Skayritarai
Hi,
Heute bin ich auf diesen Artikel gestollpert.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
Das wird Berichtet das der Betreiber eines Forum für die Themen und Beiträge die von den Usern erstellt wurden haften müssen.
Also Frei nach dem Motto, Forenbetreiber haften für die Mitgliederbeiträge.
Ich find das Urteil eine sauerei!
Wass ist euer Meinung dazu?
metalkreuz
Ist ja vool doof!
Die Mitglieder sollten Haften und nicht die Betreiber!
KleenMicha
Schade dasss es nun dazu kam, und schade dass es wegen Herrn Mario D. geschehen ist.
ich hoffe das defamiert ihn nun nicht zu sehr.
ea-dresden
ich finde das Gerecht.
Grund:
-Jedes Forum sollte Moderatoren haben die illegale Sachen unterbinden(und notfalls Störenfreide rausschmeißen)
-kommt aus das gewählte Thema drauf an.wenn ich z.B. so ein Forum wie projectw.org betreibe muss ich damit rechner von den grün-weißes gfi*** zu werden
oder..?
24Bytes
Mario könnte eig. ne Mario D. GmbH gründen und damit unruhe im Internet verbreiten mit angestellten und allem drum und dran
//EDIT: finde es nicht gut, da so manche betreiber angst kriegen könnten und schließen.
Melin
Admins sind auch nur Menschen,
24h Kontrolle geht nicht,
Strafe auch nicht.
solange der Admin sich nicht strafbar macht (oder jetzt den illegalen Beitrag gelesen hat), kann er doch nicht bestraft werden...?
mipapo
Also cih finde das auch blöd....ich muss es jetzt so machen und alle Themen und Beiträge freischalten...(vom meinem Vater aus) hm...so muss s wohl sein
Achim
Zitat: |
Original von Jack
Jaja, diese Starjuristen. Ich glaube kaum das ihr ohne etwas Ahnung über ein rechtliches Thema diskutieren sollte.
Es ist üblich das die Haftbarkeit erst bei Kenntnissnahme beginnt. |
Hier geht es um eine Diskussion, keine Rechtsberatung !!!
Aber egal, ich finde Leute die andere von einer Diskussion abraten weit schlimmer wie diese "Starjuristen" - und davon gibt es im Netz ja viele, gelle ?
Nebenbei mal ein Zitat aus diesem Artikel;
Zitat: |
Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. |
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
(selbiger Link wie o.g.)
Soviel zu Ahnung und Starjuristen
Achim
... ist doch genau mein Reden
Ansonsten; nicht was üblich ist, vielmehr müsste es jetzt heissen; was üblich war ....
Dir auch nen guten Rutsch