ich hab mir am Samstag die SAW I+II Stellbox beim Müller Drogeriemarkt gekauft...
Dort steht nen Schild das DVD´s bzw. Tonträger nur in originalverpackter Hülle umgetauscht werden können... Sprich wenn sie noch eingeschweißt sind...
Jetzt ist es allerdings so, das in der Steelbox noch nen Kinogutschein drin war und ich mir auch nix dabei gedacht habe, das es in der Box leicht geklappert hat... Als ich allerdings die Box daheim aufgemacht habe, hab ich festgestellt das das nicht der Kinogutschein war sondern ne DVD weil von der Halterung nen Zacken abgebrochen war und die DVD gut zerkratzt ist...
Hab ich hier jetzt trotzdem nen Umtauschrecht oder nicht???
Ja, beschädigte Ware kann man immer umtauschen.
Der Spruch wegen der Originalverpackung gilt nur bei unbeschädigter Ware. In dem Falle ist es ohnehin reine Kulanz, wenn ein Geschäft etwas umtauscht.
Ich schreib mal dazu, daß ich natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft damit gebe.
nur für die vollständigkeit, die müssen das ding dann umtauschen, zurücknehmen müssen sie es nicht
nicht das irgendjemand auf die dumme idee kommt sich ne DVD zu kaufen, die zu gucken und danach zu zerkratzen und denkt das er sein geld zurück bekommt
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