Bis wieviel € werden Verfahren eingestellt?

Cashhunter
Hallo,

ich habe bei eBay vor langer Zeit einen Artikel für 40 € ersteigert.
Nach langer Zeit habe ich mich entschlossen den Verkäufer anzuzeigen, weil die Ware nicht ankam.

Jetzt wurde das Verfahren eingetstellt.

Mir wurde gesagt, weil 40 € einfach zu wenig waren....

HALLO?!

Wieviel € müssen denn mindestens "geklaut" werden?

Danke!
Das würde mich wirklich mal interessieren...
Achim
Das hat nichts mit der Summe zu tun ....

Bestimmt stand dabei das "kein öffentliches Interesse" besteht, dir aber die Zivilklage offen steht ....

... kann das sein ?
Cashhunter
Soweit ich mich erinnere, das Schreiben habe ich gerade nicht zur Hand stand da ersteres, mit dem 2. weiß ich nich...
Ahlener
Nimm dir einen Anwalt .. ganz einfach!

Ich kenne einen der wurde schonmal für 30 Euro angezeigt und kam vors gericht.. auch ne ebay sache.. Also normal ist das nicht
Doc.Teddy
1. Es steht witerhin der Zivilrechtsweg offen, um die Summe als Rückzahlung/ Schadensersatz einzuklagen. Das wäre aber sowieso erforderlich gewesen, weil der Strafprozeß dir nicht zu deinem Geld verholfen hätte.

2. Ein Betrug - und darum geht es hier rechtstechnisch - ist kein Privatklagedelikt. Es staht also nicht der strafrechtliche Privatklageweg offen.

3. Bei einem Betrug mit einem Schaden von €40,- bei einem Ersttäter ist eine Einstellung nach § 153 StPO (wegen fehlendem öffentlichen Interesse) durchaus normal. Es kommt aber auch darauf an, was in dem Schreiben drin steht - wenn da steht "eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO, dann konnte in den Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden und das Verfahren ist sowieso einzustellen.

4. Es gibt keine definierten Grenzen, bis zu welchem Schadensbetrag ein Verfahren eingestellt wird - das ist immer eine Einzelfallentscheidung.