der Umsatz des Vorjahres weniger als 17.500 € betrug ( bzw. im Gründungsjahr zu erwarten ist ) und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € betragen wird.
Hier noch ein Link dazu; http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/inde...el=2&count=6.5.
__________________ Gruss Achim
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18.05.07 12:41 |
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NeLL
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Dabei seit: 20.10.05
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Zitat: |
Original von Lordy20
Wir reden hier aber immer noch vom Gewerbe und nicht vom Nebenjob. Das ist ein ganz anderer Schuh. |
Darf ich da vll. nochmal drauf eingehen?
Kann ich diese Sache auch "als Nebenjob" machen und brauche das Gewerbe somit doch nicht, oder wie versteht sich das?
Das würde dann als geringfügige Beschäftigung (> unter 400 €) zählen, oder?
Aber "Nebenjob" klingt doch auch irgendwie bekloppt. - Wenn ich denn nun eben noch nicht mal 'nen "richtigen" Job und festes Gehalt beziehe.
Hach ... Fräulein ... ganz ruhig ...
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18.05.07 14:34 |
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NeLL
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Dabei seit: 20.10.05
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Fähigkeiten: WBB2 Fortgeschritten Forenversion: 2.3; Lite 1.0
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Dankeschön Achim!
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18.05.07 15:32 |
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livemore06
Mitglied
Dabei seit: 12.03.07
Beiträge: 1
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Hallo,
ich weiß zwar nicht, ob Dein Anliegen schon geklärt ist. Kenn mich da zufällig ein bischen aus, da ich ursprünglich was ähnliches machen wollte.
Du mußt dich soweit ich weiß nicht als Gewerbetreibender anmelden sondern eine Freiberufliche Tätigkeit oder so ähnlich (weiß nicht mehr genau wie es heißt). Heißt auf alle Fälle, kein Gewerbe sondern Du bekommst nur ne andere Steuernummer wenn mich nicht alles täuscht.
Übrigens sind die Leute vom Finanzamt echt nett, nur manchmal etwas langsam ;-)
Das Gewerbe selbst geht übrigens nicht übers Finanzamt sondern über Stadt oder Gemeinde.
LG
Dina
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21.05.07 21:48 |
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chrime
Besserwisser 2007
Dabei seit: 21.02.05
Beiträge: 1.827
Herkunft: /home/chrime - Castrop-Rauxel, NRW, Germany Forenversion: 3.0
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Ich denke das ganze ist falsch verstanden. Wenn man keine kleine Gegenleistung erhält dann dürfte z.b. E-Bay garnicht funktionieren. Sie kann kleine Beträge bekommen wenn sie keine Werbung für sich macht, und keine Gewerbliche Seite hat. Solange man sich per Mundpropaganda verbreitet sind kleinere Sachen ok. Oder Hat noch keiner seinem Vater am Pc geholfen und der hat dir danach was zugesteckt?
Außerdem muss es Neben-Gewerbe heißen.
__________________ www.medianetworker.info
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21.05.07 22:15 |
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mkkcs
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Dabei seit: 06.10.04
Beiträge: 2.051
Fähigkeiten: WBB2 Profi; WBB2 Fortgeschritten; WBB Lite 1 Profi Herkunft: aus Mamas Bauch Forenversion: 2.3; 2.2
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Hallo,
ich will zwar jetzt keinen Lügen strafen, aber so wie ich es in Erinnerung habe, ist folgendes gegeben sollte man einen Gewerbeschein haben:
- regelmäßige Tätigenkeiten mit Entlohnung (Zeitabstände relativ kurz - unter einem Monat)
- übermäßige hohe Einnahmen (welcher Betrag das jetzt ist weiß ich leider nicht mehr)
- Rechnungen ausstellen mit sogar Ausweisung der MwSt.
dann sollte man auf alle Fälle ein Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt anmelden, weil sonst könnte man schnell wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Dagegen sollte man gelegentlich, also die "Regelmäßigkeit" ist nicht gegeben (unterschiedliche Zeitabstände und ggf. sogar über einen Monat) und die erzielten "Gewinne" sprich Entlohnungen sind nicht gerade hoch, es werden auch keine Rechnungen ausgestellt, sondern eher die Handschlag-Methode, dann wird das eher als "Gefälligkeit" gehandhabt.
Sollten diese "Gefälligkeiten" doch arg hoch ausfallen, sollte man sie ggf. sogar in Steuererklärungen angeben, sind ja irgendwo eine gewisse Art von Einkommen.
Aber wenn Du es wirklich genau wissen willst, solltest Du entweder zum Finanzamt gehen, die sind zur kostenlosen Auskunft verpflichtet, und zum Gunsten des Steuerzahlers, aber wenn Du keine schlafende Hunde wecken möchtest, gehe einfach mal zu einem Steuerberater Deines (Deiner Eltern) Vertrauens, und frag da mal nach, der weiß das mit Sicherheit !
HINWEIS: dies ist keine rechtliche Beratung, sondern nur mein Wissen, welches auch in div. Punkten ggf. falsch sein kann !
__________________ LG Martin
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grafix-board
http://www.wbbcoderforum.de
hat seine Tore wieder geöffnet!
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WCF-News: mywbb goes to WCF
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21.05.07 23:57 |
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Deathfragger
Mitglied
Dabei seit: 18.01.04
Beiträge: 635
Forenversion: 2.1.5, 1.2, Lite1.0.1
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Zitat: |
Original von chrime
Ich denke das ganze ist falsch verstanden. Wenn man keine kleine Gegenleistung erhält dann dürfte z.b. E-Bay garnicht funktionieren. Sie kann kleine Beträge bekommen wenn sie keine Werbung für sich macht, und keine Gewerbliche Seite hat. Solange man sich per Mundpropaganda verbreitet sind kleinere Sachen ok. Oder Hat noch keiner seinem Vater am Pc geholfen und der hat dir danach was zugesteckt?
Außerdem muss es Neben-Gewerbe heißen. |
Was du hier erzählst stimmt nicht.
Verkaufen bei Ebay und das regelmäßige Erstellen von Internetseiten (zumindest habe ich das hier so rausgelesen) sind zwei komplett verschiedene Sachen.
Zum einen ist bei gelgentlichem Verkauf über Ebay keine Regelmäßigkeit gegeben - zum anderen ist der private Verkauf von waren (imho) sowieso auf einem ganz anderen Blatt.
Und wenn man seinem Vater am PC was hilft fällt eine entsprechende Gegenleistung vermutlich ins Taschengeld.
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Jesus at 1st
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01-scripts.de
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24.05.07 15:28 |
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