Net-Comm
Zitat: |
Wie mitgeteilt wurde, hat des Hamburger Landgericht eine Verfügung gegen heise-online bestätigt. Darin wird es der Internetplattform verboten, auf Foren Aufrufe zu massenhaften Downloads zu verbreiten.
Speziell gehe es um Downloadaufrufe, die den Betrieb eines Servers stören oder lahmlegen können. Nun ist heise-online faktisch gezwungen, alle Beiträge in Disskussionsforen auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte sich in Zukunft auch auf andere Webseitenbetreiber auswirken, die Webforen oder ähnliche Dienste anbieten. |
Hier der Link von dem Heise-Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
Es könnten bedrohliche Zeiten für das Medium Internet beginnen, wenn das ganze hier Niveau von den Vereinigten Staaten annimmt.
Alexdo
Naja, is schon heftig, aber wen die Amis das durchstehn, dann können wir das auch!
Ste
Durchstehen?
Das urteil besagt doch, das JEDES Internet Forum unter deutscher Adresse freiwild für jeden Anwalt ist, es muss nur ein Mandant vorhanden sein der durch ein Posting geschädigt worden ist....
PyroGX
der mario d. mal wieder
gabs nicht schonmal nen urteil in dem genau das gegenteil steht?
also das der forenbetreiber (oder blogbetreiber usw) nicht für die beiträge heften muss sondern sie nur umgehend löschen sobald er drauf hingewiesen wird?
Ste
Ja bis jetzt war es so, und das fand ich auch immer ok, aber das jetzt....
Deathfragger
oO
Keine Panik.
Heise hat schon angekündigt in Berufung zu gehen - und mit 99%iger Sicherheit wird das Urteil in nächster Instanz aufgehoben.
Ste
und bis das Berufungsverfahren eingeleitet ist, was ist da?
benkov
Alles freaks. Wenn ich wegen so einer fuck aktion mein board oder blog dichtmachen kann, verleg ichs halt auf nen ausländischen server
SAi^T^aN
Ist die ganze Sache nicht schon ein Jahrhundert her?
W00tkaeppi
Es ging doch bei HEISE um Morddrohungen, die im Forum publiziert worden sind. Da verstehe ich natürlich die Reaktion des Gerichtest, sofern HEISE dagegen Nichts gemacht hat, wie z.B. löschen des der besagten Beiträge, sperren des Users, etc ...
Ste
Eigentlich ging es um die k.exe Sache und einem Script wie man die Datei runterläd und gleich wieder löscht um die server von Universal Boards zu schädigen.
Übrigens hat sich MD auch bei Abkaus gemeldet und auch dort sein Statement gepostet das es nur "Foren von Verlagen betrifft"
ThBodi
Zitat: |
Original von benkov
Alles freaks. Wenn ich wegen so einer fuck aktion mein board oder blog dichtmachen kann, verleg ichs halt auf nen ausländischen server |
Als ob das was ändern würde
Deathfragger
Zitat: |
Original von Ste
und bis das Berufungsverfahren eingeleitet ist, was ist da? |
So weiterlaufen lassen wie bisher. Du wirst sicherlich keine Probleme bekommen - und wenn doch wird auch dir spätestens die 2. Instanz Recht geben. Vor allem weil im Teledienstgesetzt (ich glaube §11) genau das Gegenteil vom Urteil steht...
Doc.Teddy
Zitat: |
Original von Deathfragger
Vor allem weil im Teledienstgesetzt (ich glaube §11) genau das Gegenteil vom Urteil steht... |
So ist es ... alle Juristen, mit denen ich bisher gesprochen habe, teilen meine Auffassung, dass nach § 11 TDG eben nur dann eine Haftung des Forenbetreibers besteht, wenn positive Kenntnis des beanstandeten Artikels besteht und trotzdem nicht umgehend gehandelt wird.
Und das § 11 TDG eben gerade KEINE umfassende Kontrollpflicht eines Forenbetreibers konstituiert ...
Ich kann das Hamburger Urteil so nicht nachvollziehen und verstehe nicht, wie die so urteilen konnten - ich werde aber versuchen, mir das entsprechende Urteil zuschicken zu lassen oder sonstwie Einblick in die schriftliche Version des Urteils zu bekommen und mal sehen, was die da so wirklich ausgeurteilt haben.
Als grundsätzliche Erwägung noch zwei Dinge:
1. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - und wird es vorläufig wohl auch nicht werden, da Heise bereits Berufung angekündigt hat. Daher entfaltet es erstmal nur sehr beschränkte Rechtswirkung.
2. Was das Landgericht Hamburg entscheidet, interessiert außerhalb des Landgerichtsbezirks Hamburg erstmal nicht wirklich. Das Landgericht Hannover oder München oder sonstwo kann ohne weiteres ganz anders entscheiden. Viel interessanter wird daher die Frage, wie die OLG-Instanz bzw. ggf. sogar der BGH entscheiden wird.
El-Fred
Zitat: |
Original von Doc.Teddy
So ist es ... alle Juristen, mit denen ich bisher gesprochen habe, teilen meine Auffassung, dass nach § 11 TDG eben nur dann eine Haftung des Forenbetreibers besteht, wenn positive Kenntnis des beanstandeten Artikels besteht und trotzdem nicht umgehend gehandelt wird.
Und das § 11 TDG eben gerade KEINE umfassende Kontrollpflicht eines Forenbetreibers konstituiert ...
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So wie ich bin, glei mal papi angerufen und gefragt, was er davon halte.
Er reagierte ähnlich wie du, Doc.Teddy.
Ich sollte mir keine Sorgen machen.
Mein Vater hat das Hamburger Urteil in schriftlicher Form vorliegen, ich weiß aber nicht was er darüber denkt und weiß auch nicht ob es so legal wäre, wenn er es dir einfach so zukommen lassen würde
Ich denke mal, dass sich zuviele leute viel zu viele gedanken über dieses noch nicht rechtskräftige urteil machen.
Bis die Revision und der ganze krams durch ist fließt noch 'ne Menge wasser durch den Rhein.
aber nur mal so, kann Mario D. uns nicht mal in ruhe lassen?
gruß, Fred
Cady
beruhigt euch... als admins kann euch nichts passieren... das einzige, was ihr machen müsst in einer solchen situation, ist die daten des users (ip, datum, uhrzeit, benutzername, posting) an die polizei übergeben... denn überlegt ma, was ihr am anfang bestätigt bei der registrierung ^^
falls euchs nit einfallen sollte, hier mal den auszug jedes forumdisclaimers:
Zitat: |
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|Nemo|
Heißt das, dass man...
1. als Admin nicht haftet, wenn ein rechtswidriger Beitrag in seinem Forum steht, falls man davon nicht wusste bzw. nicht darauf hingewiesen wurde?
2. meistens in zweiter Instanz Recht bekommt????
Doc.Teddy
1. der Forendisclaimer interessiert niemanden - erst recht nicht die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Das ist auch richtig so, denn immerhin müssen auch die Rechte derer geschützt werden, die mit dem Forum gar nichts zu tun haben.
2. Nein, man bekommt in 2. Instanz nicht immer recht. Aber sollte ein Urteil in erster Instanz falsch sein, so besteht immer noch die Möglichkeit, in 2. Instanz dann ein richtiges Urteil zu bekommen - man kann natürlich auch nach einem richtigen Urteil in 1. Instanz ein falsches in 2. Instanz bekommen :-)
3. Zu der Haftung eines Foren-Admins siehe § 11 Teledienstgesetz. Meiner Erachtens nach steht dort da drin, was ich schon häufiger in diesem Thread und in anderen ausgeführt habe und wo ich keine Lust habe, dass jetzt nochmal auszuführen.
|Nemo|
Zitat: |
Original von Cady
Zitat: |
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Ist das der komplette Disclaimer aus dem Original?
Ich habe meinen nämlich verändert.