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N!tro*
Zitat:
Original von [kamui]
Zitat:
Original von mkkcs
(bei Minderjährigkeit müßte es eigentlich so sein das einer Deiner Erziehungsberechtigen mit unterschreiben muß)


Als Minderjähriger / Kind geht ohne ein Urteil des Vormundschaftsgericht nichts.


Natürlich.

Bei mir war das damals genau so. Das Gericht hatte mit dem ganzen nichts zu tun.

Nur die Unterschriften der Eltern mussten vorhanden sein.