Onlineshop Betrug?

BSK
Hi,

ich habe am 2. Mai eine CPU für 107€ bei so einem Onlineshop
namens Bay-Zone gekauft. Gut, am 3.05 bezahlt und seitdem habe
ich weder was von meiner CPU noch von sonst irgendwas etwas gesehen:

02.05.2005 Offen
14.05.2005 In Bearbeitung

Vor meiner Bestellung hatte ich
in nur 10 Minuten eine Antwort auf meine Mails und nachdem ich die 107€ überwiesen habe ... totenstill.

Wie soll ich jetzt handeln?

BSK
rap4fame
Geh zu deiner Bank und lass dir das Geld rücküberweisen. Vorher würd ich sicherheitshalber nochmal dort anrufen und nachfragen bzw. sie darauf hinweisen das wenn die CPU nicht binnen 3 Tagen hier ist das du dann dein Geld zurückholst
mor_dark
das mt dem rückzug ist nur möglich wenn das geld per lastschrift eingezogen wurde


hmm ich würde mal da anrufen und scahuen was die sagen ansonsten mal ne böse mail schreiben

und wenns net anders gehst und du in 1 woche noch immer nichts hörst würd ich ne anzeige machen
Tigra
Der sogenannte "aktive Überweisungsrückruf" ist 1. kostenpflichtig und 2. ohne gewähr.
Hat also der Händler sein Konto leergeräumt, dann kannst Du lange auf Dein geld warten bei diesem weg.

Aber rein theoretisch ist es möglich eine getätigte Überweisung zurückzuholen.
Praktisch, bei leergeräumtem Konto der Gegenseite, aber ziemlich aussichtslos.

Gruss
BSK
Also per Tel. meldet sich niemand, scheint ins leere zu klingeln.
Ich warte noch bis Ende der Woche wenn ich dann nichts habe
mach ich ne Anzeige unglücklich
Doc.Teddy
Zitat:
Original von BSK
Ich warte noch bis Ende der Woche wenn ich dann nichts habe
mach ich ne Anzeige unglücklich


Damit bekommst Du dein Geld allerdings auch nicht wieder ...
BSK
Nein, aber vleit. Schadensersatz.
ich werde mal sehen was ich machen kann,
meine eltern sind mitglied in sonem club namens "D.A.S."
vleit können die da was machen verwirrt
Doc.Teddy
Zitat:
Original von BSK
vleit können die da was machen verwirrt


Wenn Du das Geld wiederhaben willst, dann solltest Du jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt ... sprich einen Anwalt. Ich halte allerdings deine Chancen für eher gering, aber gut ...

Was D.A.S. sein soll, weiß ich nicht - aber bestimmt gut ...
ullemuv
na das is das, das das ist :lol

*scnr
GLURAK
Zitat:
Original von Doc.Teddy
Zitat:
Original von BSK
vleit können die da was machen verwirrt


Wenn Du das Geld wiederhaben willst, dann solltest Du jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt ... sprich einen Anwalt. Ich halte allerdings deine Chancen für eher gering, aber gut ...

Warum gering?
Er hat bezahlt und seine Ware nicht bekommen, das ist betrug..

Naja deshalb kauf ich eigentlich nie etwas von ebay...
und wenn dann per nachname.
Kobura
Wenn das der Shop ist, dann haben die doch ne icq nummer angegeben 158007449??

der ist auch online! Naja, find ich auch nicht gerade seriöus per icq!
Svenkan
Wann hat er jemals eBay erwähnt? Das wüsste ich doch schon gerne...ich meine Bay-Zone gelesen zu ham, kann aba sein, dass ich das Lesen verlernt habe...Augen rollen
Dennis
Anzeige wegen Betruges.. dann kriegste auch eine Schadenswiedergutmachung Augenzwinkern
BSK
Zitat:
Original von Svenkan
Wann hat er jemals eBay erwähnt? Das wüsste ich doch schon gerne...ich meine Bay-Zone gelesen zu ham, kann aba sein, dass ich das Lesen verlernt habe...Augen rollen


Der Shop heißt so und hat nichts mit eBay zu tun Augenzwinkern
Per ICQ antwortet der schon garnicht unglücklich
Doc.Teddy
Zitat:
Original von GLURAK
Warum gering?
Er hat bezahlt und seine Ware nicht bekommen, das ist betrug..


Und?? Deswegen beokmmt er das Geld trotzdem nicht wieder zurück ...

Die Strafanzeige hat mit der zivilrechtlichen Folge "Geld zurück" nichts zu tun - und die Polizei und Staatsanwaltschaft kümmert sich nicht darum, dass die Geschädigten das Geld wiederbekommen.

Dazu ist dann das Zivilrecht da ... und da wirst Du, wenn es sich wirklich um eine Betrügerei handelt, per Mahnverfahren bzw. Klage versuchen, das Geld wiederzuholen - und ich wage die Prognose: Der "Betrüger" wird die handheben, sagen "einem nacksten Mann kann man nicht in die Tasche greifen" - und schon sieht es mit dem zurückholen des Geldes zappenduster aus ...

Zitat:
Original von Dennis
Anzeige wegen Betruges.. dann kriegste auch eine Schadenswiedergutmachung

Erzähl doch nicht so einen grenzdebilen Schwachsinn, wenn Du keine Ahnung hast ...
GLURAK
Zitat:
Original von Svenkan
Wann hat er jemals eBay erwähnt? Das wüsste ich doch schon gerne...ich meine Bay-Zone gelesen zu ham, kann aba sein, dass ich das Lesen verlernt habe...Augen rollen

Ja sorry war ein denkfehler von mir kann ja mal passieren.. Augen rollen

@Doc.Teddy okay, ich habe keine Ahnung davon.. hab mir nur etwas gedacht
Hassmaster
Kurz und knapp:

D.A.S. ist eine Rechtschutzversicherung und ist damit für den Fall einer Klage immer gut. Freude

Rücküberweisung Bank kannst du 100% vergessen, egal, ob der Verkäufer das Geld abgeräumt hat oder nicht. Sobald ein Geldeingang gutgeschrieben ist, bedarf es IMMER der Zustimmung des Begünstigten des Geldes, dass ein Überweisungsrückruf in Ordnung geht. Einzige Ausnahmen für eine Rückbuchung ohne Zustimmung des Kontoinhabers sind Lastschriften w/Widerspruch sowie mangels Deckung binnen 6 Wochen und Scheckgutschriften binnen 2 Werktagen, weil solange die E.v. Gutschrift (Eingang vorbehalten) dauert. Habe Bankkaufmann gelernt und kann es dir daher 100% versichern. smile

Grüße
Hassi cool
Dennis
Zitat:
Original von Doc.Teddy
Zitat:
Original von Dennis
Anzeige wegen Betruges.. dann kriegste auch eine Schadenswiedergutmachung

Erzähl doch nicht so einen grenzdebilen Schwachsinn, wenn Du keine Ahnung hast ...


"...wenn du keine Ahnung hast.."
In welcher Form hast du das Recht, über das Wissen anderer Menschen zu urteilen?

Ich spreche hier aus persönlicher Erfahrung. Bei Betrug wird dem Angeklagten, falls er rechtskräftig verurteilt wird, auch eine Schadenswiedergutmachung auferlegt.
ShiHa
Zitat:
Original von Dennis
Zitat:
Original von Doc.Teddy
Zitat:
Original von Dennis
Anzeige wegen Betruges.. dann kriegste auch eine Schadenswiedergutmachung

Erzähl doch nicht so einen grenzdebilen Schwachsinn, wenn Du keine Ahnung hast ...


"...wenn du keine Ahnung hast.."
In welcher Form hast du das Recht, über das Wissen anderer Menschen zu urteilen?

Ich spreche hier aus persönlicher Erfahrung. Bei Betrug wird dem Angeklagten, falls er rechtskräftig verurteilt wird, auch eine Schadenswiedergutmachung auferlegt.



ich habe da mal ein wörtchen markiert.
Doc.Teddy
Zitat:
Original von Dennis
"...wenn du keine Ahnung hast.."
In welcher Form hast du das Recht, über das Wissen anderer Menschen zu urteilen?

Ich bin Jurist ... und in diesem Fall hast Du leider keine Ahnung.


Zitat:
Original von Dennis
Ich spreche hier aus persönlicher Erfahrung. Bei Betrug wird dem Angeklagten, falls er rechtskräftig verurteilt wird, auch eine Schadenswiedergutmachung auferlegt.

Dann lies mal, was Du oben geschrieben hast. Da hast Du geschrieben "Anzeige wegen Betruges" ... zwischen einer Anzeige und einer rechtskräftigen Verurteilung liegt ziemlich viel dazwischen.

Im übrigen wird dem Angeklagten eine Schadenswiedergutmachung nicht auferlegt ... sie wird nach § 48a StGB bei der Strafzumessung berücksichtigt. Und da kaum jemand härter bestraft werden will als nötig, werden die meisten versuchen, den Schaden wieder gutzumachen.
Aber selbst das klappt eben nicht, wenn der Angeklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt und sagt, dass er kein Geld hat ...