Gebühren fürs Anbieten von Musikdownloads ?

300782191
Hallo,
ich habe vor Musikdownloads anzubieten.
Nun frage ich mich natürlich ob die Geier von Gema und Co. dafür was wollen bzw. was kriegen.

Zu den Downloads:
- sind alle FREI im Internet erhältlich
- kostenlos
- Veröffentlicht unter CC-Lizenzen u. ä.
- rufen die Künstler meist auch direkt zur Verbreitung auf

Warum ich die überhaupt anbieten will ?
Die Alben sind leider meist nur über Torrent oder eMule zu erhalten ( ist aber wirklich alles LEGAL ), und ich würde die dann halt gerne als DDL ( auf meinem Server bzw. über Server von Bekannte etc. ) verbreiten.

Wäre toll, wenn mir nun jemand sagen kann, ob dafür irgendwelche Abgaben zu zahlen wären, oder ob man das machen darf ( was ich ja glaube und hoffe, aber Glauben ist nicht Wissen Zunge raus ).

Schön wäre es auch, wenn man Quellen angeben könnte, die das belegen oder so, damit ich mich dann im Zweifel auch darauf berufen kann.

Danke schonmal smile
Gruß
mkkcs
tja,

also ich würde da mal sagen, da kann Dir entweder nur die Gema direkt oder ein Fachanwalt helfen.

Den das mit dem Urheberrecht ist immer so eine Sache ....
300782191
So, ich habe mal die Gema angeschrieben. Hoffentlich war es die richtige Abteilung ^^.

Vielleicht weiß ja trotzdem jemand was in der Richtung, dann immer her damit smile
Kristian1989
Zitat:
Original von 300782191
So, ich habe mal die Gema angeschrieben. Hoffentlich war es die richtige Abteilung ^^.

Vielleicht weiß ja trotzdem jemand was in der Richtung, dann immer her damit smile
Wäre dir dankbar, wenn du das Ergebnis von der GEMA hier mal rein posten würdest. Das interessier/betrifft mich demnächst auch.
300782191
Hatte ich eh vor.

Ich hoffe nur, dass die sich nicht zuviel Zeit lassen.

Wie ist das eigentlich, wenn man Server in Dänemark hat, fällt man dann überhaupt noch ins deutsche Recht ?
Ich habe mal gelesen, wenn ne Pokerfirma säßig in UK Server in Argentinien hat, dann das ganze nach argentinimschen Recht läuft.

Dann würde ich nämlich ggf. meine Sachen nach Dänemark oder UK transferieren. Sofern da dann das Problem dann nicht vorhanden ist.

Aber mal schauen, was die liebe Gema sagt ...
dèjavue
Recht einfach sofern die Musik in de durch die Gema geschützt ist, ist es ziemlich egal ob sie nun auf einen ausländischen server liegen sobalt sie innerhalb DE heruntergeladen werden ist kohle fällig, zudem du hier in de lebst auch cool

Deswegen bezahlt auch Google Deutschland wegen youtube ebenfalls obwohl die Domain bzw der Server in der USA steht
300782191
Hallo,
ist eigentlich Musik, die durch die Gema geschützt ist, gesondert gekennzeichnet bzw. kann man das irgendwo direkt nachlesen, ohne die Komponisten zu fragen ?

Ich glaube nämlich nicht, dass die durch die Gema geschützt wird.

Oder ist jede Musik in de auto. "geschützt" ?
dèjavue
Gehe davon aus das jede ungekennzeichnete Musik durch die Gema geschützt ist, andere Formen tragen idr. einen Hinweis

wie z.b die Freigabebestimmung

Zitat:

1. Der Nutzer erwirbt durch Erwerb des ...... das nichtexklusive Recht zur
Nutzung von .........-Titeln oder Teilen hiervon gemäß den ihm bekannten
Lizenzbestimmungen.
2. Die rechts oben angegebene Lizenz (PRO/NOC) gilt für folgende Titel:
...................................
3. Für die Verwendung der .........-Titel besteht keine zeitliche oder räumliche
Nutzungsbeschränkung.
4. Alle .......-Titel sind frei von Ansprüchen oder Rechten der bekannten
Verwertungsgesellschaften (GEMA, AKM, SUISA etc.). Die Komponisten gehören keiner
Verwertungsgesellschaft an. Durch Vorlage dieses Dokumentes ist der Nutzer von der
Gebührenzahlung jeglicher Art an eine Verwertungsgesellschaft befreit. Inhaber der zum
Gebrauch durch den Nutzer notwendigen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte ist
........
5. Eine Vervielfältigung von ........-Titeln oder von Teilen hiervon zum Zwecke
der alleinstehenden Weiterveräußerung oder Neulizenzierung sowie die alleinstehende
Weitergabe von Titeln oder Teilen hiervon in veränderter Form (Bearbeitung, Arrangement,
Neueinspielung etc.) ist untersagt. Bei Online-Veröffentlichungen ist sicherzustellen, dass
eine alleinstehende unmittelbare Speicherung (Download) nicht möglich ist.
6. Diese Dokument ist ausschließlich für den oben genannten Nutzer gültig und kann nicht
auf andere Personen oder Firmen übertragen werden.


Auch wenn "Freie" Musik nicht der gema unterliegt existieren aber dennoch auflagen, die aber auch je nach Produzent des Titel varíieren können.
300782191
Also eigentlich sind 99 % der Sachen unter einer CC Lizenz veröffentlicht.

Edit: Hier mal die Dateianhänge aus der ersten Mail ( Inhalt der Mail war keiner, nur Hinweis auf die Dateianhänge ).

Allerdings finde ich meine Frage nicht beantwortet, deswegen habe ich zurückgeschrieben, Antwort steht aber noch aus.