Doc.Teddy
1. Ich habe in meinem zweiten Beitrag mitgeteilt, wieso ich den Hack und die automatische Distanzierung für unsinnig und überflüssig halte. Mehr wird dazu von mir nicht kommen, weil es mehr Begründung nicht Bedarf.
Sicherlich ist es so, dass ich damit meine private Meinung ausgeführt habe - was andere Juristen dazu sagen, mögen andere sagen ... den Spruch "drei juristen - vier Meinungen" kennst du ja sicher auch. Insofern wird es sicherlich Juristen geben, die meinen, dass diese pauschale Distanzierung ausreicht. Mag sein - wenn es denn so sein sollte, dann würde ich mich darüber nicht beschweren. Ich glaube es nur nicht, dass die Hamburger Richter, die eben dieses Urteil gefällt haben, sich von einer solchen Distanzierung beeindrucken lassen würden. Und ein Richter, der das Hamburger urteil für richtig hält, wird es - meiner Ansicht nach - eben auch nicht.
2. Die Taktik von Dr. Bahr, die Klage genau bei diesem Gericht einzureichen, möchte ich nicht kommentieren - und kann es auch nicht. Dr. Bahr ist im Bereich des Internet-Rechts ein sehr erfahrener Anwalt, der sich sicherlich umfassende Gedanken darüber gemacht hat, wo er die Klage einreicht! Diese Erwägungen kenne ich nicht, daher kann ich das nicht bewerten.
Allerdings solltest du eines beachten: Du kannst nicht einfach so vor jedem Gericht klagen, dass dir gerade so einfällt. In den §§12 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) gibt es eine Menge sogenanter Gerichtsstandsregelungen, die festlegen, wo man irgendjemanden verklagen kann. Das diese Regelungen für Prozesse um Dinge im Internet möglicherweise nur eingeschränkt praktikabel sind, ist etwas anderes.
3. Das einzige, was etwas mit "Internet-Recht" zu tun hat ist die Frage, ob es sich bei den Beiträgen in dem Forum um "eigene" oder "fremde" Beiträge im Sinne des § 6 MDStV (der inzwischen außer Kraft ist, für dieses Urteil aber noch Anwendung fand) bzw. § 7 TMG handelt. Entscheidend ist das, weil der Betreiber für eigene Beiträge ziemlich uneingeschränkt haftet und für fremde Beiträge nur sehr eingeschränkt.
Hier bitte wieder differenzieren:
- ICH bin der Ansicht, es handelt sich um "fremde" Beiträge, da offenkundig nicht der Betreiber der Seite diese Beiträge geschrieben hat. Insofern komme ich zu dieser Frage mit der Distanzierung nicht wirklich.
- Das LG Hamburg sieht das anders und meint, dass mehr oder minder alles, was in dem Internetangebot drin steht, auch "eigener Beitrag" ist. Das kann man eben nur ausschließen, wenn man sich davon konkret distanziert. Und jemand, der dieser Meinung folgt, der wird - aber das habe ich bereits umfassend ausgeführt - meiner Ansicht nach sich von einer automatischen Distanzierung nicht beeindrucken lassen.
4. Ich erkenne eben gerade den Sinn des Hacks nicht - er hat keinen Sinn. Wenn ich einen Beitrag habe, der mich stört, und gegen den ich vorgehen will, dann mache ich das per Post/ per Fax/ per Telefon. Möglichst so, dass ich hinterher beweisen kann, dass meine Beschwerde bei dir angekommen ist, um eben nachweisen zu können, dass ich mich beschwert habe.
Ansonsten musst du mich nicht darüber belehren, dass man sich erst mit dem Forenbetreiber direkt in Verbindung setzen sollte (m.e. sogar muss), bevor man einen Anwalt einschalten darf (bzw. die Kosten für den Anwalt ersetzt verlangen darf). M.E. ergibt sich diese Pflicht aus § 10 TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html) bzw. § 9 MDStV, die eine Haftungsprivilegierung des Betreibers sind, der von einem rechtswidrigen Inhalt keine Kenntnis hat.
Da ein Teil der Rechtsprechung das aber anders sieht (u.a. das LG Hamburg, und in einem Urteil auch der BGH, wobei es da allerdings um einen Fall geht, wo der Betreiber Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt hatte), wird dir dein Hack auch nichts nützen.
Ich würde grundsätzlich jeden, der einen Anwalt mit der ersten Kontaktaufnahme beauftragt und die Kosten dafür haben will, abweisen, weil ich der Meinung bin, dass man eben nach § 10 TMG/ § 9 MDStV erstmal den betreiber auf den (angeblich rechtswidrigen) Inhalt hinweisen muss, um dessen Kenntnis sicherzustellen und ggfs. nachweisen zu können.
Wenn der Betreiber dann auf diesen Hinweis nicht reagiert und den Beitrag immer noch drin lässt, DANN (aber eben meiner Ansicht nach erst dann) kann und darf eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.
Zusammengefasst: Meiner Ansicht nach ergibt sich das, was du mit dem Hack willst, bereits aus dem Gesetz. Ein Teil der Rechtsprechung sieht das anders ... und die werden sich (mutmaßlich) von deinem Hack und der automatischen Distanzierung nicht beeindrucken lassen!
5. Ich bin kein Fachmann für Internet-Recht, das ist richtig. Für diesen Fall muss ich das allerdings auch nicht unbedingt sein. Die Normen, auf die sich das Urteil maßgeblich stützt, sind die §§ 823, 1004 BGB und Artt. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG. Das sind nun dermaßen alltägliche Normen, mit denen jeder Zivilrichter jeden Tag hantieren muss, dass es für deren Anwendung nicht unbedingt großen Spezialwissens bedarf.
Streng genommen hat das Urteil auch nur sehr mäßig etwas mit "Internet-Recht" zu tun. Das einzige,w as wirklich mit "Internet-Recht" zu tun hat ist die Frage, was "eigene" und was "fremde" Beiträge sind. Der Rest dreht sich um Meinungsäußerung bzw. wahre/ falsche Tatsachenbehauptungen, wobei es hier ziemlich zufällig ist, ob diese Aussagen im Internet (wie hier), in einer Tageszeitung, auf einem Plakat oder per Marktschreier erfolgen.
Sicherlich ist es so, dass ich damit meine private Meinung ausgeführt habe - was andere Juristen dazu sagen, mögen andere sagen ... den Spruch "drei juristen - vier Meinungen" kennst du ja sicher auch. Insofern wird es sicherlich Juristen geben, die meinen, dass diese pauschale Distanzierung ausreicht. Mag sein - wenn es denn so sein sollte, dann würde ich mich darüber nicht beschweren. Ich glaube es nur nicht, dass die Hamburger Richter, die eben dieses Urteil gefällt haben, sich von einer solchen Distanzierung beeindrucken lassen würden. Und ein Richter, der das Hamburger urteil für richtig hält, wird es - meiner Ansicht nach - eben auch nicht.
2. Die Taktik von Dr. Bahr, die Klage genau bei diesem Gericht einzureichen, möchte ich nicht kommentieren - und kann es auch nicht. Dr. Bahr ist im Bereich des Internet-Rechts ein sehr erfahrener Anwalt, der sich sicherlich umfassende Gedanken darüber gemacht hat, wo er die Klage einreicht! Diese Erwägungen kenne ich nicht, daher kann ich das nicht bewerten.
Allerdings solltest du eines beachten: Du kannst nicht einfach so vor jedem Gericht klagen, dass dir gerade so einfällt. In den §§12 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) gibt es eine Menge sogenanter Gerichtsstandsregelungen, die festlegen, wo man irgendjemanden verklagen kann. Das diese Regelungen für Prozesse um Dinge im Internet möglicherweise nur eingeschränkt praktikabel sind, ist etwas anderes.
3. Das einzige, was etwas mit "Internet-Recht" zu tun hat ist die Frage, ob es sich bei den Beiträgen in dem Forum um "eigene" oder "fremde" Beiträge im Sinne des § 6 MDStV (der inzwischen außer Kraft ist, für dieses Urteil aber noch Anwendung fand) bzw. § 7 TMG handelt. Entscheidend ist das, weil der Betreiber für eigene Beiträge ziemlich uneingeschränkt haftet und für fremde Beiträge nur sehr eingeschränkt.
Hier bitte wieder differenzieren:
- ICH bin der Ansicht, es handelt sich um "fremde" Beiträge, da offenkundig nicht der Betreiber der Seite diese Beiträge geschrieben hat. Insofern komme ich zu dieser Frage mit der Distanzierung nicht wirklich.
- Das LG Hamburg sieht das anders und meint, dass mehr oder minder alles, was in dem Internetangebot drin steht, auch "eigener Beitrag" ist. Das kann man eben nur ausschließen, wenn man sich davon konkret distanziert. Und jemand, der dieser Meinung folgt, der wird - aber das habe ich bereits umfassend ausgeführt - meiner Ansicht nach sich von einer automatischen Distanzierung nicht beeindrucken lassen.
4. Ich erkenne eben gerade den Sinn des Hacks nicht - er hat keinen Sinn. Wenn ich einen Beitrag habe, der mich stört, und gegen den ich vorgehen will, dann mache ich das per Post/ per Fax/ per Telefon. Möglichst so, dass ich hinterher beweisen kann, dass meine Beschwerde bei dir angekommen ist, um eben nachweisen zu können, dass ich mich beschwert habe.
Ansonsten musst du mich nicht darüber belehren, dass man sich erst mit dem Forenbetreiber direkt in Verbindung setzen sollte (m.e. sogar muss), bevor man einen Anwalt einschalten darf (bzw. die Kosten für den Anwalt ersetzt verlangen darf). M.E. ergibt sich diese Pflicht aus § 10 TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html) bzw. § 9 MDStV, die eine Haftungsprivilegierung des Betreibers sind, der von einem rechtswidrigen Inhalt keine Kenntnis hat.
Da ein Teil der Rechtsprechung das aber anders sieht (u.a. das LG Hamburg, und in einem Urteil auch der BGH, wobei es da allerdings um einen Fall geht, wo der Betreiber Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt hatte), wird dir dein Hack auch nichts nützen.
Ich würde grundsätzlich jeden, der einen Anwalt mit der ersten Kontaktaufnahme beauftragt und die Kosten dafür haben will, abweisen, weil ich der Meinung bin, dass man eben nach § 10 TMG/ § 9 MDStV erstmal den betreiber auf den (angeblich rechtswidrigen) Inhalt hinweisen muss, um dessen Kenntnis sicherzustellen und ggfs. nachweisen zu können.
Wenn der Betreiber dann auf diesen Hinweis nicht reagiert und den Beitrag immer noch drin lässt, DANN (aber eben meiner Ansicht nach erst dann) kann und darf eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.
Zusammengefasst: Meiner Ansicht nach ergibt sich das, was du mit dem Hack willst, bereits aus dem Gesetz. Ein Teil der Rechtsprechung sieht das anders ... und die werden sich (mutmaßlich) von deinem Hack und der automatischen Distanzierung nicht beeindrucken lassen!
5. Ich bin kein Fachmann für Internet-Recht, das ist richtig. Für diesen Fall muss ich das allerdings auch nicht unbedingt sein. Die Normen, auf die sich das Urteil maßgeblich stützt, sind die §§ 823, 1004 BGB und Artt. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG. Das sind nun dermaßen alltägliche Normen, mit denen jeder Zivilrichter jeden Tag hantieren muss, dass es für deren Anwendung nicht unbedingt großen Spezialwissens bedarf.
Streng genommen hat das Urteil auch nur sehr mäßig etwas mit "Internet-Recht" zu tun. Das einzige,w as wirklich mit "Internet-Recht" zu tun hat ist die Frage, was "eigene" und was "fremde" Beiträge sind. Der Rest dreht sich um Meinungsäußerung bzw. wahre/ falsche Tatsachenbehauptungen, wobei es hier ziemlich zufällig ist, ob diese Aussagen im Internet (wie hier), in einer Tageszeitung, auf einem Plakat oder per Marktschreier erfolgen.