Hacks proggen und verkaufen lega? |
mkkcs
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Beiträge: 2.051
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Zitat: |
Original von Lordy20
@DavidundBibi
Ruhig Blut. Lasse dich doch nicht provozieren.
Zum Thema ist ja nun alles gesagt. Die Gewerbetreibenden haben die Halbwahrheiten korrigiert. Leider wurden einige Sätze nicht richtig verstanden.
In NRW bekommt man sowohl beim Finanzamt als auch beim Gewerbeamt ausführliche Informationen und Antworten.
Noch ein Tipp: glaubt bitte nicht alles was euch Google so ausspuckt. Da ist sehr viel Nonsens dabei.
Grüße
Lordy20 |
Das ist im Prinzip in jedem Bundesland gleich, da es ja eh beide was angeht, alleine deswegen da beide was vom großen Kuchen auch abhaben möchten !
Des Weiteren kann man sich auch bei den Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammern informieren, da man ja bei dem was machen möchte eh einem von dem Beiden zugeordnet wird.
__________________ LG Martin
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grafix-board
http://www.wbbcoderforum.de
hat seine Tore wieder geöffnet!
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30.11.08 14:44 |
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Klecks
gesperrt 15/02/09
Dabei seit: 17.04.06
Beiträge: 257
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Zitat: |
Original von Szabo-s
@Klecks
Belege du doch bitte, dass keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, wenn man Hacks entwickelt und diese verkauft. Zieh dir dazu einfach mal das BGB und die GewO rein. |
Ich wusste, dass genau sowas kommt und aus diesem Grunde habe ich so provozierend gepostet. Belange mich! Viel Spass dabei, denn ich bin es vorerst nicht, der etwas belegen muss. Derjenige, der mich belangen mag muss belegen und nicht andersrum. Noch leben wir hier in einer Demokratie.
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30.11.08 18:18 |
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Wasserlasser
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Dabei seit: 11.06.04
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Themenstarter
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Wow, da habe ich ja was los getreten *lol*
Mir ging es vielmehr darum, ob man nicht die Erlaubnis des Herstellers (in dem Fall Woltlab) braucht um Hacks zu verkaufen, da man ja an deren Code rumbastelt was ja laut AGB und Gesetz nicht erlaubt ist.
Gruss
Wasserlasser
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30.11.08 22:25 |
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Klecks
gesperrt 15/02/09
Dabei seit: 17.04.06
Beiträge: 257
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Zitat: |
Original von Szabo-s
Du könntest dann aber jetzt auch kommen und sagen "Belege mir, dass die Todesstrafe nicht erlaubt ist". In diesem Fall würde ich dir sogar die Verfassung von Hessen zeigen - da ist es laut Artikel 21 erlaubt. |
Bundesrecht vor Landesrecht. Schon mal gehört? Nein? Dann bitte Jura studieren.
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01.12.08 05:35 |
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Lordy20
Mitglied
Dabei seit: 03.06.04
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Hallo Wasserlasser
Frage mal bei Woltlab an. Das ist der sicherste Weg.
Hier entgleist die Diskussion (mal wieder).
PS: Die Todesstrafe ist in Deutschland (laut Grundgesetz) abgeschafft.
Alles andere ist völliger Blödsinn. Gehört aber ohnehin nicht hierher.
Grüße
Lordy20
__________________ PC-Hilfe-MK
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01.12.08 07:18 |
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mkkcs
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Dabei seit: 06.10.04
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01.12.08 07:20 |
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Biggi
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Dabei seit: 08.01.07
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Da muß ich mkkcs mal zustimmen - und ich bin Mod!
Also bitte zurück zum Thema und den allgemein aufgebrachten Tonfall wieder etwas runterschrauben, bitte.
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01.12.08 09:40 |
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Szabo-s
Mitglied
Dabei seit: 16.01.04
Beiträge: 53
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Jetzt wurde der Sinn von dem Vergleich nicht verstanden. Selbstverständlich steht die Bundesverfassung vor der Landesverfasssung.
Klecks verlangt für Sachen eindeutige Belege, obwohl diese nicht notwendig sind, da es selbsterklärend ist.
Auf alle Fälle ist selbstständige Arbeit mit Gewinnabsicht automatisch mit einem Gewerbe verbunden. Das ist einfach der Unterschied zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit.
Ach und Klecks - ich habe es nicht nötig Jura zu studieren; ich bleibe in meinem aktuellen Beruf und führe meine Firma weiter.
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01.12.08 11:26 |
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