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Zum Ende der Seite springen Gewerbsgründung
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[kamui]
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 Gewerbsgründung Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

Hallo,

ich war heute bei unserem örtlichen Ordnungsamt bzgl. einer Gewerbsgründung. Hatte mich vorher natürlich schon etwas darüber informiert und teils hier auch Themen gefunden, wonach ich dachte, dass ich mit Zustimmung meiner Eltern (ich bin 15) ein Gewerbe gründen darf.
Nun hat mir die Frau beim Ordnungsamt erklärt, dass das nicht allein meine Eltern, sondern auch das sog. "Vormundschaftsgericht" entscheiden muss. Da da sicherlich wieder Kosten kommen würden, habe ich nochmal rumgesucht und bin auf die Gewerbeordnung (GewO- klick) gestoßen.

Ich zitiere nun wörtlich aus der GewO, §1 Absatz 1:
Zitat:
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.


Habe mir fast die ganze GewO durchgelesen und nochmal nach Begriffen wie "18" oder "volljährig" durchsucht - ohne Befund ...

Hat vielleicht jemand selbst Erfahrungen damit gemacht oder kann mir anders weiterhelfen?

Danke, [kamui]
06.09.07 12:40 [kamui] ist offline Finden Als Freund hinzufügen
ThBodi
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http://bundesrecht.juris.de/bgb/__112.html
06.09.07 12:56 ThBodi ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge ThBodi in deine Kontaktliste ein
OrczZ
gesperrt! 08/09/07


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Hallo,

mich würde Interessieren was das Vormundschaftsgericht macht?
06.09.07 12:59 OrczZ ist offline Finden Als Freund hinzufügen
[kamui]
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Themenstarter Thema begonnen von [kamui]
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Danke ThBodi ...

@OrczZ: nehme an die geben dir nen Zettel "xxx ist berechtigt."
06.09.07 14:01 [kamui] ist offline Finden Als Freund hinzufügen
dibu72 dibu72 ist männlich
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Hallo Kamui,

also ich denke mal, dass das Vormundschaftgericht Dir eine solche Erlaubnis nicht so ohne weiteres geben wird.

Das Problem ist ja, das Du als Inhaber eines Gewerbes ständig Entscheidungen treffen musst zu denen Du als 15jähriger eigentlich noch gar nicht berechtigt bist.

Nimm mal an Du eröffnest ein Geschäft.

Du musst also einen Mietvertrag unterschreiben - Ok, das könnten Deine Eltern noch gegenzeichnen.

Dann suchst Du nach Lieferanten, bestellst Ware, verkaufst diese wieder, bezahlst Rechnungen...
Alles Sachen die Du eigentlich nur kannst, wenn Deine Eltern Unterschreiben....

Darum schreibt das Gesetz die Genehmigung des Vormundschaftgerichtes vor.
Letztlich muss das Vormundschaftgericht Dich in Belangen des Gewerbes für Geschäftsfähig erklären - und ich fürchte damit werden die sich schwer tun.
06.09.07 14:18 dibu72 ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
mikes
gesperrt! 27/04/08


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Hi,

Eigener LAden mit 15 das nenn ich mal ne Schnapsidee. Also ich nehme an du bist noch Schüler, das ist ne ziemliche Arbeit einen Betrieb zu leiten, das ist nicht nur eben ein paar Sachen kaufen und dann wieder weiterverscherbeln, da kommt dann auch die Buchhaltung usw. dazu (Spreche aus Erfahrung, gehe zur Wirtschaftsschule)
06.09.07 14:25 mikes ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Master-X Master-X ist männlich
Lucky Strike Raucher


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Nunja, da du ja ein Gewerbe betreiben willst, musst du ja unbeschränkt geschäftsfähig sein und das bist du bekanntlich erst mit 18.


Aber wieso lässt du es nicht einfach über ein Elternteil laufen, sodass sie nur auf dem Papier die Eigentümer sind?

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Master-X

Master-X.de - persönliche Internetpräsenz
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06.09.07 15:17 Master-X ist offline WWW Finden Als Freund hinzufügen
Nvie Nvie ist männlich
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Woher möchtet ihr denn bitte wissen, das er einen Laden eröffnen möchte? Er möchte ein Gewerbe aufbauen, keinen Laden. Das ganze soll sich nur im Internet abspielen und dazu ist er voll und ganz fähig.
06.09.07 15:29 Nvie ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
mikes
gesperrt! 27/04/08


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Hi,

Trotzdem steht auch im www eine Menge Buchhaltung usw. dahinter. Wir haben selber eine kleine Firma, ich mache alles in der Verwaltung da mein Vater da keine Ahnung von hat. Das ist ne ziemliche Arbeit.
06.09.07 15:30 mikes ist offline Finden Als Freund hinzufügen
[kamui]
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Themenstarter Thema begonnen von [kamui]
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Hi,

@dibu: Es werden keine großen monatlich laufenden Kosten entstehen, da ich das Unternehmen von zu Hause aus über das Internet leite. "[...] die Du eigentlich nur kannst, wenn Deine Eltern Unterschreiben" Ware bestellen kann ich auch ohne meine Eltern (Taschengeld-Paragraph) und ich werde anfangs kaum im 5/6/7 stelligen Bereich Einkäufe tätigen o.Ä..

@mikes: (es ist kein Laden), trotzdem hast du natürlich Recht. Aber ich habe auch schon etwas Erfahrung mit Geschäftsleitung gemacht und das Geschäft erfolgreich in den Sand gesetzt (war ein Schul-Projekt). Wie oben gesagt, ich möchte das ganze klein halten, damit meine Zeit des reinen Managements klein bleibt und denke das händeln zu könnten. Ich gehe jetzt in die 10. Klasse und dieses und nächstes Jahr ist zu dieser Zeit kaum spezielles zutun (außer der ZK, aber die soll nicht soo schwer sein). Wenn ich dann in die 12. komme, werde ich das ganze noch kleiner halten.

@Master-X*: habe ich mir auch schon überlegt, werde ich evtl. auch machen, glaube aber kaum, dass das 100% legal ist.
06.09.07 16:01 [kamui] ist offline Finden Als Freund hinzufügen
PasXal PasXal ist männlich
Trunkenbold 2007


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Zum Zitat:

Zitat:
(Taschengeld-Paragraph) und ich werde anfangs kaum im 5/6/7 stelligen Bereich Einkäufe tätigen o.Ä..


Muss ich dich berichtigen....der Taschengeld Paragraph ist so gestrickt das du maximal Sachen bis 99,99€ bzw. 100€ selbstständig kaufen darf. Alles dadrüber nur mit EInverständniss der Erziehungsberechtigten. Also selbst wenn du Software für 120€ kaufst ist dieser Kaufvertrag schwebend Unwirksam. Sollten deine Eltern allerdings zustimmen kommt ein Kaufvertrag zustande und ist gültig.

Ich weiß ja nicht wie deine Eltern dazu stehen Augenzwinkern

PS:
Gehe auch auf eine Wirtschaftsschule *g*

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von PasXal: 06.09.07 17:13.

06.09.07 17:12 PasXal ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge PasXal in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von PasXal anzeigen
chrime chrime ist männlich
Besserwisser 2007


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Haste mal den Paragraphen wo das mit den 100€ steht?

Das Taschengeld-Geltungsbereich ist so groß wie das Kind Geld im Monat von den Eltern kriegt, mein ich zumindest.

Wenn meine Eltern mir 450 € im Monat geben darf ich mir auch adobe software für das Geld holen.

Oder nicht?

Gib bitte beim Antworten den Paragraph mit an. Kann das nicht ganz glauben.

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06.09.07 17:30 chrime ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge chrime in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von chrime anzeigen
dibu72 dibu72 ist männlich
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@chrime:

Das Problem bei der ganzen Sache ist das Du keinen Gewerbeschein bekommst bei dem Du "das ganze klein hälst" sondern ein Gewerbeschein dich eben berechtigt ein Gewerbe zuführen und das vom ganze kleinen Nebenbeibusiness bis hin zum großen Konzern...

Also ich denke auch das die Lösung mit deinen Eltern die einfachere ist.
06.09.07 17:36 dibu72 ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
mikes
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Hi,

Der Taschengeld Paragraf geht bis 20€ ! So habe ich das zumindest im AWL Unterricht gelernt. Alles andere ist schwebend unwirksam. Und genau deshalb wird wohl kaum ein Zulieferer dir ne Software für 120€ als Beispiel verkaufen.

Aber ich glaube du siehst das alles ein wenig zu Einfach, ich leite in der Schule auch jedes Jahr eine Schülerfirma, Schuljahr 2006/2007 Schülerreisebüro und nun machen wir einen Schülerladen.

Man muss bendenken das du z.B von der Buchhaltung noch nicht das Fachwissen hast, so schätze ich das ein.

Warte doch einfach bis du 18. Bist, dann geht das um einiges einfacher und du kannst dich auch die Schule konzentrieren.

Und was willst du überhaupt aufbauen, was für ein Geschäftsfeld ?
06.09.07 17:49 mikes ist offline Finden Als Freund hinzufügen
[kamui]
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Themenstarter Thema begonnen von [kamui]
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Also bzgl. des Taschengeldparagraphen sehe ich es btw wie chrime, aber der Thread geht über ein anderes Thema großes Grinsen

Geschäftsfeld sind Internet-Dienstleistungen, wie z.B. Web-Scripte o.Ä.. Naja, werde mich mal mit Personen aus meinem Umfeld besprechen und andere Infos einholen Augenzwinkern

Ich danke auf jeden allen hier für die Posts - DANKE fröhlich

Thread kann bitte geclosed werden Augenzwinkern
06.09.07 18:06 [kamui] ist offline Finden Als Freund hinzufügen
chrime chrime ist männlich
Besserwisser 2007


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Buchahltung hin oder her, soll an haben ist dem in 5 minuten erklärt, die Leute machen da immer son aufstand drumm. Wenns so schwer wäre würd es nicht jeder 3 können xD

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06.09.07 18:06 chrime ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen Füge chrime in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von chrime anzeigen
Dizzy.w3 Dizzy.w3 ist männlich
Brain Damage


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Hi,

soweit ich weiß ist der Taschengeldparagraph relativ anzusehen.

Fachwissen in der Buchhaltung (Doppik) braucht man nur bei Kapitalgesellschaften, bzw Personengesellschaften mit einem jährlichen Ertrag über € 400.000.-. Selbes gilt für den Firmenbucheintrag.

Bei Pers. Gesellschaften mit einem niedrigeren Jahresertrag als € 400.000.- und freien Berufen gilt, dass man nur eine Liste mit Ein- und Ausgaben macht, die so genannte Ein- und Ausgaben-Rechnung.

Das mit dem "erst ab 18 geschäftsfägih" kann über das Vormundschaftsgericht geklärt werden. Dort erklären die Eltern dem Gericht, dass der Sohn/die Tochter voll geschäftsfähig handeln darf. Danach entscheidet das Gericht, ob man als Minderjähriger (aber mit beendetem 14. Lebensjahr) voll Geschäftsfähig ist.

Also: Erst zu den Eltern, dann zum Vormundschaftsgericht und dann eventuell zur Wirtschafts bzw. Handelskammer.

Gruß
Dizzy

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Gruß Dizzy

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06.09.07 18:08 Dizzy.w3 ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen Füge Dizzy.w3 in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Dizzy.w3 anzeigen
master:yay
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.. lass die Gemeinde erstmal aus'm Spiel - das ist wichtig!

Bevor du ein Gewerbe gründest musst du dir tiefgründige Gedanken machen, einen sogenannten Business Plan erstellen.
Ein Business Plan beinhaltet z.B. deine finanziellen Grundlagen, deine finanziellen Rücklagen, einen Risikoplan, die Aufstellung detaillierter Beschreibungen der eingeschlagenen Geschäfts-/ Vertriebswege und einen 5-Jahres Plan, in dem du beschreibst, was deine Ziele sind, an welchen Eckpunkten du in 1,2,3,4 und dann schlussendlich im 5. Jahr landen möchtest und was du für das Erreichen dieser Eckpunkte benötigst (Finanzen, Mitarbeiter, Schulungen, Entwicklungskosten/gebühren, Umfirmierungen..

Du bist noch sehr jung und ohne dir jetzt auf den Schlips treten zu wollen (Ich bin selbst erst 17 und leite seit 1,5 Jahren ein Unternehmen, mittlerweile nach Umfirmierung in eine GmbH recht erfolgreich), aber dir muss klar sein, was das für dich bedeutet: Du hast für dich selbst zu sorgen, nicht nur, dass du schule und "beruf" unter einen Hut bringen musst: Es fallen laufende Kosten an. Wenn du expandierst wird ein Büro benötigt, deine Mitarbeiter möchten Geld sehen und Venture Capitalists werden a) auf dich aufmerksam und b) immer heißer sich irgendwo einzukaufen. Die ziehen natürlich an, wollen Ergebnisse, die geben ihr Geld ja nicht aus Spaß her! Deren Plan ist es, möglichst viel Geld rauszukriegen, natürlich mehr, als sie investiert haben - bei sowas musst du aufpassen: Nur dadurch, dass du erfolgreich bist, verdienen die ihr geld nicht Augenzwinkern Dafür ist auch der Risikoplan notwendig. Warum ich jetzt mal ein wenig näher darauf eingegangen bin: Es gibt tausende solcher Punkte und die musst du alle durchrechnen und niederschreiben, das Vormundschaftsgericht WILL DAS SEHEN!

Du brauchst ein Konto bei einer Bank, die dir Kredit gewähren (.. deine einzige chance ist, dort als Unternehmen aufzutreten, z.B. mit einer Ltd. geht das recht gut), ansonsten musst du entweder ein starkes Stammkapitat mitbringen oder dich gleich an Venture Capitalists oder Risikoinvestoren wenden.. Das sind aber schon nahezu Mafiaähnliche Strukturen..

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Unternehmensgründung im Bereich der Neuen Medien / Dienstleistungen & Vertrieb für Hard- und Software im Rahmen von 5.000 - 10.000 € liegt! Es fallen einfach viele viele Kosten an, die man zu Beginn defakto nicht decken kann ohne Stammkapital, darüber muss man sich bewusst sein.

Auch wichtig: Wenn du keine GmbH gründest, haftest du mit deinem Privatvermögen!

.. Erstelle einen Businessplan, mach alles soweit fertig, dass es nurnoch das "OK" vom Vorm.Gericht braucht, dass es starten kann und führe denen das dann vor. Wenn das Hand und Fuß hat, biste dabei, wenn nicht, wars eben ein Schuss in' Ofen. Die Leute da wissen natürlich was die Sätze "jaja, ist in planung" oder "wird sicher noch umgesetzt" so alles bedeuten können und darauf lassen die sich nicht ein!

Bei meinem Gespräch war ein Mitarbeiter der Industrie & Handelskammer zu meiner Unterstützung anwesend, bei dem habe ich nämlich zu erst vorgesprochen, dort verschiedene Weiterbildungen, Seminare und Lehrgänge besucht und war so mit 16 bereits "Controlling Manager" und "Projektmanager" - du musst dir im klaren sein, dass mit der Selbständigkeit viele neue Aufgaben und Pflichten auf dich zukommen. Sei es so lapalien wie das "blicken lassen" im ortseigenen Gewerbeverein, die Eintragung in den Gelben Seiten, das Erstellen der Corporate Identity und so weiter und so weiter..

Wenn du nur grade so in der Schule mitkommst würde ich es dir nicht empfehlen. Lehrgänge und Seminare sind unabdingbar und notwendig - werden aber auch finanziell gefördert - und man kriegt lustige Zertifikate, die man sich ins Büro hängen kann großes Grinsen

Ja also ich hoffe ich hab dir jetzt keine Angst gemacht, aber überdenk halt alles nochmal ne Augenzwinkern

Gruuuß


///

Zu meinem Vorredner: Dem Vormundschaftsgericht ist es ziemlich egal, was deine Eltern von dir denken und was deine Eltern denen so alles erzählen. Die führen das Gespräch mit DIR! ... der Weg ist ein Anderer: Zuerst zur IHK deines Vertrauens und dir da sie Sicherheiten holen, dann vllt mit dem IHK Menschen (den man aus langen gesprächen jetzt auch schon ganz gut kennt) zum Vormundschaftsgericht (der IHK Mensch macht das, das gehört zum Service dazu!) und dann dort vllt sogar zusammen mit einem Anwalt vorsprechen - das zeigt deine Kompetenz und die Sicherheit, dass du keinen Blödsinn anstellst, weil du ganz genau weißt, was du tust..

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von master:yay: 06.09.07 18:16.

06.09.07 18:13 master:yay ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
[kamui]
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Themenstarter Thema begonnen von [kamui]
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Danke master:yay & Dizzy smile

Business Plan ... werde ich auf jeden Fall machen und mir Zeit lassen, alles noch einmal überdenken und 5-Jahresplan anfertigen und Bekannten vorführen, DANKE nochmal großes Grinsen
06.09.07 18:29 [kamui] ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Dizzy.w3 Dizzy.w3 ist männlich
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Hi,

in Österreich stimmt der Weg schon so. Dass das in Deutschland ander geregelt wird wundert mich ein bisschen, seit kurzem sind in der Richtung ja Standardsgesetzt worden, die EU-weit gelten (sollten).

Und, dass das Vormundschaftsgericht einen Businessplan verlangt ist mir auch neu.

Bzgl der Limited. Die Limited kann man ziemlich vergessen, wenn man eine Bank oÄ als Investor angeln möchte. Bei nem höheren Betrag sehen die in den Businesssplan ein, bzw verlangen einen. Wenn die sehen, dass der eine Limited gründen möchte, und dann vlt auch noch kleine Fehler im Plan hat, kann man das sofort mit der Bank vergessen. Warum? - Ein Stammkapital in der Höhe von 1 Pound bzw 1 Pfund kann man nicht als liquiden Richtwert nehmen. Und auch hier haftet man voll, also mit dem Privateigentum. Vom restlichen Recht her (UGB) ist die Limited eine Kapitalgesellschaft, Firmenbucheintragungspflicht, Doppik, die Haftung ist aber nicht beschränkt sondern voll ...).

Die Limited ist derzeit nicht unbedingt empfehlenswert. Da sollte man lieber warten bis das Modell der GmbH-Light vorgestellt und komplett umgesetzt wird.

Wer aber jetzt ein Unternehmen gründen möchte, sollte schlicht und einfach ein Einzelunternehmen gründen. Wer mehr Geld hat kann ja eine GmbH & Co KG gründen. Bei der haftet man nur mit der Einlage, hat aber die Steuervorteile einer Personengesellschaft.

Gruß
Dizzy

__________________
Gruß Dizzy

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06.09.07 18:29 Dizzy.w3 ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen Füge Dizzy.w3 in deine Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Dizzy.w3 anzeigen
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