Musikausschnitt - Wie siehts rechtlich aus?

Goaly
Hallo,

hätte folgende Frage und zwar:
Darf man Musikaussschnitte (max. 20 Sek.) "streamen" - also quasi als eine Art Musik-Quiz? Wenn nein, sollte ein Video bei Youtube als "Rätsel" doch rechtlich okay sein, oder?
Dizzy.w3
Hi,

lizenzierte Musik ist lizenzierte Musik, sobald man das Musikstueck erkennt, ist eine vertragliche Einigung mit der GEMA / GVL notwendig.

Die rechtliche Grauzone bei YouTube ist eine eigene Sache.

Erkundige dich am besten selbst bei der GEMA / GVL.
onesworld
Das hier könnte dir weiterhelfen:

http://www.youtube.com/watch?v=EAptRZlwziA

Von daher: Nein, das ist rechtlich nicht oke.

Eine Verlinkung oder Einbindung von schon vorhandenen Youtube-Videos sollte jedoch keine Probleme mit sich bringen.