Recht von Bildern |
eichi
Mitglied
Dabei seit: 16.01.04
Beiträge: 2.383
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es gibt, soweit ich informiert bin, in Deutschland kein Copyright sondern nur einen Urheberschutz.
Da ich mich rechtlich nicht auskenne, möchte ich dir jetzt aussage geben, sondern nur darlegen, was ich denke ... Aber, das heißt nicht das das stimmt. Doc Teddy wird dir da sicher eine bessere Aussage geben können.
Ich vermute, die Rechte am Bild liegen bei dir, allerdings wirst du wohl die abgebildeten Personen um Einverständnis fragen müssen bevor du Sie ins Internet stellen darfst.
gruß
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30.06.06 14:43 |
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[kamui]
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Dabei seit: 27.04.05
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Danke, sowas hab ich mir schon gedacht
Wollte nur mal auf Nummer sicher gehen, ty ^^
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30.06.06 14:49 |
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eichi
Mitglied
Dabei seit: 16.01.04
Beiträge: 2.383
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Verlass dich da nicht drauf, ich bin kein Rechtsanwalt o.ä.
das, was ich geschrieben habe ist einfach meine Auffasung zum Thema und muss nicht stimmen!
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30.06.06 14:55 |
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[kamui]
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Dabei seit: 27.04.05
Beiträge: 2.992
Themenstarter
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Ich weiss, aber es ist genau das was ich wissen wollte, ich muss (bzw. sollte) die Personen um Erlaubnis fragen. Das wollte ich wissen.
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30.06.06 15:01 |
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Doc.Teddy
Mitglied
Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479
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Urheber der Bilder bist du als Fotograph - gegen deinen Willen darf die Fotos niemand verwenden.
Das "Recht am eigenen Bild" derjenigen, die auf dem Foto drauf sind, verhindert aber, dass Du mit dem Foto machen darfst, was du willst - entweder du machst die Leute auf dem Foto unkenntlich oder du fragst sie nach ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung!
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30.06.06 16:21 |
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marco_polo
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Dabei seit: 18.01.04
Beiträge: 271
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Urheber ist richtig aber dagegn steht das Recht am eigenen Bild er muss die Leute trotzdem fragen ob sie einverstanden sind Copy is in deutschland automatisch :-D
also hier mal ein paar Sachen die ich gefunden habe:
Darf man dieses Zeichen © bedenkenlos verwenden?
Hierbei handelt es sich um einen Schutzhinweis aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum. Der Copyrightvermerk ist in deutschen Recht nicht notwendig, da nach deutschen Urheberrecht, das Werk bereits mit seiner Fertigstellung geschützt ist. Es ist kein Antrag oder etwas entsprechendes hierfür notwendig. Allerdings hat es den Vorteil den vermerk zu setzen oder auf das copyright hinzuweisen, dass ein anderer, der das Werk einfach übernimmt, sich nicht darauf berufen kann, er habe nicht gewußt, dass es sich hier um ein geschütztes Werk gehandelt hätte.
Geschützte Werke
Die Erstellung von Multimediaprodukten ist abhängig vom Einsatz verschiedenster Medien wie Text, Musik, Foto, Film usw. Diese sind jedoch prinzipiell durch das Urheberrecht geschützt. Das Gesetz zählt (nicht abschließend!) literarische Werke (hierzu zählen neben Lyrik und Prosa auch Gebrauchstexte, wie Formulare usw.), Musik (keine Unterscheidung zwischen E- und U-Musik) inklusive Melodie, Rhythmus und Instrumentierung, Werke der bildenden Kunst (auch der Gebrauchskunst, wie Werbeprospekte), Fotografie, Film und Software auf.
Alle Werke (auch Werkteile!) fallen unter den Schutz des Urheberrechts, was eine Zustimmung des Urhebers zu jedweder Art von Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlicher Wiedergabe indiziert. Bei Mißachtung kann der Urheber bzw. seine Erben den Einsatz des betreffenden Produktes untersagen.
Neben den Schranken des Urheberrechts gelten auch die Leistungsschutzrechte, die laut Gesetz einen eingeschränkten Schutz vor unerlaubter Benutzung der Leistungen vorsehen. Dies trifft vor allem auf die ausübenden Künstler (Musiker, Schauspieler usw.) zu, deren Darbietung 50 Jahre ab der Aufführung ohne ihre Zustimmung nicht in einer Multimediaproduktion verwendet werden darf.
Für Musik- und Filmproduzenten gilt selbiges, allerdings nur für einen Zeitraum von 25 Jahren.
Ungeschützte Werke
Nicht jedes der angeführten Werke ist automatisch geschützt. Entscheidendes Kriterium ist die "persönlich-geistige Schöpfung" eines Produktes. Eine genügende schöpferische Eigentümlichkeit ist Voraussetzung für die Schutzfähigkeit eines Werkes oder eines Werkteils. Der Multimediaproduzent steht also vor der schwierigen Aufgabe, diejenigen Werke oder Werkteile, die er für seine Produktion verwenden möchte, nach ihrer urheberrechtlichen Schutzwürdigkeit zu beurteilen. Verneint er diese, kann er die Werke oder Werkteile verwenden. Die außerordentlich schwierige Frage der Schutzfähigkeit im Urheberrecht sollte jedoch zu sehr vorsichtigen Einschätzungen veranlassen, da unter Umständen das gesamte Projekt eingestellt werden muß, bzw. das Produkt vom Markt genommen werden muß, wenn benutztes Material doch urheberrechtsfähig ist und keine Zustimmung zur Benutzung eingeholt wurde.
Desweiteren droht in einem solchem Fall Schadensersatz in erheblicher Höhe. Man denke hier nur an vertragliche Verpflichtungen.
Ein anderer Weg ist die Verwendung lizenzfreien Materials, wie es bei Multimediaproduktionen durchaus üblich ist. Gerade bei Multimedia-Spielen, die prozentual den größten Teil sämtlicher Multimediaproduktionen ausmachen, wird nur sehr bedingt auf Material der Verwertungsgesellschaften zurückgegriffen.
__________________ MFG
Chathexe
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04.07.06 12:06 |
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Doc.Teddy
Mitglied
Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479
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Zitat: |
Original von marco_polo
...
also hier mal ein paar Sachen die ich gefunden habe:
...
Desweiteren droht in einem solchem Fall Schadensersatz in erheblicher Höhe. Man denke hier nur an vertragliche Verpflichtungen.
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Da du das ja schon alles zitierst ... hast du die Erlaubnis der Urheber des Textes, das hier alles abzudrucken? Oder bist du der Meinung, dass das alles ungeschützte Werke sind?
Und woher hast du das überhaupt? Wo hast du das gefunden?
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04.07.06 14:12 |
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Lorini
Mitglied
Dabei seit: 31.10.04
Beiträge: 1.544
Herkunft: Aus den intergalaktischen Weiten des Datentransfer´s ;o)
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Zitat: |
Original von [kamui]
Hallo
Ich habe eine Frage zum Recht von Bildern. Und zwar habe ich in der Schule (als es noch nicht verboten war
) Bilder von Klassenkameraden gemacht, jetzt auf dem PC editiert und auf eine Unterseite von mir Online gestellt.
Bei wem liegt nun das Copyright dieser Bilder? Bei mir (habe sie auch fotografiert) oder bei der Person ? |
Um es kurz zu sagen, du musst dann oder solltest zumindest die betreffenden Leute schon fragen, ob es ihnen recht ist, wenn sie online irgendwo zu sehen sind. Denn: Jeder hat das Recht auf eigenes Bild.
Das bedeutet, dass jeder den du fotografiert hast und online bei dir zu sehen ist, dieses untersagen könnte, da er nicht will, dass er dort zu sehen ist. Bei einer Gruppenaufnahme heisst es dann, die entsprechende Person unkenntlich zu machen (z.B. in dem man sie mit schwarzer Farbe übermalt oder ausschneidet)
Gruss Lorini
P.S.: Das denke ich, gilt generell und nicht nur auf das Internet bezogen, Doc Teddy kann dazu aber sicher auch ggf entsprechendes zu schreiben, sofern ich damit falsch liegen sollte.
__________________
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04.07.06 14:34 |
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Doc.Teddy
Mitglied
Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479
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Zitat: |
Original von Lorini
P.S.: Das denke ich, gilt generell und nicht nur auf das Internet bezogen, Doc Teddy kann dazu aber sicher auch ggf entsprechendes zu schreiben, sofern ich damit falsch liegen sollte. |
Grundsätzlich hast du damit absolut recht, ja. Es gibt nur Ausnahmen für absolute und relative Personen der Zeitgeschichte, die es mehr oder weniger dulden müssen, dass von ihnen Fotos gemacht und veröffentlicht werden.
Aber selbst bei denen gibt es Einschränkungen, wo/wobei sie fotografiert werden dürfen - siehe die ganzen Prozesse gegen Paparazzi-Fotos aus dem Prtivatbereich.
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04.07.06 14:44 |
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