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Zum Ende der Seite springen Hacks proggen und verkaufen lega?
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Wasserlasser Wasserlasser ist männlich
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 Hacks proggen und verkaufen lega? Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Hallo zusammen,

ist es legal Hacks zu proggen und zu verkaufen?
Es gibt ja auch ein paar Seiten im Netz, die die Dinger verkaufen und da würde ich doch gern mal wissen ob sowas überhaupt ok ist.

Gruss

Wasserlasser
29.11.08 03:31 Wasserlasser ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
DavidundBibi
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Was soll daran illlegal sein, für seine Arbeit Geld zu verlangen? verwirrt
Solange du die SELBST gecodet hast...klar..legal

nur wieweit das mit dem versteuern der Einnahmen usw. abläuft...ich glaub wenn man im Internet für irgendwas Geld verlangt, muss man ein Gewerbe anmelden und seine Steuernummer des Gewerbes im Impressum angeben..damit kenn ich mich aber auch net wirklich aus..ob das bei "Kleckerbeträgen" schon gilt..oder erst ab ner gewissen Einnahmesumme..da müsstest du Dich mal informieren....oder vll. weiss das ja hier wer anders smile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von DavidundBibi: 29.11.08 08:39.

29.11.08 08:39
Agi Agi ist männlich
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-> Verschoben

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29.11.08 10:26 Agi ist offline Finden Als Freund hinzufügen
[kamui]
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"Sobald du etwas in der Absicht tust, damit Geld zu verdienen, musst du dafür ein Gewerbe anmelden." So oder ähnlich lautet meines Wissens die Gesetzlage in Deutschland.

Die Höhe der Beträge spielt hierbei keine Rolle!

Wenn du alle Rechte (auch das Reseller, bzw. Verkaufsrecht) an einem Hack hast, so kannst du ihn verkaufen. Bei selbstgecodeten Hacks hast du automatisch alle Rechte, wenn du den Hack jemandem abkaufst oder von jemandem bekommst, solltest du nochmal genau nachfragen, damit es nachher keine Missverständnisse gibt.

=> Ja, du darfst Hacks verkaufen, allerdings nur, wenn du die (Verkaufs-)Rechte an den Hacks hast. Außerdem brauchst du in Deutschland ein Gewerbe.

Professionelle Beratung findest du natürlich bei dem Rechtsanwalt deines Vertrauens. Im Finanzamt sitzen übrigens auch sehr kompetente Leute, die auch gerne bei Fragen zur Gewerbeanmeldung o.Ä. helfen.
29.11.08 10:46 [kamui] ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Klecks
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Zitat:
Original von [kamui]
"Sobald du etwas in der Absicht tust, damit Geld zu verdienen, musst du dafür ein Gewerbe anmelden." So oder ähnlich lautet meines Wissens die Gesetzlage in Deutschland.


Interessant... Ich werde mal mit meinem Arbeitgeber darüber reden. Ich muss also ein Gewerbe anmelden, weil ich arbeiten gehe; das mache ich nämlich um Geld zu verdienen.

Zitat:
Original von [kamui]
Die Höhe der Beträge spielt hierbei keine Rolle!


Gefährliches und falsches Halbwissen. Es gibt sehr wohl Grenzen beim Gewerbe.

Zitat:
Original von [kamui]
=> Ja, du darfst Hacks verkaufen, allerdings nur, wenn du die (Verkaufs-)Rechte an den Hacks hast. Außerdem brauchst du in Deutschland ein Gewerbe.


Du brauchst kein Gewerbe um Hacks zu verkaufen. Oder hast du vor, deinen Lebensunterhalt damit zu verdienen? Code, verkaufe, erledigt. Wenn das ganze eine gewisse Einkommensgrenze übersteigt, kannst du mal drüber nachdenken. Wird aber sicher nicht passieren.

Schon mal ein Gewerbe angemeldet, weil du was bei ebay verkloppt hast? fröhlich
29.11.08 11:24 Klecks ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Dizzy.w3 Dizzy.w3 ist männlich
Brain Damage


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Hi,

ab wann gilt man laut Gesetz als Unternehmer:

1. Kraft Rechtsform (sobald ich eine AG, KG, OG, GmbH etc. gründe)
2. Kraft Firmenbucheintragung
3. Wer langfristig regelmäßig wirtschaftlich einflussnehmende Tätigkeiten selbstständig ausübt.

Das Unternehmerdasein impliziert aber nicht, dass man Steuern zahlen muss. In Österreich beispielsweise liegt die Grenze bei €10.000.- / Jahr.

Gewerbetreibende sind nur die, die als Unternehmer auch noch Gewinn erzielen wollen. Außer man übt einen Freien Beruf aus. (Arzt, Anwalt ...) - Mit dem Gewerbeschein bekommt man eine UStID.

Man darf verkaufen, wofür man die Rechte hat. Das kann aber auch eine Lizenz bestimmen. Grundsätzlich gilt: Ich darf alles mit dem machen, was ich gemacht habe.

@DavidundBibi
Die Beträge sind egal.

Interessantes hierzu: http://www.foerderland.de/2063.0.html

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Gruß Dizzy

the rest is silence

29.11.08 11:32 Dizzy.w3 ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen Füge Dizzy.w3 in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Dizzy.w3 anzeigen
Biggi
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Bei ebay ab und an etwas zu verkaufen, was man nicht mehr braucht, und extra zum Verkauf angefertigte Hacks zu verkaufen, sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Auch wenn man bei ebay zu oft zu viel vor allem von demselben Kram oder Neuware anbietet, steht das Finanzamt unter Umständen irgendwann bei einem auf der Matte.

Ein Gewerbe allerdings muß nicht jeder anmelden. Je nachdem, was man macht, kann man auch freiberuflich arbeiten. Das sind aber nur wenige Berufe, und das entbindet einen nicht davon, seine Absichten beim Finanzamt anzumelden und sich eine Steuernummer zu besorgen. Dementsprechend muß man dann sein Einkommen aus selbständiger neben- oder hauptberuflicher Arbeit beim Finazamt versteuern.
Gewerbe hat ja mit Finanzamt nichts zu tun. Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben.

Wenn man sowas ganz genau wissen will, was auf die persönlichen Absichten zutrifft, sollte man mit dem Finanzamt sprechen, mit einem Steuerberater, mit einem Anwalt und/oder einem Unternehmensberater. Vor allem, wenn es um Höchstgrenzen für Umsatzsteuerbefreiung und sowas geht.
Billiger bekommt man solches Wissen in Form von Existenzgründungsseminaren.

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29.11.08 11:44 Biggi ist offline Finden Als Freund hinzufügen
[kamui]
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Zitat:
Original von Klecks
[quote]Interessant... Ich werde mal mit meinem Arbeitgeber darüber reden. Ich muss also ein Gewerbe anmelden, weil ich arbeiten gehe; das mache ich nämlich um Geld zu verdienen.


Haha, alle haben gelacht ...

Zitat:
Gefährliches und falsches Halbwissen. Es gibt sehr wohl Grenzen beim Gewerbe.


Meines Wissens eben nicht. In Österreich oder anderen Ländern gibt es Grenzen, aber in Deutschland nicht.

Zitat:
Du brauchst kein Gewerbe um Hacks zu verkaufen. Oder hast du vor, deinen Lebensunterhalt damit zu verdienen? Code, verkaufe, erledigt. Wenn das ganze eine gewisse Einkommensgrenze übersteigt, kannst du mal drüber nachdenken. Wird aber sicher nicht passieren.


Wer legt die fest? Du?

Biggi hat diese eBay-Fälle angesprochen, selbes gilt beim Verkaufen von Hacks.

Zitat:
Schon mal ein Gewerbe angemeldet, weil du was bei ebay verkloppt hast? fröhlich


Ich nicht, aber die Leute, die das planen und damit abzielen, Geld zu verdienen (damit meine ich nicht Playmobil-Sachen vom Speicher verkaufen), die haben mittlerweile ein Gewerbe oder handeln eben illegal.
29.11.08 12:29 [kamui] ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Klecks
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Du brauchst kein Gewerbe anmelden um selbst gecodete Hacks nebenher zu verkaufen. Wer etwas anderes behauptet, der möge dieses bitte auch belegen.
29.11.08 15:05 Klecks ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Biggi
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Ich fange nicht an zu labern, wenn ich keine Ahnung habe, soviel vorweg. Ich sage es dazu, wenn ich mir nicht sicher bin.
Du kannst ja genauso gut mal deine Behauptung belegen, die ohnehin nicht differenziert genug ist, weil Gewerbeamt und Finanzamt schlicht und ergreifend nichts miteinander zu tun haben!

Tatsache ist, daß man in Deutschland nicht einfach anfangen darf, irgendetwas zu verkaufen, ohne es vorher beim Finanzamt anzumelden.
Der Gewerbeschein hat wie gesagt mit dem Finanzamt überhaupt nichts zu tun. Das Finanzamt interessiert es auch nicht, ob du ein Gewerbe bei deiner Gemeinde angemeldet hast. Solltest du aber nicht freiberuflich tätig sein dürfen (wie gesagt sind das nur wenige Berufsgruppen, bei denen freiberufliche Selbständigkeit möglich ist), kann dir die Gemeinde aufs Dach steigen, wenn du keinen Gewerbeschein hast.

Ausgenommen von dem ganzen Umstand mit Gewerbe, Finanzamt, Einkommensteuer usw. sind "Flohmarktverkäufe". Also wenn ich mal meine ollen Legosteine vom Dachboden krame und bei ebay reinsetze oder den antiken Spiegel meiner Großmutter auf dem heimischen Flohmarkt verhökere.
Aber auch ebay und Flohmärkte können ein Gewerbe oder zumindest die Meldung beim Finanzamt nötig machen. Dann nämlich, wenn du sehr regelmäßig Dinge verkaufst.

Bis zu einem bestimmten Umsatz spricht man allerdings von einem Kleinunternehmer und kann Gebrauch machen von der in § 19 Abs. 1 UstG festgelegten Umsatzsteuerbefreiung.

Jedenfalls sind inzwischen durchaus Leute, die eigentlich nur privat bei ebay was verkaufen, auf die Nase gefallen, weil sie es einfach so regelmäßig gemacht haben, daß das Finanzamt da ein Auge drauf geworfen hat.

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29.11.08 15:24 Biggi ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Lordy20 Lordy20 ist männlich
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Hallo Biggi
Das Gewerbeamt meldet dich automatisch beim Finanzamt, sobald du ein Gewerbe angemeldet hast.
Danach bekommst du den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zugeschickt.
Darin kann man dann auch die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen.

Zum Thema eBay: wer dort regelmäßig (!) etwas verkauft, der muß ein Gewerbe anmelden.

In Deutschland kann man nicht einfach so Einkünfte haben, ohne es dem Finanzamt zu melden. Mal abgesehen von rein privaten Verkäufen.
Hat man die Absicht, Gewinn (!) zu erzielen, dann muß der auch versteuert werden.
Natürlich gibt es steuerfreie Beträge, aktuell knapp 7600 € im Jahr. Alles was darüber ist, wird versteuert.

Woher ich das weiß? Ein Anruf beim Finanzamt reichte aus.
Das sollte jeder machen, bevor er ein Gewerbe anmeldet.
Man muß keinen Anwalt und kein Seminar besuchen.


Grüße
Lordy20

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Lordy20: 29.11.08 16:02.

29.11.08 16:00 Lordy20 ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
Biggi
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Zitat:
Original von Lordy20
Hallo Biggi
Das Gewerbeamt meldet dich automatisch beim Finanzamt, sobald du ein Gewerbe angemeldet hast.


Das weiß ich.
Aber für manche Berufe muß man ja kein Gewerbe anmelden. Und dann muß man selbst beim Finanzamt anrufen und das Formular anfordern.
Künstler, Anwälte und Ärzte zum Beispiel.
Darum ging es mir ja nur, klar zu machen, daß man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden muß. Wohl aber sich beim Finanzamt melden.
Bei reinem Hackcoding denke ich aber, kommt man um ein Gewerbe kaum drumrum.

Natürlich MUSS man keinen Anwalt, Seminar etc. besuchen.
Ich finde so ein Seminar dennoch sehr aufschlußreich.

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29.11.08 17:32 Biggi ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Lordy20 Lordy20 ist männlich
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Hallo Biggi
Ja, wer sich ernsthaft selbständig machen möchte, der sollte auf jeden Fall mal ein Seminar besuchen. Augenzwinkern

Stimmt - es gibt Gewerbetreibende und Freiberufler.
Da sollte man sich vorher informieren, zu welcher Art die auszuübende Tätigkeit gehört.


Grüße
Lordy20

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PC-Hilfe-MK

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29.11.08 18:20 Lordy20 ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
Szabo-s Szabo-s ist männlich
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Es gibt durchaus freie Tätigkeiten, die nach §18 EStG nicht der Gewerbeunterliegen. Das Entwickeln und der Verkauf von Erweiterungen/Programmen/Software etc gehört da aber nicht dazu. Folglich unterliegt jegliche Programmiertätigkeit der Gewerbeordnung.

Ein Gewerbe muss dann angemeldet werden bzw. man übt eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, dann aus, wenn man eine Gewinnabsicht hat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man durch die Tätigkeit Gewinn oder Verlust hat. Es kommt lediglich auf die Absicht an. Du wirst gegenüber dem Gesetzgeber aber nicht erklären können, dass Du keine Gewinnabsicht hast, wenn du hierfür Geld verlangst.

Das hat rein gar nichts mit irgendwelchen Beitragsgrenzen oder sonst was zu tun. Es gibt zwar durchaus die verscheidenste Beitragsgrenzen, aber das hat alles was mit Steuern zu tun und nichts mit der Tatsache, ob man ein Gewerbe braucht oder nicht.

Verkauft man jetzt zum Beispiel sein Auto verkauft, dann liegt hier nicht die Gewinnabsicht im Fordergrund (Klar will man Geld machen, aber die Absicht ist eine andere), sondern die Tatsache, dass man die Karre einfach los werden will. Kauft man aber Fahrzeuge an nur damit man sie später wieder verkaufen kann, hat man automatisch wieder eine Gewinnabsicht. Wenn man sein Auto vekauft hat, muss man das in der Steuererklärung übrigens auch als Einnahmen angeben - macht aber keiner und es interessiert auch niemanden.

Das ganze ist aber keine Rechtsberatung.

Wenn es aber darum geht, dass du nur eben mal nen Euro machen willst - wo kein Kläger da kein Richter. Mehr sage ich dazu aber nicht, da ich mich sonst bereits strafbar mache :-D

@Klecks
Belege du doch bitte, dass keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, wenn man Hacks entwickelt und diese verkauft. Zieh dir dazu einfach mal das BGB und die GewO rein.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Szabo-s: 30.11.08 00:46.

30.11.08 00:30 Szabo-s ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
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Nabend,

ich finds richtig lustig hier, also bevor absolute fehlerhafte Sachen in irgendeiner Art hier geschrieben werden ...
Zitat:
.. muss man ein Gewerbe anmelden und seine Steuernummer des Gewerbes ..

DavidundBibi - nicht ganz richtig !
gem. TMG muß man seine UmsatzsteuerID angeben sobald man eine hat ! die aber kein Muß ist !
Zitat:
..Mit dem Gewerbeschein bekommt man eine UStID.
..

Jain - man bekommt diese halt nur dann wenn man danach fragt, und sie ist auch nur dann intressant, wenn man geschäftliche Beziehungen ins Ausland hat, und dann dementsprechend keine Umsatzsteuer indem "Kaufland" zuzahlen und andersherum !


hier mal ein paar hilfreiche Links !
-> http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/
insbesondere -> http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/infoc...ung/info_1.html
und -> http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/infoc...ung/info_2.html

und hier mal eine Liste mit den Institutionen die Informiert werden wenn man ein Gewerbe anmeldet
-> http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/infoc...ung/info_7.html

PS: warum ich sowas weiß ich bin seit '94 erst nebenberuflich und ab 2003 100% selbständig !

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LG Martin
-
grafix-board
http://www.wbbcoderforum.de
hat seine Tore wieder geöffnet!
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WCF-News: mywbb goes to WCF
30.11.08 01:48 mkkcs ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
DavidundBibi
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^^schrieb ja bereits, dass ich nicht genau weiss, wie das abläuft...ich sehs nur auf einigen Seiten, die was verkaufen, dass im Impressum irgendsone Nummer steht...aber ICH muss das auch nicht wissen, denn ich will ja nix verkaufen großes Grinsen Augenzwinkern
30.11.08 11:12
Dizzy.w3 Dizzy.w3 ist männlich
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Hi,

was hab ich dazu nicht schonmal gehört?

"Wovon man nicht sprechen kann darüber muß man schweigen." - Ludwig Wittgenstein.

oder

"Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten." - Oscar Wilde

oder

"Stille ist der Zustand, der eintreten würde, wenn die Menschen nur noch von Dingen sprächen, von denen sie etwas verstehen." - Albert Einstein.

oder

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten." - Autor bedauerlicher Weise unbekannt.

Soviel dazu.

@mkkcs
In Österreich bekommt man die UStID immer mitausgehändigt. Da diese auf Rechnungen > 400 € ausgewiesen sein muss. Leider weiß ich nicht inwieweit es in Schland gleich ist, bzw aus welchem Land der Threadersteller bzw der Initiator stammt.

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Gruß Dizzy

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30.11.08 11:53 Dizzy.w3 ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen Füge Dizzy.w3 in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Dizzy.w3 anzeigen
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Wie bereits gesagt wurde wird in Deutschland die Umsatzsteuer ID nur Geschäfte innerhalb des EU Auslands benötigt. Diese UstID bekommt man, wenn man beim Fragebogen vom Finanzamt einfach ein Kreuz macht und dadurch um eine UstID bittet.
30.11.08 12:21 Szabo-s ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
DavidundBibi
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Zitat:
Original von Dizzy.w3
Hi,

was hab ich dazu nicht schonmal gehört?

"Wovon man nicht sprechen kann darüber muß man schweigen." - Ludwig Wittgenstein.

oder

"Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten." - Oscar Wilde

oder

"Stille ist der Zustand, der eintreten würde, wenn die Menschen nur noch von Dingen sprächen, von denen sie etwas verstehen." - Albert Einstein.

oder

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten." - Autor bedauerlicher Weise unbekannt.

Soviel dazu.

@mkkcs
In Österreich bekommt man die UStID immer mitausgehändigt. Da diese auf Rechnungen > 400 € ausgewiesen sein muss. Leider weiß ich nicht inwieweit es in Schland gleich ist, bzw aus welchem Land der Threadersteller bzw der Initiator stammt.


Da gibts noch einige schöne Sprüche

"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" (hab zuerst überhaupt mal ne Antwort gegeben)

"Du kannst mich mal im Mondschein besuchen"
heisst: es geht dich überhaupt nix an, wo und was ich poste! Merk dir das! Dies hier ist ein öffentliches Forum, wo JEDER das Recht hat, mitzuposten!
30.11.08 13:11
Lordy20 Lordy20 ist männlich
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@DavidundBibi
Ruhig Blut. Lasse dich doch nicht provozieren. Augenzwinkern


Zum Thema ist ja nun alles gesagt. Die Gewerbetreibenden haben die Halbwahrheiten korrigiert. Leider wurden einige Sätze nicht richtig verstanden.

In NRW bekommt man sowohl beim Finanzamt als auch beim Gewerbeamt ausführliche Informationen und Antworten.


Noch ein Tipp: glaubt bitte nicht alles was euch Google so ausspuckt. Da ist sehr viel Nonsens dabei.


Grüße
Lordy20

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30.11.08 13:48 Lordy20 ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
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