codingnoob
Wo wir grad beim Thema sind: Spielt die Lizenz der Forensoftware dabei nicht auch eine Rolle oder gilt das nur für Software-Modifikationen, die inkl. der Basissoftware vertrieben werden sollen?
Dizzy.w3
@DavidundBibi
"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" - Au ja, mahl du nur die Kaffeebohnen bevor ich komme.
"Du kannst mich mal im Mondschein besuchen" - Findest du Mondscheine etwa auch so romantisch wie ich?

... Und nein, den kannte ich noch nicht.
@codingnoob
Die Lizenz kann eine Rolle spielen. Wobei mir derzeit keine Forenlizenz bekannt ist, die das untersagt. Es gibt jedoch Foren, die biespielsweise unter der GPL veröffentlicht wurden. Modifikationen / Addons / Forks müssen demzufolge auch unter der selben veröffentlicht werden, weil die GPL das vorgibt - so etwa Joomla und dessen Foren-AddOn. Für Gewöhnlich werden die Basisprodukte nicht mitgeliefert bzw verkauft. WoltLab nennt in seinen Lizenzen zum Beispiel keinen Punkt, der die Plugins und Addons betrifft, deswegen ist das eine offene Regelung, bis eben ein anderer Punkt greift.
mkkcs
Zitat: |
Original von Lordy20
@DavidundBibi
Ruhig Blut. Lasse dich doch nicht provozieren.
Zum Thema ist ja nun alles gesagt. Die Gewerbetreibenden haben die Halbwahrheiten korrigiert. Leider wurden einige Sätze nicht richtig verstanden.
In NRW bekommt man sowohl beim Finanzamt als auch beim Gewerbeamt ausführliche Informationen und Antworten.
Noch ein Tipp: glaubt bitte nicht alles was euch Google so ausspuckt. Da ist sehr viel Nonsens dabei.
Grüße
Lordy20 |
Das ist im Prinzip in jedem Bundesland gleich, da es ja eh beide was angeht, alleine deswegen da beide was vom großen Kuchen auch abhaben möchten !
Des Weiteren kann man sich auch bei den Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammern informieren, da man ja bei dem was machen möchte eh einem von dem Beiden zugeordnet wird.
Klecks
Zitat: |
Original von Szabo-s
@Klecks
Belege du doch bitte, dass keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, wenn man Hacks entwickelt und diese verkauft. Zieh dir dazu einfach mal das BGB und die GewO rein. |
Ich wusste, dass genau sowas kommt und aus diesem Grunde habe ich so provozierend gepostet. Belange mich! Viel Spass dabei, denn ich bin es vorerst nicht, der etwas belegen muss. Derjenige, der mich belangen mag muss belegen und nicht andersrum. Noch leben wir hier in einer Demokratie.
Szabo-s
Du könntest dann aber jetzt auch kommen und sagen "Belege mir, dass die Todesstrafe nicht erlaubt ist". In diesem Fall würde ich dir sogar die Verfassung von Hessen zeigen - da ist es laut Artikel 21 erlaubt.
Hierbei geht es einfach um die Unterscheidung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit.
Nichtselbstständige Arbeit ist ein ganz normaler Job bei irgendeiner beliebigen Firma.
Selbstständige Arbeit (Gewinnabsicht) ist gewerbepflichtig. Sobald man durch eigenständige Arbeit eine Gewinnabsicht hat, ist man automatisch dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Hast du keine Gewinnabsicht (zum Beispiel weil du deinen Eltern beim Renovieren hilfst) brauchst du auch kein Gewerbe. Willst du durch deine Arbeit aber Geld verdienen ist dies selbstständige Arbeit und untersteht der GewO.
Und zum ganzen wegen Belegen etc. Ich habe dir die entsprechenden Gesetzesbücher genannt. Schau dir doch mal das BGB, GewO und EstGB an.
Entsrechend bitte ich dich jetzt darum mal zu belegen warum man gerade für das Programmieren und dem Verkauf von Hacks kein Gewerbe braucht. Der Gesetzgeber sieht hierfür keine Ausnahmeregelung vor.
Ich will dich in keiner Weise belangen, sondern du wilslt vorhandene Gesetze nach deinen Bedürfnissen anpassen ;-)
Wasserlasser
Wow, da habe ich ja was los getreten *lol*
Mir ging es vielmehr darum, ob man nicht die Erlaubnis des Herstellers (in dem Fall Woltlab) braucht um Hacks zu verkaufen, da man ja an deren Code rumbastelt was ja laut AGB und Gesetz nicht erlaubt ist.
Gruss
Wasserlasser
Klecks
Zitat: |
Original von Szabo-s
Du könntest dann aber jetzt auch kommen und sagen "Belege mir, dass die Todesstrafe nicht erlaubt ist". In diesem Fall würde ich dir sogar die Verfassung von Hessen zeigen - da ist es laut Artikel 21 erlaubt. |
Bundesrecht vor Landesrecht. Schon mal gehört? Nein? Dann bitte Jura studieren.
Lordy20
Hallo Wasserlasser
Frage mal bei Woltlab an. Das ist der sicherste Weg.
Hier entgleist die Diskussion (mal wieder).
PS: Die Todesstrafe ist in Deutschland (laut Grundgesetz)
abgeschafft.
Alles andere ist völliger Blödsinn. Gehört aber ohnehin nicht hierher.
Grüße
Lordy20
mkkcs
ich bin zwar kein Mod etc.
Ich schweif mal n bissel ab.... |
aber mal ehrlich ihr Beiden verhaltet Euch schlimmer als wie die Kinder von meiner Frau im Kindergarten .....
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Ich habe Fertig. |
Biggi
Da muß ich mkkcs mal zustimmen - und ich bin Mod!
Also bitte zurück zum Thema und den allgemein aufgebrachten Tonfall wieder etwas runterschrauben, bitte.
Szabo-s
Jetzt wurde der Sinn von dem Vergleich nicht verstanden. Selbstverständlich steht die Bundesverfassung vor der Landesverfasssung.
Klecks verlangt für Sachen eindeutige Belege, obwohl diese nicht notwendig sind, da es selbsterklärend ist.
Auf alle Fälle ist selbstständige Arbeit mit Gewinnabsicht automatisch mit einem Gewerbe verbunden. Das ist einfach der Unterschied zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit.
Ach und Klecks - ich habe es nicht nötig Jura zu studieren; ich bleibe in meinem aktuellen Beruf und führe meine Firma weiter.