Lieber Doc,
du hast Recht und ich werde nichts zu dem Thema mehr schreiben...
Wenn du meinst, dass das mit dem Brief völliger Quatsch ist so ist es deine Unwissenheit nicht meine.
Mit dem Brief belegt man eine schriftliche Idee die demnach unter dem Urheberrecht fällt. Und ist eine sehr nützliche Hilfe zur Beweissicherung für das Urheberrecht.
Weiterhin lieber Doc, habe ich lediglich aufgezählt welche Rechte es gibt nachdem man sagte das es Copyright sei.
Und ich habe auch alle drei erläutert. Damit man sich ein Bild machen kann worüber hier geredet wird.
Aber da ich nun persönlich angegriffen werde, klinke ich mich aus. Doch eins möchte ich Dir noch mit auf dem Weg geben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe nichts anders geschrieben als Du.
Zum Schluss redest du von Urheberrechtsverletzungen die Du Strafrechtlich verfolgen möchtest! Ich frage mich nur, was man verfolgen will laut deiner Aussage wenn man doch nichts beweisen kann oder es in Deutschland kein Urheberrecht gibt. ( Siehe dein ersten Thread ) wenn schon ein Schriftstück mit Inhalten zur Grafik, Musikstück oder zur einer geistigen Entstehungszeitpunkt nichts nutzt.
Hier widersprichst du dir selbst!
Nochmal zu dem Brief und dieser Art zur Sicherung der Grundidee würde ich mal deinen zuständigen Fachreferenten fragen

.
Dort kommt es in erster Linie auf den EINGANGSSTEMPEL AUF DEM BRIEF AN. Somit den Entstehungszeitpunkt! Nochmal: Der Brief muss verschlossen bleiben!
Im Grunde macht ein Notar oder ein Anwalt nichts anderes nur man muss dafür zahlen.
Wie beweist man denn eine Urheberschaft?
1) Die Urheberschaft selbst. Inhalt, innovation und Ausführungsabläufe, Grafikentwürfe oder Texte
2) Den ENTSTEHUNGSZEITPUNKT dieser Idee.
Und wie wir alle wissen, der Poststempel zählt.
Im übrigen ist ein Testament denn ja auch völliger quatsch laut deiner Aussage

Auch hier gilt, dass Testament muss handschriftlich unterschrieben sein und WICHTIG MIT DATUM und man muss im besitz seiner geistigen Kräfte sein. Keinen Vormund haben usw. Sonst ist es nichtig.
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Ausserdem ist Eigentum an "persönlichen geistigen Schöpfungen" in Deutschland automatisch geschützt! Mit dem Brief wie o.g. setze ich ein weiters Indiz auf den Entstehungszeitpunkt dieser Schöpfung.
Mit der Aussage " Doc deine Aussage ist falsch" bezog ich mich auf diesen Text:
Mir wird schlecht, wenn ich das lese ...
Auf den Namen "Affen-Grafik" kann er keinen "Copyright-Schutz" erheben (abgesehen davon - Erwähnung zum 351.583sten Mal - das es in Deutschladn kein Copyright gibt) ...
auch keinen Urheberrechts-Schutz übrigens.
Diese Aussage ist FALSCH!
Hier zählt der §1 und §7, §11
http://www.internetrecht-rostock.de/urhe...esellschaft.htm
§ 11
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes
Wir reden immer noch von der "affen-Grafik" ?! Richtig!
Zum Einklagen:
Reiche doch ne Klage für 3,52 EUR ein.
Ich halte alles aufrecht, dass dein Verfahren eingestellt wird. Denn der Richter hat was anderes zu tun als über deine 3,52 EUR sich einen Kopf zu machen. Es ist zwar sein Job, aber wenn er so eine Akte sieht lacht er nur.
beste Beispiel: OWiG
Ausgeklammert : Straftaten wobei es auch hier wieder zu 88 % eine Verfahrenseiunstellung bei einer Summe von 3,52 kommt.
Wie dem auch sei, wenn man schon Jura studiert wünsche ich Dir das du nach deinen 6 Jahren deine Prüfung schaffst, so ein Auftritt und ich sehe schwarz. Dennoch viel Glück!
Zur Aussage Patent hat nichts mit Urheberrecht zu tun:
BEDINGT Falsch die Aussage!
§ 138
Register anonymer und pseudonymer Werke
(1) Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim
Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die Eintragungen, ohne die Berechtigung des Antragstellers oder die Richtigkeit der zur Eintragung angemeldeten Tatsachen zu prüfen.
Siehe auch hier Urheberrecht § 2 ff. Man redet von Werken.
Denn habe ich in meinem Text von
Gebrauchsmuster gesprochen! Auch hier hast du gesagt es ist völliger Quatsch. Es hat nichts damit zu tun. Da wir uns aber hier im Bereich Grafik, Webdesign befinden folgendes:
Ich zitiere einen Rechtsanwalt:
Schutz von Webdesign
Auch bei der Frage nach der Schutzfähigkeit von Webdesign steht der
Werkbegriff im Vordergrund. Auch wenn Einigkeit darüber herrscht, dass Websites grundsätzlich Schutz genießen können (vgl. etwa Schricker/Löwenheim, § 2, Rz. 93, vgl. eingehend zu der Thematik auch Leistner/Bettinger, Creating Cyberspace, CR 1999, Sonderbeilage S. 1-32) wird in der Praxis der Schutz des Designs einer Seite häufig an der erforderlichen Gestaltungshöhe scheitern. In diesem Zusammenhang muß allerdings streng zwischen dem Design an sich und der Einarbeitung vorbestehender Gestaltungselemente unterscheiden werden, die (wie Logos und Bilder) für sich gesehen Schutz genießen können. Die meisten Designer werden schwerlich nachweisen können, dass sie bei der Gestaltung eines Web-Designs den Bereich der handwerklichen Durchschnittleistung überschritten haben. In diesem Zusammenhang kann freilich über die Anmeldung eines
Gebrauchsmusters ein Schutz erreicht werden.
Quelle:
http://www.new-media-law.net/ger/medienr...erkbegriff.html
Also als angehender Jurist solltest du deine Aussagen das ich falsch liegen würde nochmals überdenken, Zudem bitte ich das wir alle die Boardregeln einhalten :
Versuche nie, anderen Benutzern deine Meinung aufzuzwingen
Wie dem auch sei, wie o.g klinke ich mich nun raus, und überlasse Alber Einstein das Wort...oder wer auch immer.
Grüße
Hanver