einzelunternehmen mit 17

The_Kinga
hmm, hallo

hab mal ne frage: bin jetzt 17 und nach der wirtschaftsschule und würde jetzt gerne ein einzelunternehmen gründen.

meine frage: bei der gründung von einer ich-AG bekommt man einen gründungszuschuss. man muss dafür aber arbeitslos sein

gibts einen gründungszuschuss auch für ein einzelunternehmen?

und wenn ich jetzt mit der wirtschaftsschule fertig bin und keine ausbildung finde, bin ich da nicht streng genommen arbeitslos?
Biggi
Du kannst dich dann arbeitslos melden, ja.
Dann solltest du, da du ja vorher nichts verdient hast, in Hartz IV kommen.
Und von da aus gibt es meines Wissens verschiedene Förderungen in Richtung Selbständigkeit, die gewährt werden können (nicht müssen).
Allerdings Ich-AG? Ich dachte, die gäbe es schon gar nicht mehr.

Jedenfalls kann ich dir nur empfehlen, dich zu deinem Thema auf Websites über Arbeitslosigkeit und Existenzgründung zu informieren.
Da gibt es jede Menge Seiten und Foren im Netz.
Vista
@Biggi74

doch klar ICh-Ags gibt es noch Freude
Biggi
Ach, da habe ich wohl irgendwas falsch im Kopf. Ich dachte echt, die wären wieder abgeschafft worden.

Aha, ganz so unrecht hatte ich nicht.
Ich-AGs werden nur noch gefördert, wenn der Anspruch darauf schon vor 1. Juli 2006 bestand:
Zitat:
[Original von http://de.wikipedia.org/wiki/Ich-AG[/i]
Die Bezeichnung Ich-AG (Abkürzung von Ich-Aktiengesellschaft) bezeichnet ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen gegründet worden ist, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhält. Der Begriff wurde von den Autoren des Hartz-Konzeptes geprägt, ist jedoch nicht amtlich. Der EXGZ war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Mit ihm sollte dem Arbeitslosen der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden.

Vom 1. Juli 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, da die Maßnahme durch den so genannten Gründungszuschuss abgelöst wurde; dieser kann von Arbeitslosengeld-I-Empfängern seit dem 1. August 2006 beantragt werden; Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") haben dagegen keinen Rechtsanspruch mehr auf Existenzgründungszuschuß.