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Doc.Teddy
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1. Ich habe in meinem zweiten Beitrag mitgeteilt, wieso ich den Hack und die automatische Distanzierung für unsinnig und überflüssig halte. Mehr wird dazu von mir nicht kommen, weil es mehr Begründung nicht Bedarf.
Sicherlich ist es so, dass ich damit meine private Meinung ausgeführt habe - was andere Juristen dazu sagen, mögen andere sagen ... den Spruch "drei juristen - vier Meinungen" kennst du ja sicher auch. Insofern wird es sicherlich Juristen geben, die meinen, dass diese pauschale Distanzierung ausreicht. Mag sein - wenn es denn so sein sollte, dann würde ich mich darüber nicht beschweren. Ich glaube es nur nicht, dass die Hamburger Richter, die eben dieses Urteil gefällt haben, sich von einer solchen Distanzierung beeindrucken lassen würden. Und ein Richter, der das Hamburger urteil für richtig hält, wird es - meiner Ansicht nach - eben auch nicht.

2. Die Taktik von Dr. Bahr, die Klage genau bei diesem Gericht einzureichen, möchte ich nicht kommentieren - und kann es auch nicht. Dr. Bahr ist im Bereich des Internet-Rechts ein sehr erfahrener Anwalt, der sich sicherlich umfassende Gedanken darüber gemacht hat, wo er die Klage einreicht! Diese Erwägungen kenne ich nicht, daher kann ich das nicht bewerten.
Allerdings solltest du eines beachten: Du kannst nicht einfach so vor jedem Gericht klagen, dass dir gerade so einfällt. In den §§12 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) gibt es eine Menge sogenanter Gerichtsstandsregelungen, die festlegen, wo man irgendjemanden verklagen kann. Das diese Regelungen für Prozesse um Dinge im Internet möglicherweise nur eingeschränkt praktikabel sind, ist etwas anderes.

3. Das einzige, was etwas mit "Internet-Recht" zu tun hat ist die Frage, ob es sich bei den Beiträgen in dem Forum um "eigene" oder "fremde" Beiträge im Sinne des § 6 MDStV (der inzwischen außer Kraft ist, für dieses Urteil aber noch Anwendung fand) bzw. § 7 TMG handelt. Entscheidend ist das, weil der Betreiber für eigene Beiträge ziemlich uneingeschränkt haftet und für fremde Beiträge nur sehr eingeschränkt.

Hier bitte wieder differenzieren:
- ICH bin der Ansicht, es handelt sich um "fremde" Beiträge, da offenkundig nicht der Betreiber der Seite diese Beiträge geschrieben hat. Insofern komme ich zu dieser Frage mit der Distanzierung nicht wirklich.
- Das LG Hamburg sieht das anders und meint, dass mehr oder minder alles, was in dem Internetangebot drin steht, auch "eigener Beitrag" ist. Das kann man eben nur ausschließen, wenn man sich davon konkret distanziert. Und jemand, der dieser Meinung folgt, der wird - aber das habe ich bereits umfassend ausgeführt - meiner Ansicht nach sich von einer automatischen Distanzierung nicht beeindrucken lassen.

4. Ich erkenne eben gerade den Sinn des Hacks nicht - er hat keinen Sinn. Wenn ich einen Beitrag habe, der mich stört, und gegen den ich vorgehen will, dann mache ich das per Post/ per Fax/ per Telefon. Möglichst so, dass ich hinterher beweisen kann, dass meine Beschwerde bei dir angekommen ist, um eben nachweisen zu können, dass ich mich beschwert habe.
Ansonsten musst du mich nicht darüber belehren, dass man sich erst mit dem Forenbetreiber direkt in Verbindung setzen sollte (m.e. sogar muss), bevor man einen Anwalt einschalten darf (bzw. die Kosten für den Anwalt ersetzt verlangen darf). M.E. ergibt sich diese Pflicht aus § 10 TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html) bzw. § 9 MDStV, die eine Haftungsprivilegierung des Betreibers sind, der von einem rechtswidrigen Inhalt keine Kenntnis hat.
Da ein Teil der Rechtsprechung das aber anders sieht (u.a. das LG Hamburg, und in einem Urteil auch der BGH, wobei es da allerdings um einen Fall geht, wo der Betreiber Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt hatte), wird dir dein Hack auch nichts nützen.

Ich würde grundsätzlich jeden, der einen Anwalt mit der ersten Kontaktaufnahme beauftragt und die Kosten dafür haben will, abweisen, weil ich der Meinung bin, dass man eben nach § 10 TMG/ § 9 MDStV erstmal den betreiber auf den (angeblich rechtswidrigen) Inhalt hinweisen muss, um dessen Kenntnis sicherzustellen und ggfs. nachweisen zu können.
Wenn der Betreiber dann auf diesen Hinweis nicht reagiert und den Beitrag immer noch drin lässt, DANN (aber eben meiner Ansicht nach erst dann) kann und darf eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.

Zusammengefasst: Meiner Ansicht nach ergibt sich das, was du mit dem Hack willst, bereits aus dem Gesetz. Ein Teil der Rechtsprechung sieht das anders ... und die werden sich (mutmaßlich) von deinem Hack und der automatischen Distanzierung nicht beeindrucken lassen!


5. Ich bin kein Fachmann für Internet-Recht, das ist richtig. Für diesen Fall muss ich das allerdings auch nicht unbedingt sein. Die Normen, auf die sich das Urteil maßgeblich stützt, sind die §§ 823, 1004 BGB und Artt. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG. Das sind nun dermaßen alltägliche Normen, mit denen jeder Zivilrichter jeden Tag hantieren muss, dass es für deren Anwendung nicht unbedingt großen Spezialwissens bedarf.
Streng genommen hat das Urteil auch nur sehr mäßig etwas mit "Internet-Recht" zu tun. Das einzige,w as wirklich mit "Internet-Recht" zu tun hat ist die Frage, was "eigene" und was "fremde" Beiträge sind. Der Rest dreht sich um Meinungsäußerung bzw. wahre/ falsche Tatsachenbehauptungen, wobei es hier ziemlich zufällig ist, ob diese Aussagen im Internet (wie hier), in einer Tageszeitung, auf einem Plakat oder per Marktschreier erfolgen.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Doc.Teddy: 07.06.07 21:12.

07.06.07 20:14 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
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Hallo zusammen,

ich habe wieder ein paar Informationen zusammen tragen können, die ich hier
http://forum.itratos.de/thread.php?threadid=940
zentral zum lesen bereithalte

Wie es scheint ist der Hack von JGS-XA doch Sinnvoll, entgegen der Meinung anderer.
Dieser Hack erzeugt also nicht nur einen angeblichen Schutz, er ermöglicht den schnellen Kontakt zum Forenbetreiber um u.a. dem erneuten Urteil von Bundesgerichtshof vom 19.04.2007 zu entsprechen.

Ein Forenbetreiber ist also erst haftbar für Beiträge Dritter wenn er davon weiß, mit dem JGS-XA Hack hat ein Geschädigter oder auch ein Dritter unmittelbar die Möglichkeit, den Forenbetreiber zu informieren, um sofoert handeln zu können.

Ich hoffe das hilft Euch

Gruß

Timo

@Doc.Teddy

ZU:
Zitat:

Allerdings solltest du eines beachten: Du kannst nicht einfach so vor jedem Gericht klagen, dass dir gerade so einfällt. In den §§12 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) gibt es eine Menge sogenanter Gerichtsstandsregelungen, die festlegen, wo man irgendjemanden verklagen kann. Das diese Regelungen für Prozesse um Dinge im Internet möglicherweise nur eingeschränkt praktikabel sind, ist etwas anderes.

Es geht hier um keine normale Klage wie Du sie kennst z.B. wenn Kaufmann x vom Kunden Y auf Zahlung des Kaufpreises klagt und der Käufer z.B. Privatperson ist, dann ist der Kaufmann verpflichtet den Kunden an SEINEM Gerichtssatnd zu verklagen.
Oder wenn zwei Kaufläute in einem Vertrag einen Gerichtsstand festlegen etc. usw.

INFO: Es handelt sich um eine negative Feststellungsklage z.B. wenn z.B. Du mich als Forenbetreiber abmahnst wegen X - Y oder Z, dann kann ich, sofern ich von meiner Unschuld überzeugt bin gegen Dich bzw. Deine Abmahnung vorgehen, also eine negative Feststellungsklage einreichen und den Ort entscheide dann ich.
Ich habe dazu auch eine gute Information gefunden die Du Dir evtl. mal durchlesen solltest.
Thema: Forum-Shopping von Fachanwalt Herrn Carsten Ulbricht

Das gleiche gilt auch wenn z.B. ich eine Email schreibe, die z.B. gegen Dich gerichtet ist z.B. Äußerungen enthält die eine gerichtliche Verfügung rechtfertigen.
Selbst wenn ich die Email hier in Bamberg schreibe, diese aber in Frankfurt ankommt, dann kannst Du entscheiden ob Du die einstweilige Verfügung gegen mich am Landgericht Bamberg oder in Frankfurt einreichst.
PS: Ein rechtskräftiger Fall dieser Art liegt mir persönlich vor, ist also nicht erfunden sondern kann bewiesen werden, es werden nur keine Personen genannt.

__________________
Schöne Grüße

Timo

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17.06.07 10:10 JGS-XA Team ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
Doc.Teddy
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Die negative Feststellungsklage ist genauso eine Klage wie jede andere auch und für einen Zivilrichter ein nicht wirklich außergewöhnliches Ding. Und eine negative Feststellungsklage ist wie jede andere Klage auch an einen Gerichtsstand nach der ZPO gebunden ... das wirst du spätestens dann merken, wenn du für eine "Offline-Abmahnung" eine negative Feststellungsklage erheben willst. Das man bei "Online-Abmahnungen" viele Gerichtsstände konstruieren kann, ist etwas anderes und durchaus richtig.


Und ich habe nie bezweifelt, dass der Hack "sinnvoll" ist, weil er die schnelle Kontaktaufnahme zum Forenbetreiber ermöglicht. Das ist zwar meines Erachtens wiederum völlig überflüssig, weil die Kontaktdaten auch über das Impressum erreichbar und verfügbar sein müssen und daher die schnelle Kontaktaufnahme auch dadurch sichergestellt sein muss (jedenfalls dann, wenn man der Impressumspflicht nach TMG unterliegt - aber das ist wieder eine andere Baustelle).
Ich halte den Hack allerdings nach wie vor für völlig nutz- und sinnlos, soweit er die "Distanzierung" von Forenbeiträgen erreichen soll. Das wird dein Hack nicht schaffen (das habe ich nun auch schon ausreichend ausgewalzt) - und interessanterweise sagst du da ja jetzt auch nichts mehr dazu.
17.06.07 16:45 Doc.Teddy ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
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Ich halte diese "Hobby-Juristerei", die der User "JGS-XA Team" (aufgrund des Names anscheinend im Auftrag und Namen eines ganzen Forenteams) hier betreibt, für ausgesprochen bedenklich, führt sie doch zu gefährlichem Halbwissen und juristisch teilweise falschen und nicht haltbaren Behauptungen oder "Informationen".

Das bezieht sich jetzt übrigens nicht nur auf diesen Thread, sondern relativ generell auf das Auftreten dieses Users hier und in anderen (auch seinem eigenen) Foren ....

Wer juristischen Rat braucht, der sollte direkt seinen Anwalt aufsuchen, denn nur DER kann ihm fundierten Rat geben und auch nur DER ist ggf. haftbar zu machen ....
18.06.07 06:42 SNap! ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
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Hallo zusammen,

wie manche hier feststellen bin ich nicht vom Fach, aber im Gegensatz zu solchen Personen und deren Handlangern tun wir was und bringen Ideen - lösungen - Möglichkeiten.

Zu dem Urteil gibt es schon wieder Neuigkeiten und es freut mich sagen zu können das viele der Punkte die in diesem Urteil bestätigt wurden, schon hier von mir zur Sprache gebracht wurden.

Diese wurden aber von einem Fachmann der diesen Fall hier anders beurteilte verneint, was sich jetzt natürlich als Falsch darstellt.

Weiteres hier da ich dort als Admin die User entfernen kann die nichts besseres zu tun haben als zu Motzen, oder sich gegenseitig zu aktivieren wenn mal einer unter Druck gerät.

Hatten wir ja schon, aber die Schmierfinken wurden alle entfernt

Oder wie bezeichnet Ihr Euch selbst großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen @SNap!
Zitat:
01. Wir sind die wBB-AllStars, Deine Götter; Du sollst keine anderen Götter haben neben uns.

Aber ich teilte es Euch ja schon mit was ich von Euch halte, Ihr könnt Kritik austeilen, wenn Ihr aber welche bekommt dann rennt die gesamte Manschaft und ganz besonders schnell wenn es mal wieder den Oberguru erwischt. Ne, so nicht!

Gruß

Timo

__________________
Schöne Grüße

Timo

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28.06.07 16:44 JGS-XA Team ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
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